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Deutsche Ökostrom-Rabatte
EU leitet Verfahren wegen EEG-Umlage ein

Die EU-Kommission greift die milliardenschweren Industrie-Rabatte bei der Förderung von Ökostrom in Deutschland an. Die Brüsseler Behörde teilte mit, dass ein Verfahren wegen unzulässiger Beihilfen eröffnet wurde.

18.12.2013
    Der deutschen Industrie droht der Verlust ihrer milliardenschweren Rabatte beim Ökostrom-Ausbau. Aus Sicht der EU-Kommission verstoßen die Vergünstigungen für Industriebetriebe mit hohem Stromverbrauch gegen die Grundprinzipien des fairen Wettbewerbs in Europa. Aus diesem Grund eröffnete Brüssel wie erwartet ein Verfahren gegen Deutschland.
    Die EU-Kommission beanstandet, dass stromintensive Konzerne sich kaum an der Finanzierung des Ausbaus von Solar-, Wind- und Biomasse-Anlagen beteiligen müssen. Allerdings ist offen, wie das etwa einjährige Prüfverfahren ausgehen wird. Denkbar ist, dass die EU die Bundesregierung auffordert, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu ändern und die der Industrie eingeräumten Vorteile zurückzunehmen. Die Konzerne müssten dann Beträge in Milliardenhöhe zurückzahlen.
    Minister Gabriel erwartet keine Nachzahlungen
    Der neue Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) rechnet allerdings nicht damit, dass die Industrie bereits erhaltene Ökostromrabatte zurückzahlen muss. "Es wird keine Nachzahlungen geben, nach meiner festen Überzeugung", sagte Gabriel in Berlin. Die Befreiungen von der EEG-Umlage hätten Bestand.
    Zwar sei der Kreis der Begünstigten wohl zu groß, räumte der Minister ein. Doch grundsätzlich seien Ausnahmen von der Umlage nötig, um die Wettbewerbskraft der deutschen Industrie zu sichern. Daher werde er bei der EU-Kommission dafür kämpfen.
    Der Vizekanzler kritisierte die EU-Kommission für ihr Vorgehen. Diese versuche, über den Umweg des Wettbewerbsrechts sich in nationale Energiepolitik einzumischen. "Darüber wird man auch mal reden müssen", sagte Gabriel.
    Kein sofortiger Stop von EEG-Ausnahmen
    Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hatte zuvor erklärt, dass die Erleichterungen für die Firmen im Erneuerbare-Energien-Gesetz nach Meinung der Bundesregierung "keine Beihilfen darstellen und auch mit dem EU-Recht vereinbar sind". Berlin wolle die Ausgleichsregelung erhalten und weiterentwickeln und in diesem Rahmen auch die Bedenken der EU-Kommission aufgreifen. Nach dem Eingang des Schreibens hat die Bundesregierung nun einen Monat Zeit, um konkret auf die Vorwürfe aus Brüssel einzugehen.
    Die Sprecherin betonte zudem, das Beihilfeverfahren der EU-Kommission sehe keinen sofortigen Stopp der Ausnahmen für die Unternehmen vor. Eine entsprechende Aussetzungsanordnung werde es nach ihrer Kenntnis nicht geben.
    Langfristig könnten Verbraucher vom Wegfall profitieren
    Durch die möglichen Rückzahlungen entstehende Mehrbelastungen der Konzerne werden möglicherweise an die Privatverbraucher weitergegeben, die derzeit den Anteil der stromintensiven Industrie am Ökostrom-Ausbau mittragen. Allerdings könnten die Verbraucher langfristig auch profitieren, wenn die Vorteile für die stromintensiven Betriebe wegfielen.
    Das EEG legt fest, dass Betreiber von Windkraft-, Solar- und Biogasanlagen auf 20 Jahre garantiert feste Vergütungen bekommen. Diese zahlen die Verbraucher per Umlage über den Strompreis. Im kommenden Jahr werden Kosten auf etwa 23,5 Milliarden Euro ansteigen.