Voyeuristische Handy-Aufnahmen
Deutscher Strafverteidigerverband unterstützt geplante Verschärfung des Sexualstrafrechts

Der Deutsche Strafverteidigerverband hält eine Verschärfung des Sexualstrafrechts für geboten.

    Konkret geht es um ein Verbot voyeuristischer Handy-Aufnahmen zum Schutz von Frauen. Fachanwalt Straub sagte im Deutschlandfunk, andere Länder wie Belgien oder Frankreich hätten bereits entsprechende Regelungen. Auslöser der Debatte ist ein Fall aus Köln, bei dem ein Mann das Gesäß einer Joggerin im Park filmte. Straub forderte den Gesetzgeber auf, eine klare und objektive Regelung zur Strafverfolgung zu schaffen.
    Unter anderem mit diesem Thema befassen sich heute die Justizminister der Länder auf ihrer Herbsttagung in Leipzig.
    Diese Nachricht wurde am 07.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.