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Deutschland 60 plus 20

Die Sendereihe "Wegmarken" greift Schlagworte auf, die den öffentlichen Diskurs 2008 geprägt haben und auch über die Jahreswende hinaus weiter prägen werden. Namhafte Autoren beschäftigen sich in Radio-Essays mit aktuellen politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen.

Von Stephan Detjen, Chefredakteur Deutschlandfunk | 01.01.2009
    Kapitel I: Vor 60 Jahren: Wann entstand die Bundesrepublik?
    Die Deutschen haben sich nicht für das Ereignis interessiert, dessen 60. Jahrestag wir im kommenden Jahr feiern werden. Für die Mehrzahl von ihnen war der Tag der Kapitulation im Mai 1945 so wenig als Zeitenwende spürbar wie das Inkrafttreten des Grundgesetzes vier Jahre später. Stärker brannte sich der 21. Juni 1948 als Beginn einer neuen Epoche ins kollektive Bewusstsein der Westdeutschen ein, der Tag, an dem mit der D-Mark eine neue Währung einzog und die Auslagen der Geschäfte sich über Nacht füllten. Die Verschiebung zwischen staatsrechtlich wirksamer und kollektiv empfundener Zäsur hat sich in der deutschen Nachkriegsgeschichte wiederholt: 1990 war auch für die Mehrheit der Ostdeutschen die Wiedervereinigung durch die D-Mark ab dem 1. Juli greifbarer als durch den staatsrechtlichen Vollzug am 3. Oktober. Und zu Beginn des Jahres 2002 projizierten die Deutschen ihre Hoffnungen und Sorgen stärker auf den Abschied von der D-Mark, als auf den zeitgleich tagenden Europäischen Konvent, der unter Vorsitz des früheren französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d'Estaing über eine Europäische Verfassung beriet. In entscheidenden Momenten ihrer Geschichte lag den Deutschen ihre Währung näher als ihre Verfassung.

    Der 24. Mai 1949 – der Tag, an dem das Grundgesetz in Kraft trat und die Bundesrepublik Deutschland aus der Taufe hob – ist erst im Rückblick zur historischen Zäsur geworden. In den Trümmerlandschaften der deutschen Städte waren die Menschen zu dieser Zeit noch mit dem Kampf ums tägliche Überleben beschäftigt. Hunderttausende von Vätern, Söhnen und Brüdern waren noch nicht aus dem Krieg zu ihren Familien heimgekehrt. Die Frauen führten die Geschäfte. Das Deutschland der ersten Nachkriegsjahre war eine matriarchale Gesellschaft. Die verfassunggebende Versammlung spiegelte sie nur verzerrt wieder: Von den 65 Mitgliedern des Parlamentarischen Rates waren nur vier Frauen. Wer wollte es den restlichen Deutschen verübeln, dass sie sich nicht für Fragen der Staatorganisation und Machtaufteilung interessierten, über die sich die Väter und wenigen Mütter des Grundgesetzes den Kopf zerbrachen? Nur einmal regte sich das in der Mehrheit weibliche Volk: als es darum ging, die Gleichberechtigung von Mann und Frau im Grundgesetz festzuschreiben, organisierte die sozialdemokratische Abgeordnete Elisabeth Selbert die erste Bürgerinnenbewegung der Nachkriegszeit: In Briefen und Resolutionen wehrten sich Frauen aus dem ganzen Land dagegen, dass ihnen Gleichberechtigung nur mit verquasten Einschränkungen und unter Vorbehalten gewährt werden sollte. Eine der Unterschriftenlisten, in denen die Frauen volle Gleichberechtigung verlangten, war von 60.000 Stahlarbeiterinnen unterzeichnet. Die Männer gaben nach. Deshalb heißt es in Artikel 3 des Grundgesetzes schlicht und einfach: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt". Trotzdem dauerte es noch einmal zehn Jahre, bis wenigstens die schlimmsten Auswüchse des patriarchalischen Familienrechts aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch gestrichen wurden.

    Der Grundrechtestaat, dessen 60. Geburtstag wir im kommenden Jahr feiern, ist nicht an einem Tag in Kraft getreten. Er ist in langen Jahren errungen und erkämpft worden. Übrigens nicht erst 1968, wie es eine spätere Generation keck für sich in Anspruch nahm. Die Gründerjahre des Grundrechtestaates waren die fünfziger Jahre. Da haben Bürger auf mühsamen Rechtswegen bis nach Karlsruhe für ihre neuen Rechte gestritten. Da haben sich die Richter – und die eine, lange einzige Richterin – des skandalös-neuartigen Bundesverfassungsgerichts in einem zähen Machtkampf mit einer bis an die Spitze von einstigen Nationalsozialisten durchsetzten Justiz die Deutungshoheit über das Grundgesetz erkämpft. Da haben Staatsrechtler wie Rudolf Smend den obrigkeitsstaatlichen Traditionen ein neues Staatsverständnis entgegengesetzt: offener, pluraler, demokratischer. Deutschland kam nicht mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes in eine neue Verfassung, sondern in einem langen Prozess des Wandels.

    Kapitel II: 60 Jahre Bundesrepublik: Welche Geschichte erzählen wir?
    Anfang der achtziger Jahre versammelte der damalige Bonner Ordinarius Karl Dietrich Bracher eine ganze Reihe der damals bekanntesten Historiker um sich, um die Geschichte der Bundesrepublik zu schreiben. An den Anfang des mehrbändigen Werkes stellten die Autoren die Feststellung: "Die Bundesrepublik Deutschland hat eine Geschichte, und diese soll erzählt werden". Das klang trotzig und war auch so gemeint. Die Bundesrepublik – das einstige Provisorium von Gnaden der westlichen Siegermächte – hatte sich ja erst einmal selbst finden müssen: als souveräner Staat, als offene Gesellschaft. Und nun als Objekt einer eigenständigen Geschichtserzählung. Als was für eine Geschichte lässt sich die Entwicklung dieser Bundesrepublik Deutschland erzählen? Es gibt viele mögliche Narrative – unterschiedliche Erzählformen. Zum Beispiel: die westdeutsche Glücksgeschichte. Sie erzählt von dem einstigen Untertanenvolk, von Schuldigen und schuldhaft Verstrickten, von nur durch Glück Überlebenden, die nach der großen Katastrophe gar nicht anders konnten, als gute Demokraten zu werden. Der Staat des Grundgesetzes ist den Bundesbürgern in den Schoß gefallen oder von den westlichen Alliierten aufgezwungen worden. Die rigiden Entnazifizierungs- und Entlassungswellen im Öffentlichen Dienst wurden schon bald wieder rückgängig gemacht. Die Gesellschaft gönnte sich eine lange Phase des Heilschlafs. Die Wirtschaft prosperierte unterdessen wundersam. Politische Extremisten waren in der westdeutschen Glücksgesellschaft zwangsläufig zum Scheitern verurteilt.

    Das Narrativ der Glücksgeschichte geht nahtlos über in die Erzählung der Erfolgsgeschichte: "Bonn ist nicht Weimar" konnte 1956 der Schweizer Journalist Fritz René Allemann vermelden. Heute hieße das: "Mission accomplished". Im Haus der Geschichte der Bundesrepublik in Bonn führt der Weg durch die Ausstellung über die vergangenen 60 Jahre auf einer stetig ansteigenden Rampe immer nach oben. Der Wohlstand bricht über die Westdeutschen herein. Krisen werden erfolgreich bewältigt, Probleme gelöst. 1976 führt die SPD ihren Wahlkampf für Helmut Schmidt unter dem selbstbewussten Slogan: "Modell Deutschland". Andere schienen das genau so zu sehen: "West Germany: pride and prosperity" – Stolz und Wohlstand – titelte 1979 das amerikanische Nachrichtenmagazin "Time" voller Respekt.

    Im Bonner Haus der Geschichte der Bundesrepublik gibt es übrigens eine Nebenspur auf dem erzählerischen Pfad durch die deutsche Geschichte. Dort verläuft die Geschichte der anderen Deutschen. Man wirft Blicke durch Sehschlitze und Durchbrüche in den Ausstellungstafeln auf eine Parallelgeschichte. Das war in dem mehrbändigen Standardwerk von Bracher und seinen Kollegen noch anders. Da kam die DDR nur am Rande, als fernes Gegenuniversum vor. In die Erzählung von Glück und Erfolgen im Nachkriegsdeutschland ließ sie sich schlecht integrieren. Eher geht das schon im Narrativ der Krisengeschichte: Es handelt davon, wie Staat und Gesellschaft zum Spielball des Kalten Krieges wurden. Es ist die Geschichte der Teilung, die nur haarscharf an einem neuen, heißen Krieg vorbeiführt. Die Geschichte der Mauer, von Skandalen und unbewältigten strukturellen Problemen in Staatsaufbau und –organisation. Die Krisengeschichtsschreiber nehmen das Grundgesetz wahlweise als Ursache unserer gegenwärtigen Probleme oder als letztes Bollwerk gegen den Verfall der Politik in den Blick: "Deutschland, leicht entflammbar", alarmiert Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung und warnt vor der Entkernung des liberalen Grundrechtestaates. "Die Konsensfalle. Wie das Grundgesetz Reformen blockiert", erwidert der Spiegel-Autor Thomas Darnstädt. Föderalismus, soziale Sicherungssysteme, der Parteienstaat: auf einmal erscheinen die von der Erfolgsgeschichte gefeierten Weichenstellungen der Nachkriegsjahre als Hemmschuhe für die Weiterentwicklung der Bundesrepublik im 21. Jahrhundert.

    Noch ein Narrativ: die Erzählung einer sich über 60 Jahre erstreckenden Normalisierung. In der Normalisierungsgeschichte erscheint die Bundesrepublik als Endpunkt eines deutschen Sonderweges, der für manche mit Luther, für andere spätestens mit Bismarck begann. In den 60 Jahren nach 1949 sind die Deutschen – zunächst die Westdeutschen – angekommen: zunächst in der Demokratie, dann im Westen, in der europäischen Liberalisierungsdynamik, die mit der Jahreszahl 1968 beziffert wird, in den Wohlstandskrisen der 70-er und 80-er Jahre, in der Europäischen Union. Und mit jeder dieser Ankünfte ist die Bundesrepublik normaler geworden. Immer öfter waren die kollektiven Erfahrungen der Westdeutschen eingebettet in eine westlich-europäische Erfahrungsgemeinschaft. Schließlich 1989, das Jahr, in dem die Deutschen auch ihre große, die deutsche Frage, für sich, Europa und die Welt beantworteten. In den Augen der Welt waren die Deutschen, die sich da auf der Mauer tanzend wieder gefunden hatten, auf das normalste mit sich selbst beschäftigt. Glücklich, erlöst, bei sich selbst. Wir Deutschen selbst haben erst noch ein anderes Bild gebraucht, um dies auch als Selbsterkenntnis zu verinnerlichen. Das Bild ist eine ganze Generation später, aber nur ein paar Meter vom einstigen Mauerstreifen entfernt entstanden: zwischen Siegessäule und Brandenburger Tor, auf der Fanmeile während der Fußball WM vor zwei Jahren. In dem Meer schwarz-rot-goldener Fahnen tanzten dieses Mal Menschen aus aller Herren Länder – und es war oft gar nicht zu erkennen, wer Deutscher, Deutsch-Türke, Pole oder Russe war.

    Kapitel III: Vor zwanzig Jahren: Der deutsche 9. November
    Die sogenannte Wende war eine Revolution. Das Wort von der Wende verschleiert, was vor zwanzig Jahren wirklich in der DDR passierte. Es war eine begriffliche Leimspur, ausgelegt von den letzten SED-Machthabern. Der Wende-Begriff war der letzte Versuch, wenigstens die Herrschaft über die Deutung der eigenen Geschichte zu erhalten. Fast wäre es ihnen gelungen. So ganz sicher kann man sich da immer noch nicht sein. Die Spuren der Revolution sind verblasst und verwischt. So wie auch die Mauer aus Berlin verschwunden ist. Wo sie einst stand, erkennt man an den Touristen, die mit suchenden Blicken auf die säuberlich asphaltierten Straßen starren und nach Spuren von Mauer und Todesstreifen suchen. Sie ahnen nicht, dass sie in diesem Augenblick meist selbst mit beiden Füßen auf den Überresten des sogenannten "antifaschistischen Schutzwalls" stehen. Der größte Teil der Mauer – mehr als 40.000 Betonsegmente – wurde in Mahlwerken zu Granulat zerrieben und im Straßenbau verwendet. Die einstigen Mauertänzer fahren heute, ohne es zu wissen, mit ihren Autos und Fahrrädern auf den Resten des mörderischen Bauwerks. Verschwunden ist mit der Wiedervereinigung übrigens auch der einzige Feiertag, in dem sich die Deutschen auf einen der wenigen revolutionären Augenblicke ihrer Geschichte erinnerten: der 17. Juni, der Tag des Volksaufstandes in der DDR von 1953. "Schon demokratischer Aufstand, noch faschistischer Putsch", hatte der zutiefst verstörte Bertolt Brecht das Ereignis kommentiert. Als die vereinigten Deutschen begriffen, dass die Erhebung von 1953 tatsächlich eine Freiheits- und Einheitsbewegung gewesen war, hatten sie den Feiertag bereits gegen den 3. Oktober eingetauscht. Ein Akt der politischen Gedenkbürokratie. Der Einheitsvertrag hat das falsche Datum zum Feiertag erklärt. Der Tag, an dem sich die Deutschen wie an keinem anderen auf ihre wechselvolle Geschichte besinnen und sich damit ihrer selbst vergewissern können, ist der 9. November. Es ist das Datum, an dem sich alle Narrative über die deutsche Geschichte der letzten beiden Jahrhunderte überschneiden. Vergessen immer wieder: der 9. November 1848. Da wurde bei Wien der republikanische Paulskirchenabgeordnete Robert Blum von kaiserlich-königlichen Truppen erschossen, weil er die März-Revolution nach Österreich getragen hatte. 1918, am 9. November: das Ende des Ersten Weltkrieges, und zugleich ein weiteres revolutionäres Erinnerungsdatum. Dann die selbsternannte Revolution vom 9. November 1923. Der Tag des Hitler-Putsches wurde von den Nationalsozialisten zum offiziellen Gedenktag erklärt. Zehn Jahre später brannten sie in ganz Deutschland in der Nacht vom 8. auf den 9. November die Synagogen nieder und zerstörten die Geschäfte jüdischer Deutscher. Schließlich der Tag des Mauerfalls, der sich heuer zum zwanzigsten Mal jährt.

    Die Erinnerungsleistung des kommenden Gedenkjahres müsste darin bestehen, nicht nur das Ereignis, sondern die ganzen Abläufe in den Blick zu nehmen, die sich mit den Protesten gegen die Kommunalwahlen in der DDR vom Mai 1989 zu einer revolutionären Dynamik verdichteten. Der 9. November könnte dann ein Tag sein, an dem die verschiedenen Fäden der Geschichtserzählungen zusammenlaufen und zu einem vielschichtigen Bild deutscher Geschichte der vergangenen 161 Jahre – von 1848 bis in die Gegenwart – verwoben werden.

    Kapitel IV: Die Zukunft: Das Ende der Verfassung?
    Leben wir – 60 Jahre nach der Verabschiedung des Grundgesetzes – noch in guter, vielleicht sogar in bester Verfassung? Die Frage stellt sich in einer Zeit, in der nationale Verfassungen dramatisch an Regelungsmacht verlieren. Längst hat sich eine neue, europäische Verfassungsordnung über das Grundgesetz gewölbt. Das nationale Recht leitet sich in weiten Teilen aus EU-Richtlinien und Verordnungen ab. Etwa 80 Prozent des deutschen Wirtschaftsrechts ist durch Brüsseler Vorgaben bestimmt. Auch der Schutz der Grundrechte wird in Teilen schon mehr durch den Europäischen Gerichtshof gewährleistet, als durch das Bundesverfassungsgericht. Die Weiterentwicklung des Gleichberechtigungsgedankens etwa wurde in den letzten zwanzig Jahren vor allem von der Rechtsprechung und Rechtsetzung der EU geprägt. Konkurrenz bekommen nationale Rechts- und Verfassungsordnung aber auch zunehmend auf einer globalen Ebene. Dort entstehen neuartige Normensysteme fernab der traditionellen staatlichen und zwischenstaatlichen Institutionen. Internationale Anwaltskanzleien haben eigene Rechtsstandards – die sogenannte "Lex Mercatoria" - für den weltweiten Warenverkehr und die Geschäftsbeziehungen von Firmen gesetzt. Bei Streitigkeiten werden nicht mehr staatliche Gerichte angerufen, sondern spezialisierte Anwaltskanzleien für Arbitrationsverfahren, moderne Schlichtungsverhandlungen, eingeschaltet. Das ist schneller und einfacher als ein konventioneller Prozess. Eigene Rechtsstandards haben auch internationale Akteure wie die Welthandelsorganisation WTO entwickelt. Normen, die weltweit Menschen und Unternehmen binden, werden hier nicht von Regierungen und Parlamenten, sondern einer eigenen, globalisierten Expertokratie definiert. In den vergangenen Wochen ist angesichts der weltweiten Finanzkrise viel von der Rückkehr des Staates als rettende und ordnende Kraft die Rede. Das kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass nationale Staaten und Verfassungsordnungen im letzten Vierteljahrhundert einen Kompetenz- und Souveränitätsverlust hinnehmen mussten wie nie zuvor in der Geschichte. Müssen wir uns im Jubiläumsjahr 2009 deshalb mit dem Gedanken an den Abschied vom Grundgesetz gewöhnen? Dazu gibt es keinen Anlass. Das Grundgesetz war von Beginn an eine offene Verfassung. Wo andere Staaten ängstlich um ihre nationalen Souveränitätsrechte bangten, hatten die Deutschen keinen Grund zur Sorge, Integration in zwischenstaatliche Organisationen und der Abtritt von Souveränitätsrechten könne sie aus der Verfassung bringen. Das Grundgesetz war am Anfang die Verfassung eines Staates, der kein Staat im herkömmlichen Sinne war. Man konnte, man wollte nicht genau definieren, was diese Bundesrepublik eigentlich sein sollte. Ganz ähnlich ist heute mit den traditionellen Begriffen des Staatsrechts nicht zu benennen, was die Europäische Union eigentlich ist – ein Staatenbund, ein Bundesstaat? Manche bringen den alten europäischen Gedanken des Reichs ins Spiel. Man darf das Grundgesetz nicht als eine starre Regelungsordnung verstehen. Wenn man Verfassung als lebendigen Prozess versteht, in dem sich so etwas wie ein Gedächtnis der Demokratie herausbilden kann – dann sind die Deutschen gerade mit ihrem 60 Jahre alten Grundgesetz gut ausgestattet für den Weg in die offene Zukunft Europas.