
Die Bundesrepublik habe für eine Reihe von Naturschutzgebieten keine Erhaltungsziele festgelegt, sagte die Generalanwältin Capeta in ihrem Schlussantrag in Luxemburg. Damit verstoße Deutschland gegen seine Verpflichtungen aus EU-Recht. Das Gutachten ist nicht bindend für die Richter, oft folgen sie ihm aber. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Im Fall einer Verurteilung drohen Deutschland Strafzahlungen.
Diese Nachricht wurde am 20.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.