Durch die Kita- und Schulschließungen im Rahmen der Coronakrise hätten viele Eltern aktuell weniger Einkommen, weil sie ihre Kinder betreuen müssten. Zwar gebe es vom Staat Soforthilfen, die im Infektionsschutzgesetz geregelt seien, aber:
"Die Regelung sieht eine Verdienstausfallentschädugung für längstens sechs Wochen vor. Da die Kita- und Schulschließungen aber über die Osterferien hinaus verlängert wurden, fehlt im Infektionsschutzgesetz eine Regelung, die zwingend die notwendige Verlängerung der Verdienstausfallentschädigung für die behördlich angeordnete Schließung vorsieht. Da brauchen wir jetzt wirklich eine Nachbesserung."
Hannack forderte im Dlf eine Verlängerung der Verdienstausfallentschädigungen über die üblichen sechs Wochen hinaus - notfalls bis September, sollten die Kitas bis dahin geschlossen bleiben. Außerdem sprach sie sich für eine Erhöhung der Familien-Soforthilfe auf 80 Prozent des monatlichen Nettolohns aus. Bisher erhalten betroffene Eltern, ähnlich wie Arbeitnehmende in Kurzarbeit, 67 Prozent des monatlichen Nettolohns.
Hannack: Hilfen müssen unbürokratisch sein
Diese Hilfen müssten von den Betorffenen direkt gegenüber den Behörden unbürokratisch geltend gemacht werden können.
"In der Regel ist es so, dass der Arbeitgeber die Vorschusszahlungen übernimmt, aber wenn er diese verweigert, muss man das Geld auch direkt von der Behörde bekommen können."
Auch sprach sich die DGB-Vize dafür aus, langfristige Hilfen für Eltern auch nach der Coronakrise zu erarbeiten, um damit vor allem Alleinerziehenden finanzielle Sicherheit gewähren zu können.
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