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"Die bisherige Rechtslage reicht vollkommen aus"

Der Jurist Matthias Bäcker sieht keine Notwendigkeit für ein neues Gesetz gegen Internet-Kinderpornografie. Das Löschen von kinderpornografischen Inhalten sei bereits nach derzeitiger Gesetzeslage möglich.

Matthias Bäcker im Gespräch mit Sandra Schulz | 23.02.2010
    Sandra Schulz: Ein umstrittenes Gesetzesvorhaben war es von Anfang an, die Pläne der früheren Familienministerin Ursula von der Leyen zur Sperrung von Kinderpornoseiten im Internet. Eine Onlinepetition dagegen unterstützten mehr als 130.000 Internetnutzer, nicht weil sie für Kinderpornografie wären, sondern weil sie in dem Gesetz das falsche Mittel zum Zweck sahen und monierten, es werde eine Zensur-Infrastruktur geschaffen. Die schwarz-gelbe Koalition hat sich inzwischen von dem Gesetz aus Zeiten der Großen Koalition distanziert. Trotzdem: Gestern hat es Bundespräsident Köhler ausgefertigt, seit heute ist es in Kraft, soll aber ohne Wirkung bleiben. – Uns einzuordnen helfen soll das jetzt Matthias Bäcker, Juniorprofessor für öffentliches Recht an der Universität Mannheim und Internetrechtler und mir jetzt telefonisch zugeschaltet. Guten Tag!

    Matthias Bäcker: Guten Tag, Frau Schulz.

    Schulz: Das Gesetz ist in Kraft, soll aber nicht angewendet werden. Wie geht das?

    Bäcker: Das frage ich mich auch. Das Gesetz sieht vor, dass das Bundeskriminalamt verpflichtet ist, eine Sperrliste mit kinderpornografischen Angeboten zu führen. Das Bundeskriminalamt ist anscheinend jetzt angewiesen worden, das nicht zu tun. Das Problem dabei ist, dass das Bundeskriminalamt nach dem Gesetz kein Ermessen hat, diese Sperrliste zu führen, sondern die Sperrliste führen muss. Das heißt also, dass diese Aufforderung an das Bundeskriminalamt eigentlich auf einen Rechtsbruch hinausläuft.

    Schulz: Ist das ein Verfahren, das Schule machen könnte, Gesetze in Kraft zu setzen, aber dann einfach nicht zur Anwendung zu bringen?

    Bäcker: Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten will man das nicht hoffen. Eigentlich sind Gesetze dafür da, angewandt zu werden. Wenn man das Gesetz nicht anwenden will, muss man es ja nicht erlassen.

    Schulz: Wenn wir jetzt inhaltlich noch mal auf das Gesetz gucken, das ja wie gesagt von Anfang an umstritten war, warum sind eigentlich die Menschen, die Internetnutzer dagegen, so massenhaft Sturm gelaufen? Der Zweck ist doch von Anfang an ein vernünftiger gewesen.

    Bäcker: Sturm gelaufen ist niemand dagegen, Kinderpornografie zu bekämpfen. Alle sind sich einig darüber, dass kinderpornografische Angebote im Netz ein Unding sind und dass man dagegen vorgehen muss. Die Kritik an dem Gesetz hat sich vor allem an zwei Punkten festgemacht: einmal daran, dass die Sperren sehr ineffektiv sind, weil sie sehr leicht zu umgehen sind, dass aber gleichzeitig mit dem Gesetz eine Infrastruktur geschaffen wird, die man dann auch nutzen kann, um beliebige andere Inhalte zu sperren, also auch politisch missliebige Inhalte, die man natürlich eigentlich nicht gesperrt haben möchte in einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft.

    Schulz: Jetzt hat sich die schwarz-gelbe Koalition wie gesagt von diesem Gesetzesvorhaben aus schwarz-roten Zeiten distanziert. Sie sagen, so wie das gemacht werde läuft das auf einen Rechtsbruch hinaus. Hätte es denn auch eine Möglichkeit gegeben, das auf legalem Wege zu erzielen?

    Bäcker: Man hätte natürlich schon sehr bald nach der Bildung der Koalition versuchen müssen, ein Aufhebungsgesetz durch den Bundestag zu bringen. Das wäre auch vor Ausfertigung dieses Gesetzes gegangen, sodass das Gesetz letztlich gar nicht in Kraft getreten wäre. Das wurde nicht gemacht, mit der Begründung, dem stünden Schwierigkeiten entgegen, die ich nicht so richtig nachvollziehen kann, denn eigentlich würde ja ein Satz reichen, um dieses Gesetz aufzuheben.

    Schulz: Jetzt will die Bundesregierung künftig das Löschen krimineller Inhalte in den Mittelpunkt stellen. Zeichnet sich ab, ob sie den Kritikern damit dann auch weitestgehend den Wind aus den Segeln nehmen wird?

    Bäcker: Das Löschen der Inhalte ist ja auch jetzt schon möglich, soweit man an die Inhalte herankommt. Im Übrigen muss man sich ohnehin an Stellen im Ausland wenden, wenn kinderpornografische Inhalte sich auf Rechnern irgendwo im Ausland befinden. So richtig sehe ich nicht, was jetzt da Neues geschehen muss. Die bisherige Rechtslage reicht vollkommen aus, Kinderpornografie und die Verbreitung von Kinderpornografie sind ja schon seit Langem verboten.

    Schulz: Also rechnen Sie damit, dass auch wenn es einen neuen Gesetzesvorschlag geben wird der Protest weitergeht?

    Bäcker: Das wird davon abhängen, was in dem neuen Gesetzesvorschlag drinsteht. Wenn sich der darin erschöpft, das jetzige Gesetz aufzuheben, dann wird es dagegen auch keine Proteste geben. Wenn mit einem neuen Gesetz trotzdem versucht wird, so wie das mit dem Zugangserschwerungsgesetz, also dem Sperrgesetz geschehen ist, das Bundeskriminalamt zu stärken zulasten der Polizeibehörden der Länder, dann wird es dagegen bestimmt Proteste geben. Ob die noch mal dieselben Ausmaße erreichen werden wie jetzt die gegen das Zugangserschwerungsgesetz, wird man natürlich sehen müssen.

    Schulz: Informationen und Einschätzungen waren das des Internetrechtlers Matthias Bäcker von der Universität Mannheim. Herzlichen Dank.

    Bäcker: Vielen Dank.