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Die Homo-Ehe und das Adoptionsverfahren

In einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft ist es einem Partner bisher nur erlaubt, das leibliche Kind des anderen zu adoptieren, nicht ein zuvor adoptiertes Kind. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet morgen über diese Sukzessivadoption. Weitere Rechte könnten folgen.

Von Susanne Grüter | 18.02.2013
    "Das ist die größte Ungerechtigkeit. Also, ein Ehepaar, kinderlos, bekommt das Splittingverfahren, und eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem Kind, mit mehreren Kindern, bekommt es eben nicht."

    "Wenn jetzt ein miteinander verheiratetes, verpartnertes Paar ein Kind in die Familie bekommt, warum soll dann der andere Partner, die andere Partnerin jetzt noch den langen Weg einer Stiefkindadoption durchlaufen müssen, warum?"

    "Es gibt so viele Kinder, die bei homosexuellen Pflegeeltern leben, und das ist in Ordnung. Aber sobald es wirklich eine Adoption ist, ist es nicht mehr in Ordnung, und da wird von dem Wohl des Kindes geredet, was meines Erachtens scheinheilig ist, weil das Kind ansonsten im Heim lebt."

    Lesbische und schwule Paare können sich seit 2001 als Lebensgemeinschaft eintragen lassen. Ein Gesetz der damaligen rot-grünen Koalition. Doch die so genannte Homo-Ehe hält nicht, was sie verspricht. Zwar hat sie das Bundesverfassungsgericht schon 2002 für verfassungsgemäß erklärt. Doch die gleichgeschlechtlichen Paare haben längst nicht die gleichen Rechte wie heterosexuelle - weder im Steuerrecht noch im Adoptionsrecht.

    Morgen will das Bundesverfassungsgericht erneut eine Entscheidung treffen, diesmal zum Adoptionsrecht.

    Zur sogenannten "Sukzessivadoption". Eine Ärztin hat geklagt, weil sie das Kind, das ihre Lebenspartnerin vor einigen Jahren adoptiert hat, nicht ebenfalls annehmen darf. Für traditionelle Ehepaare wäre so ein Fall kein Problem. Gleichgeschlechtlichen Partnern ist es dagegen nur erlaubt, das leibliche Kind des anderen zu adoptieren. Hier spricht man von der "Stiefkindadoption". Die Kölner Familienanwältin Michaela Verweyen:

    "Wir haben seit 2005 die Möglichkeit, dass eine Lebenspartnerin, ein Lebenspartner, das leibliche Kind des anderen adoptiert. Das läuft über Jugendamt, Familiengericht, Notar. Das sind so die beteiligten Institutionen. Dann wird das leibliche Kind des Lebenspartners auch zum Kind des anderen Lebenspartners mit allen Rechten und Pflichten."

    Beim Notar erklärt zum Beispiel eine leibliche Mutter, dass die Partnerin ihr Kind adoptieren darf und diese wiederum, dass sie das Kind annehmen will. Möglich wird das Verfahren acht Wochen nach der Geburt. Michaela Verweyen:

    "Das Notariat nimmt das dann entsprechend auf, leitet es weiter ans zuständige Familiengericht, also, in Köln zum Beispiel haben wir mehr als 20 Familienrichter und -richterinnen, und das Familiengericht informiert das Jugendamt, das dann wie in allen Kindschaftssachen eine Kindeswohlprüfung vornimmt. Im Jugendamt Köln läuft das inzwischen auch sehr gut, die haben, denke ich mal, auch eine sehr große Erfahrung."

    Hat das Jugendamt seinen Bericht abgeschlossen, kommt es zur mündlichen Verhandlung. Das Gericht macht sich ein Bild von dem Paar und spricht die Adoption aus.

    Schlechte Erfahrung mit langwierigem Adoptionsverfahren

    Sibylla und Maria Merian sind Eltern eines mehrere Monate alten Sohnes und einer fünfjährigen Tochter. Beide hat Maria zur Welt gebracht. Das lesbische Paar aus dem Raum Düsseldorf hat bisher keine guten Erfahrungen mit dem Adoptionsverfahren gemacht. Sibylla Merian:

    "Beim ersten Mal war das ja so, dass das Jugendamt uns als ersten Fall hier hatte und die selber nicht so genau Bescheid wussten. Und da war man eigentlich so ein bisschen in der Probierphase. Jetzt beim zweiten Kind ist es so, dass das Verfahren im Grunde strenger geworden ist für uns. Wir müssen das komplette Verfahren noch mal durchziehen, auch den Hausbesuch noch mal, obwohl sich unsere Wohnsituation überhaupt nicht verändert hat."

    Schon über ein halbes Jahr zieht sich das Verfahren nun hin. Das raubt gerade Sibylla Merian die Nerven.

    "In unserem Fall habe ich ja meinen Beruf aufgegeben für unser erstes Kind. Und jetzt, nachdem das zweite Kind da ist, bin ich nach wie vor Hausfrau und Mutter, und werde aber eben rein rechtlich nicht als Mutter gesehen und ja, habe überhaupt keine Beziehung rein rechtlich zum Kind. Und das ist das Bitterste. Wenn jetzt die leibliche Mutter verstirbt, wird aus dem Kind ein Waisenkind."

    Maria Merian:

    "Das möchte man natürlich vermeiden und deswegen das Verfahren natürlich so schnell wie möglich abschließen. Und deswegen wäre es eben schön, wenn da die Behörden schnell arbeiten würden, damit das Kind so schnell wie möglich rechtlich abgesichert ist."

    Die beiden empfinden es als ungerecht, dass Sibylla die gemeinsam gewollten Kinder überhaupt adoptieren muss. In einer heterosexuellen Ehe haben beide Teile automatisch nach der Heirat das Elternrecht. Außerdem dürfen gleichgeschlechtliche Paare bisher kein fremdes Kind gemeinsam annehmen. Und das Ehegattensplitting gilt für sie auch nicht.

    Das Splitting senkt die Steuerlast für Verheiratete - unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht. Die Einkommen der Eheleute werden zusammengerechnet, halbiert und erst dann versteuert. Vorteilhaft vor allem, wenn der eine viel und der andere wenig verdient. Von diesem Privileg ist Maria Merian ausgeschlossen.

    "Auf der anderen Seite ist es aber jetzt schon leider so, dass wir im Falle einer Scheidung, das hat der Gesetzgeber nämlich schon hinbekommen, sind wir gegenseitig unterhaltspflichtig. Das kann ich ja verstehen, aber dann muss man eben auch gleichgeschlechtliche Paare steuerlich gleichstellen. Steuerliche Gleichstellung, die uns wirklich auch etwas bringen würde mit zwei Kindern, da warten wir ja schon seit Jahren drauf."

    Im Frauenberatungszentrum Düsseldorf betreut Eva Bujny lesbische Paare, die sich Kinder wünschen. Sie rät, beim Finanzamt jedes Jahr Widerspruch einzulegen - und zwar direkt am Anfang des laufenden Steuerjahres. Eva Bujny:

    "Von daher ist es immer wichtig, eine gute Anwältin im Hintergrund zu haben, eine gute Steuerberaterin, gute Fachleute, gut informiert zu sein, zu wissen, wo finde ich Informationen, wo finde ich Unterstützung, wo werde ich gehört und auch gestärkt in meiner Haltung."

    Auch beim Lesben- und Schwulenverband gibt es dazu Infobroschüren. Mehrere Finanzgerichte haben entschieden, dass auch homosexuelle Paare das Splitting vorläufig in Anspruch nehmen dürfen, bis das Bundesverfassungsgericht sein Urteil dazu spricht. Denn auch hiermit befassen sich die Karlsruher Richter in einem gesonderten Verfahren.

    Regierung uneins über Splitting für Homosexuelle

    Bei diesem Thema scheppert es in der Regierungskoalition. Die FDP will den Steuervorteil auch homosexuellen Paaren gewähren, die Mehrheit von CDU und CSU nicht - obwohl Vergünstigungen im Koalitionsvertrag vereinbart wurden. Finanzminister Wolfgang Schäuble wartet ab, bis die Justiz entscheidet. Er fürchtet Steuerausfälle in Millionenhöhe. Auf dem CDU-Parteitag im vergangenen Dezember kochte das Thema zusätzlich hoch. Doch die Konservativen schmetterten das Splitting ab. Steffen Flath, CDU-Fraktionschef in Sachsen:

    "Gott hat uns Menschen geschaffen als Frau und Mann, und ich glaube, dass er sich dabei etwas gedacht hat. Die Ehe ist ein Sakrament. Bleiben wir dabei, dass Ehe und Familie für unsere Gesellschaft und für den Fortbestand der Menschheit etwas ganz Besonderes sind."

    Und Philipp Mißfelder, Bundesvorsitzender der Jungen Union, im ARD-Fernsehen:

    "Ich bin der Meinung, dass wir als CDU uns treu bleiben müssen, unsere Stammwähler bedienen müssen, unseren Grundsätzen treu bleiben müssen. Und die Kanzlerin hat sich zu all den kritischen Themen ja sehr moderat geäußert und mäßigend, und ich glaube, das tut der CDU insgesamt gut."

    Angela Merkel:

    "Familien geben Güter und Traditionen, Gedanken und Werte von Generation zu Generation weiter. Sie sind sozusagen Garant auch von nachhaltiger Geschichtsentwicklung in einem Lande."

    Dann verlangte die Opposition Mitte Dezember im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, das Ehegattensplitting für homosexuelle Paare in das Jahressteuergesetz 2013 aufzunehmen. Doch im Januar hat die Koalition deswegen das ganze Paket platzen lassen, obwohl die FDP eigentlich dafür ist. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, warf den Freidemokraten daraufhin im Bundestag vor:

    "Nachdem wir Ihnen bei der Gleichstellung den Ball auf den Elfmeterpunkt gelegt haben - und Herr Rösler hätte nur noch Anlauf nehmen müssen, um ins Tor zu schießen, wo schon gar kein Torwart mehr stand - nachdem Sie nichts gemacht haben, damit das hier heute eine Mehrheit findet, brauchen Sie sich bei den Lesben und Schwulen in diesem Land sicher nicht mehr blicken zu lassen."

    Dabei kämpft gerade die liberale Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger entschieden für die Gleichstellung. Ihr "Bereinigungsgesetz zum Recht der Lebenspartner" befindet sich noch immer in der Beratung. Die gesamte Rechtsordnung will sie durchforsten und den Begriff "Ehegatte" mit dem Wortlaut "oder Lebenspartner" erweitern. Im November hat die Justizministerkonferenz das gemeinsame Adoptionsrecht gefordert.

    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

    "Es ist ja bekannt, die FDP steht dem Vorschlag positiv gegenüber. Unser Koalitionspartner lehnt ihn ab, und von daher ist das dann das Übliche in der Koalition, dass wir dann, wenn wir nicht zu einer Einigung kommen können, natürlich auch nicht ein Gesetzgebungsverfahren in Gang setzen können."

    Erst recht nicht vor der Bundestagswahl. Denn gerade bei der gemeinschaftlichen Adoption schrillen bei Unionskonservativen die Alarmglocken. CDU-Fraktionschef Volker Kauder im ZDF:

    "Ich glaube, dass es noch immer, das sagen auch viele Psychotherapeuten, dass es für Kinder schon das Beste ist, vor allem für Buben, wenn sie Vater und Mutter, beide Elemente in der Erziehung haben. Das gelingt nicht immer."

    Deswegen dürfe man aber die Ehe nicht in Frage stellen.

    2011 gab es laut Statistischem Bundesamt rund 27.000 eingetragene Lebenspartnerschaften. Exakte Zahlen, wie viele Kinder bei ihnen aufwachsen, sind statistisch nicht erfasst. Schätzungen gehen von 30.000 bis 35.000 aus.

    Studie zu "Regenbogenkindern"

    Das Justizministerium hat vor einigen Jahren eine Studie in Auftrag gegeben, um die Lebenssituation von Kindern in "Regenbogenfamilien" zu untersuchen. Die Bezeichnung bezieht sich auf die Regenbogenflagge, das Symbol der Homosexuellen.

    Ergebnis der Studie: Regenbogenkinder entwickeln sich wie in klassischen Familien und leiden nicht unter fehlenden Rollenvorbildern, meint Marina Rupp vom Staatsinstitut für Familienforschung der Universität Bamberg. Sie hat die Studie geleitet.

    "Gleichgeschlechtliche Eltern sind sich der Bedeutung von Rollenvorbildern beiderlei Geschlechts sehr bewusst, und sie bemühen sich darum, den Kindern Bezugspersonen des anderen Geschlechts zur Seite zu stellen. Das können Familienangehörige sein oder auch der leibliche Elternteil, zum Beispiel der Vater."

    Dass männliche Bezugspersonen für Kinder wichtig sind, sei zwar richtig, sagt Marina Rupp, aber als Argument gegen lesbische Elternpaare lässt sie das nicht gelten.

    "Es reicht nicht aus, weil wir auch mit betrachten müssen, dass Kinder in heterosexuellen Familien den Vater auch nicht so viel um sich herum haben, und dass unsere Kinder in der Grundschule ganz überwiegend von weiblichen Betreuungspersonen betreut werden. Also, die weibliche Dominanz ist auch in der heterosexuellen Familie gegeben."

    In Zusammenarbeit unter anderem mit dem Lesben- und Schwulenverband hat der Psychologe Dominic Frohn in einer Studie die Situation von Kölner Regenbogenfamilien durchleuchtet. Er stellt fest:

    "Was diese Familien auszeichnet, ist, dass wir zum einen eine viel stärkere gleichberechtigte Aufteilung der Verantwortung auf der Elternebene haben, also bezogen auf Erziehungsaufgaben, aber eben auch auf Haushaltsaufgaben, also im Sinne von einem demokratischen Familienklima. Was man auch wiederum daran ablesen kann, dass viele Eltern dann gleichberechtigt in Teilzeit arbeiten zum Beispiel."

    Diskriminierung im Alltag

    Dass Kinder mit zwei Müttern oder zwei Vätern grundsätzlich stigmatisiert sind, kann Dominic Frohn nicht bestätigen. Aber schon, dass Diskriminierung im Alltag vorkommt - zum Beispiel bei Behörden.

    "Auch Beamtinnen und Beamte sind ja Menschen, die haben bestimmte Vorstellungen, Bilder, bis hin zu Stereotypen oder Vorurteile im Kopf. Und wenn dann da jetzt plötzlich zwei Frauen auftauchen und irgendwas über Kinder erzählen, dann kann das durchaus sein, dass es da Irritationen gibt bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, und die das dann durchaus auch deutlich zeigen."

    Eva Bujny vom Frauenberatungszentrum in Düsseldorf weist darauf hin, dass lesbische Paare, anders als heterosexuelle, die Behandlung in einem Kinderwunschzentrum vollständig selbst zahlen müssen. Deshalb könnten sich oft nur privilegierte Frauen ein Kind leisten. Vorbehalte gegenüber homosexuellen Lebensformen gebe es genug.

    "Es ist nicht automatisch so, Sie kommen in einen Kindergarten und fragen, gibt es hier weitere Regenbogenfamilien, und die sagen: Och nee, ist nicht, aber wir wissen darüber Bescheid, und wir haben hier auch ein schönes Kinderbuch, wo eben alle Lebensformen gewürdigt werden. Das ist noch Zukunftsmusik."

    Monatliches Treffen von Regenbogenfamilien in Bonn in einer evangelischen Familienbildungsstätte. Lesbische Mütter tauschen sich aus. Räume zu finden - in diesem Fall kein Problem. Chantal Müller:

    "Sowohl die Leiterin der Familienbildungsstätte hier ist homosexuell. Der Pfarrer der Kirche ist auch homosexuell, was das Angebot natürlich erleichtert und das auch von der Gemeinde hier sogar gefördert wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine katholische Familienbildungsstätte gibt, die das anbieten würde."

    Welche Erfahrungen Regenbogenfamilien mit Behörden machen, ist von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich. Laura Schmitz hat mit ihrer Partnerin zwei Söhne.

    "Ich war sehr positiv überrascht, dass wir überhaupt keine Probleme hatten. Und wir hatten ja auch für den zweiten jetzt hier den gleichen Mitarbeiter vom Jugendamt gehabt. Wir waren auch beim gleichen Notar gewesen, und irgendwie war das Ganze dann viel formloser und selbstverständlicher, und auch beim Jugendamt, die waren sehr freundlich, die waren auch interessiert an Literatur, die wir denen vorübergehend überlassen haben, ja, die wissen auch, dass es diese Gruppe hier gibt, also sehr aufgeschlossen."

    Im täglichen Leben erfährt auch Chantal Müller kaum Anfeindungen. Aber sie will endlich die gleichen Rechte.

    "Ein verheiratetes, heterosexuelles Paar bekommt ein Kind, und ob der männliche Part in diesem Paar der Vater ist oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle, sondern er ist gerichtlich gesehen dann der Vater. Wir müssen uns aber dafür einsetzen, dass meine Frau oder überhaupt die Co-Mutter in dem Fall gerichtlich gesehen ein Elternteil ist. Beweisen, dass eine Bindung besteht, das wäre bei heterosexuellen Paaren niemals gefragt, und dieses gleiche Recht möchten wir auch, um auch wirklich sagen zu können, wir sind Familie."

    Die meisten Regenbogenfamilien sind lesbische Paare mit Kindern. Für Schwule ist es schwieriger, ein leibliches Kind zu bekommen. Der Weg über eine Leihmutter: äußerst kompliziert. Die gemeinsame Adoption: rechtlich noch nicht möglich. Die Vorbehalte gegenüber zwei Vätern: noch größer als bei zwei Müttern.

    Blick ins Ausland

    Auch im Ausland schlagen die Themen Homosexuellen-Ehe und Adoption hohe Wellen.

    In Frankreich verabschiedete die Nationalversammlung ein entsprechendes Gesetz. Etwa 350.000 Menschen gingen dagegen auf die Straße. Laut Umfragen sind die Franzosen mehrheitlich zwar für die Homosexuellen-Ehe, aber nicht für das Adoptionsrecht.

    In den USA, dort eines der heikelsten Themen, setzt sich Präsident Obama für die Rechte der Homosexuellen ein. In Großbritannien können sich nach heftiger Debatte im Parlament Lesben und Schwule nun auch standesamtlich trauen lassen.

    In Polen haben die Abgeordneten ein Partnerschaftsgesetz knapp abgelehnt. In Russland will das Parlament bald landesweit vermeintliche "Homosexuellen-Propaganda" unter Strafe stellen, wie es schon mehrere Großstädte getan haben.

    Positives Urteil aus Karlsruhe deutet sich an

    Gespannt blicken nun Lesben und Schwule in Deutschland wieder nach Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Rechte in den vergangenen Jahren mehrfach gestärkt - zum Beispiel bei der Erbschafts- und Grunderwerbsteuer. Auch dieses Mal deutet sich ein positives Urteil an. In der mündlichen Verhandlung im Dezember konnte im Gericht kaum jemand nachvollziehen, warum Homosexuelle zwar ein leibliches Kind des Lebenspartners annehmen können, nicht aber ein adoptiertes.

    Erlauben die Richter erst die so genannte Sukzessivadoption, könnte bald auch die gemeinschaftliche Adoption folgen. In einem weiteren Verfahren das Ehegattensplitting. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte will morgen ein Urteil zum Adoptionsrecht für homosexuelle Paare verkünden.

    Die Hoffnungen der Betroffenen sind unterschiedlich. Eva Bujny vom Frauenberatungszentrum Düsseldorf:

    "Gerade diese Frage mit den Kindern, gerade die Adoption, das erschüttert so die Grundfeste der heterosexuellen und heteronormativen Gesellschaft, dass ich denke, da brauchen wir noch einige Zeit zu. Das wird nicht so schnell gehen."

    Paulina Schaaf, die sich mit anderen lesbischen Müttern in der Bonner Regenbogengruppe trifft, sieht es optimistischer.

    "Als Familie empfinden wir uns als ganz normal und vergessen auch immer wieder, dass wir theoretisch anders sind als die anderen und merken es sonst im Alltag auch nicht. Also, da guckt uns jetzt keiner schief an. Ich habe schon die starke Hoffnung, was die steuerliche Gleichstellung angeht, dass das durchkommt, weil ja alle Vorentscheidungen eigentlich alle in diese Richtung gelaufen sind."

    Sibylla und Maria Merian, Eltern zweier Kinder aus dem Raum Düsseldorf, sind zuversichtlich, dass sich sogar politisch etwas bewegt. Sibylla:

    "Selbst bei der CDU sind die ja auch nicht mehr von vorgestern, und da sind ja selber auch schwule und lesbische Politiker, die sich jetzt mittlerweile auch trauen, sich zu Wort zu melden und sich dafür einsetzen."

    Schritt für Schritt erstreiten Lesben und Schwule mehr Rechte. Und das ist gut so, meint Maria Merian, damit endlich die letzten bürokratischen, familienfeindlichen Hürden fallen.

    "Wir können ja auch dem Kind genau das Gleiche geben wie jedes heterosexuelle Pärchen. Also unsere Tochter darf auch Fußball spielen und unser Sohn darf auch, ich weiß nicht, "Mädchensachen" machen oder basteln. Wir können auch Autos reparieren, und das ist jetzt nicht in eine Schublade zu schieben. Und von daher war eben der Kinderwunsch da, und wir haben das sehr lange überlegt, wie wir das machen, und wie werden wir den Kindern gerecht, ja und jetzt haben wir zwei Kinder, und ich denke, das war die richtige Entscheidung."