Freitag, 29. März 2024

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Die Justiz im "Dritten Reich"
Die schwierige Rolle der NS-Zeit in der Rechtsprechung

Manche Gesetze enthalten bis heute Formulierungen und Bezüge aus der NS-Zeit. Und bis vor Kurzem war ein wichtiges juristisches Standardwerk nach einem führenden Nationalsozialisten benannt. Die kritische Aufarbeitung der NS-Geschichte hat in der deutschen Justiz erst in jüngerer Zeit begonnen.

Von Otto Langels | 07.10.2021
Roland Freisler (mitte), (30.10.1893 - 3.2.1945), Richter, Praesident des Volksgerichshofes , Szene aus einer Sitzung im Gerichtssaal mit Hitlergruss, undatiert, 40er Jahre
Roland Freisler war von 1942-1945 Präsident des Volksgerichtshofes: Sein Name ist inzwischen synonym für die Verbrechen der Nazizeit - doch manche der Gesetze, die er auf den Weg gebracht hat, gelten bis heute (picture alliance / Keystone)
"Alle Gesetze, die zwischen 1933 und 1945 verabschiedet wurden, haben einen großen Makel. Sie tragen alle die Eingangsformel: ‚Die Reichsregierung hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird.‘ Diese Eingangsformel zeigt, dass keine parlamentarische Beratung stattgefunden hat. Und das sollte aus meiner Sicht korrigiert werden."
Felix Klein ist der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung. Er spricht von rund 30 Gesetzen, die heute immer noch Formeln und Bezüge aus der NS-Zeit enthalten.
Das "Rosenburg-Projekt"
"Es ist natürlich in der Vergangenheit Bereinigung erfolgt: Alle Vorschriften, die mit dem Grundgesetz und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar waren, wurden gestrichen, materiell-rechtlich auch in den Gesetzen, um die es jetzt geht. Aber es gab keine Sensibilisierung für das Thema, dass wir sprachliche Begriffe aus der NS-Zeit weiterhin haben, das hat offenbar niemanden gestört."
Verhandlung vor dem Volksgerichtshof
Mordparagraf 211 - "Mörder ist, wer ... "
Wann ist die Tötung einer Person ein Mord und wann "nur" ein Totschlag? Die Paragrafen 211 und 212 des Strafgesetzbuches stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 1941 und führen fallweise zu eklatant ungerechten Urteilen.
Erst in jüngerer Zeit hat ein wissenschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher Prozess eingesetzt, sich verstärkt mit der Beteiligung von Justiz und Juristen an NS-Verbrechen sowie mit den personellen und rechtlichen Kontinuitäten nach 1945 auseinanderzusetzen.
Markanter Ausdruck dieses Bewusstseins-Wandels ist das sogenannte Rosenburg-Projekt, benannt nach dem früheren Bonner Dienstsitz des Bundesjustizministeriums. Ziel war es, den Umgang des Hauses mit der NS-Vergangenheit zu erforschen. Christian Lange, Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium:
"2012 haben wir eine unabhängige wissenschaftliche Kommission eingesetzt, eine Kommission aus profilierten Historikern, Juristinnen und Juristen. Sie hatte unbeschränkten Zugang zu den Akten. Von den Personen, die zwischen 1949 und 1973 in den Leitungspositionen des Ministeriums tätig waren, war die große Mehrzahl zuvor Mitglied der NSDAP oder der SA gewesen."
Doch nicht allein die personellen Kontinuitäten haben den Justizapparat jahrzehntelang belastet, bis heute sind zahlreiche Gesetze in Kraft, die aus der NS-Zeit stammen; unter anderem der Mordparagraf 211 Strafgesetzbuch.
Der umstrittene "Mordparagraph"
"Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet."
Die Vorschriften des Paragrafen 211 stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 1941 und gelten bis heute unverändert. Der frühere Justizminister Heiko Maas hatte deshalb eine Expertenkommission zur Reform des Mordparagrafen eingesetzt.
"Maßgeblicher Autor war einer der furchtbarsten Juristen jener Zeit – Roland Freisler, berüchtigt als Präsident des sogenannten Volksgerichtshofes, aber zuvor als Staatssekretär im Reichsjustizministerium an der Gesetzgebung beteiligt. Die Struktur der Norm mit der Einleitung ‚Mörder ist … ‘ und der Begriff der niedrigen Beweggründe, sie stammen von Freisler. Der Richter hatte nach diesem Denken nur noch die Aufgabe, sich anzuschauen, welcher Tätertyp, so Freisler wörtlich, den Strang verdient. Das Strafrecht wurde so zum Einfallstor der Willkür. Rechtsklarheit, wie wir sie brauchen, war gerade nicht gewünscht."
Problematisch ist zudem das Mordmerkmal der Heimtücke. Eine offene Klausel, wie Juristen sagen, bei der nicht exakt definiert sei, was darunter zu verstehen ist. Dies führte in Fällen von sogenannten Haustyrannenmorden wiederholt zu Urteilen, die als ungerecht empfunden wurden.
Justizia-Statue am Römerberg in Frankfurt am Main.
Justizreform - Anwaltverein will "Mord" abschaffen
Paragraf 211 des Strafgesetzbuches regelt, wer als Mörder mit lebenslangem Freiheitsentzug bestraft wird. Entscheidend dabei sind die persönlichen Eigenschaften und Motive des Täters. Wer also aus Habgier und niedrigen Beweggründen handelt, muss meist länger ins Gefängnis als wenn er im Affekt handelt. Eine Initiative des Anwaltvereins will das ändern.
"Stellen Sie sich einen gewalttätigen Ehemann vor, der seine Frau jahrelang prügelt und misshandelt. Irgendwann erschlägt dieser Mann seine Frau. Wegen Mord wird er dann vermutlich nicht bestraft, weil er kein Mordmerkmal verwirklicht hat. Die gepeinigte Ehefrau dagegen, die in ihrer Not keinen anderen Ausweg weiß, tötet ebenfalls ihren Partner. Aber weil sie ihrem Mann körperlich unterlegen ist, kann sie die offene Konfrontation mit dem gewalttätigen Peiniger nicht suchen, sie tötet ihn deswegen im Schlaf und hat dann heimtückisch gemordet. Im Ergebnis hätten wir Totschlag und eine zeitige Freiheitsstrafe für den Mann sowie Mord und lebenslänglich für die Frau."
Erfolgreiche "Entnazifizierung der Gesetze"
Im Juni 2015 legte die Expertenkommission ihren Abschlussbericht vor und empfahl eine grundlegende Reform der Gesetzestexte und des Strafmaßes von Tötungsdelikten. Der Bundestag konnte sich aber bis heute nicht über sprachliche Korrekturen und eine Änderung des Strafmaßes verständigen.
Justizstaatssekretär Christian Lange: "Wir hatten in der Tat eine hochkarätige Kommission eingesetzt, die sich mit dem Thema beschäftigt hat und auch Vorschläge gemacht hat, wie man es novellieren könnte. Der damalige Bundesjustizminister hat dies dann auch in der Öffentlichkeit präsentiert und auch dem Deutschen Bundestag gegenüber. Die Auseinandersetzung verlief dann mehr als unglücklich. Und so ist es in allgemeinen politischen Auseinandersetzungen untergegangen."
Männer in Anzügen sitzen auf einer Anklagebank ein einem Gerichtssaal.
Das Bundesjustizministerium stellt sich seiner Vergangenheit
Viele NS-Juristen konnten ihre beruflichen Karrieren im Nachkriegsdeutschland problemlos fortführen. Um die Fakten genau zu untersuchen, hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine wissenschaftliche Kommission ins Leben gerufen.
Strittig war insbesondere das Strafmaß. Im NS-Regime verlangte Paragraf 211 für Mord zwingend die Todesstrafe, eine Vorschrift, die das Grundgesetz 1949 für die Bundesrepublik aufhob. Seitdem schreibt das Strafgesetzbuch für Mord die lebenslange Freiheitsstrafe vor, die einzige Vorschrift im StGB im Übrigen, die ausschließlich eine absolute Strafandrohung vorsieht. Viele Experten sind sich einig, dass Mord nicht in jedem Fall mit lebenslanger Haft bestraft werden sollte. Kritiker fürchten hingegen, mildere Strafen könnten den Schutz des Lebens als höchstem Gut gefährden.
Die Reform des Mordparagrafen liegt daher im Bundestag auf Eis. "Es wird dem neuen Deutschen Bundestag obliegen, die gegebenenfalls wieder aufzugreifen. Wir haben es jedenfalls vorbereitet, und wer es aufgreifen möchte, kann es aufgreifen", Christian Lange.
Felix Klein, Bundesbeauftragter für jüdisches Leben in Deutschland, beantwortet auf einer Pressekonferenz zum Thema Jüdisches Leben in Deutschland - ein Jahr nach dem Anschlag in Halle Fragen von Journalisten.
Felix Klein, Bundesbeauftragter für jüdisches Leben in Deutschland, sagt: Das Gesetz zur Namensänderung war ein ein antisemitisch motiviertes Gesetz. Im Februar dieses Jahres wurde es allerdings vom Bundestag reformiert. (picture alliance/dpa | Wolfgang Kumm)
Erfolgreich verlief hingegen die Neufassung des mehr als 80 Jahre alten Gesetzes zur Namensänderung. Im Februar dieses Jahres reformierte der Bundestag den Gesetzestext aus dem Jahr 1938, in dem trotz früherer Änderungen immer noch von der "Reichsregierung", dem "Deutschen Reich" und dem "Reichsminister des Innern" die Rede war. Die "überholten sprachlichen Bezüge" wurden, wie es in der Gesetzesvorlage hieß, in der Neufassung "bereinigt" und durch moderne Begriffe ersetzt.
Der Antisemitismus-Beauftragte Felix Klein: "Mit diesem Gesetz wurden Jüdinnen und Juden gezwungen, ihren Vornamen zweite Vornamen hintanzustellen. Die Männer mussten alle den zweiten Vornamen Israel und die Frauen den zweiten Vornamen Sarah ihrem Namen hinzufügen, also ein antisemitisch motiviertes Gesetz."
30 Gesetze aus der Nazizeit sind noch gültig
Während das Namensänderungsgesetz sprachlich gewissermaßen "entnazifiziert" wurde, sind rund 30 weitere Gesetze, die zwischen 1933 und 45 erlassen wurden, heute immer noch gültig; darunter:
Das Heilpraktikergesetz; das Gesetz über die Deutsche Reichsbank, das Gesetz über die Verschollenheit, die Todeserklärung und die Feststellung der Todeszeit; das Gesetz zur Ergänzung des Reichssiedlungsgesetzes; das Gesetz über die Durchforstung des Reichsgebietes nach nutzbaren Lagerstätten; das Gesetz über die Unzulässigkeit der Sicherungsbeschlagnahme von Luftfahrzeugen.
In einem Grundgesetz wurde im Artikel 2 das Wort Rasse durchgestrichen.
"Rasse" im Grundgesetz - "Mit dem Begriff verschwindet nicht das Problem"
Sollte der Begriff "Rasse" nicht endlich aus dem Grundgesetz verschwinden? Der Rechtsphilosoph Uwe Volkmann hält die aktuelle Debatte darüber für wichtig und richtig. Ein Ergebnis zu finden, sei aber gar nicht so einfach.
Erstaunlich, was der Gesetzgeber rechtlich alles geregelt hat. Zu den Vorschriften, die heute noch in unserem Rechtssystem gelten, zählt auch das Gesetz über den deutschen Sparkassen- und Giroverband von 1933.
"Das ist eigentlich ein unpolitisches Gesetz, das regelt nur, dass es einen Sparkassen- und Giroverband gibt. Aber die Sparkassen haben in erheblichem Maße auch bei der Entrechtung und Verfolgung und Juden mitgewirkt, indem zum Beispiel Grundstücke oder Häuser, Immobilien, die Juden gehörten, in das Geschäftsgebaren der Sparkassen mit aufgenommen wurden."
Der problematische Begriff "Rasse"
Die Neufassung dieser Gesetze sei kein rein formaler Vorgang, meint Felix Klein. Denn dies eröffne die Gelegenheit, im Bundestag und in der Öffentlichkeit über die historischen Hintergründe zu diskutieren.
"Natürlich wird sich materiell-rechtlich nichts ändern, die Gesetze behalten natürlich ihre inhaltliche Gültigkeit. Aber ich glaube, es ist mehr als ein symbolischer Akt, weil wir dadurch auch nochmal die Chance bekommen, uns auseinanderzusetzen in den verschiedenen Bereichen mit der Zeit des Nationalsozialismus."
Dr. Hendrik Cremer, Deutsches Institut für Menschenrechte, in einer Aufnahme vom 5. Juli 2018
Das Wort „Rasse“ ist geschichtlich belastet und sollte aus dem Grundgesetz gestrichen werden, findet Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte. (picture alliance | Abdulhamid Hosbas)
Gestört hat sich lange Zeit auch niemand an dem Begriff "Rasse" im Grundgesetz. In Artikel 3, Absatz 3 heißt es:
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."
Das Wort "Rasse" ist in Deutschland auf Grund der NS-Zeit besonders belastet. Es sollte aus dem Grundgesetz gestrichen werden, findet Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte.
"Der gegenwärtige Wortlaut suggeriert, als ob es unterschiedliche Menschenrassen gäbe, und insofern löst dieser Begriff Irritation, Sprachlosigkeit bis hin zu persönlichen Verletzungen bei den Betroffenen aus, weil sie im Grunde dadurch gezwungen sind, sich selbst einer Rasse zuzuordnen, weil der Wortlaut eben so ist, wie er ist. Und dazu führt es dann, dass im Grunde die Betroffenen gezwungen sind, rassistische Terminologien zu übernehmen."
Stattdessen sollte es nach Ansicht Cremers heißen: "Niemand darf rassistisch benachteiligt oder bevorzugt werden."
Der Gesetzestext des Artikels 3 des Grundgesetzes mit dem Wort "Rasse" befindet sich auf einer Glasscheibe am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin-Mitte, aufgenommen am 20.01.2016. Bei den insgesamt 19 gravierten Glasplatten am Parlamentsgebäude an der Spreepromenade handelt es sich um das Werk "Grundgesetz 49" des Künstlers Dani Karavan. Foto: S. Steinach - ACHTUNG! KEINE BILDFUNKVERWENDUNG - | Verwendung weltweit
Grundgesetz - Wie umgehen mit dem Begriff „Rasse“?
Das Wort "Rasse" ist in Deutschland besonders vorbelastet – steht aber in Artikel 3 des Grundgesetzes. Viele halten den Begriff für nicht mehr zeitgemäß und würden ihn am liebsten aus Gesetzestexten streichen. Andere fürchten genau das.
Im November vorigen Jahres waren es die Grünen, die die Diskussion aufgegriffen und im Bundestag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Artikels 3 vorlegten. Der Co-Parteivorsitzende Robert Habeck:
"Eine Formulierung, die sagt, niemand soll wegen rassistischer Zuschreibungen diskriminiert werden, würde dem Stand der Debatte und dem Vorwurf, das Grundgesetz selbst geht von unterschiedlichen Menschenrassen, die es nicht gibt, aus, entgegenwirken. Insofern gibt es starke Argumente, diesen Begriff jetzt zu streichen und durch eine Formulierung, die dem Tatbestand des Rassismus entspricht, zu ersetzen."
Im Bundestag konnten sich die Grünen aber nicht gegen die übrigen Fraktionen durchsetzen. Es bleibt vorerst beim bisherigen Wortlaut.
Der Fall Palandt
Nicht nur Gesetzestexte, auch Rechtskommentare stehen zur Debatte. Jeder Jura-Student und jede -Studentin kennt die Kurzkommentare aus dem Verlag C.H. Beck, die der Justiz Informationen und Orientierung in der oft unüberschaubaren Stofffülle liefern sollen. Der Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch trägt seit 1938 den Namen des Herausgebers Otto Palandt, hochrangiger Funktionär in der NS-Justizverwaltung, von 1934 bis 43 Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes und damit zuständig für den juristischen Nachwuchs. Klaus Weber von der Geschäftsleitung des Münchner C.H. Beck Verlags:
"Palandt war belastet natürlich als hochrangiger Funktionär in der damaligen Reichsverwaltung. Es gab das übliche Entnazifizierungsverfahren, es war nicht allzu schwierig, letztlich als Unbelasteter rauszukommen, so war es auch mit Otto Palandt. Und das hat es dem Verlag leichtgemacht, den Namen, der bereits eingeführt war, beizubehalten."
Jahrzehntelang interessierte sich niemand für die politische Biographie des Herausgebers, niemand störte sich an dem Namen.
"Selbst noch als 2016 aus Anlass der 75. Auflage des bislang Palandt heißenden Werkes eine Festgabe erschien, kam die Diskussion noch nicht in Gange. Das war erst in den letzten Jahren, dass hier ein breiter Diskurs begonnen hat. Man kann sich aus der Geschichte nicht davonstehlen, das ist der eine Aspekt. Der andere Aspekt ist, man sollte niemandem ein Denkmal setzen, der alles andere verdient hat als ein Denkmal. Vor diesem Dilemma standen wir lange Jahre, und dazu haben wir jetzt eine Entscheidung getroffen."
Nahaufnahme des "Palandt": ein juristisches Standadwerk zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Das Buch ist sehr dick und hat einen weißen Umschlag, die Schrift darauf ist rot und schwarz. 
Streit um Umbenennung des Zivilrechtskommentars Palandt
Otto Palandt war als Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes und Mitglied der NSDAP maßgeblich an der sogenannten "Arisierung" des Rechtswesens beteiligt. Eine Initiative aus Studierenden und Lehrenden will den Zivilrechtskommentar "Palandt" umbenennen lassen. Der Verlag C.H. Beck wehrt sich.
Zu der Entscheidung trug maßgeblich eine 2016 gegründete Initiative junger Juristinnen und Juristen bei, die sich für eine kritische Erinnerungskultur in der Rechtswissenschaft einsetzt. Der Name ist gleichermaßen Programm: Palandt umbenennen! Benjamin Fischer ist Mitglied der Gruppe.
"Das waren wirklich eindrucksvolle junge Juristinnen, die einfach aktiv werden wollten. Es geht uns nicht primär darum, weitere Kommentare umbenennen zu lassen, sondern es geht uns insgesamt um die Frage, wie man sich kritisch mit der Vergangenheit auseinandersetzt."
Trotz zunehmender Kritik wollte der C.H. Beck Verlag zunächst an dem Namen Palandt festhalten. Doch dem Druck der Initiative und aus der Politik konnte sich der Verlag auf Dauer nicht verschließen. Klaus Weber:
"Wir haben eben sehr deutlich gemerkt, es wird nicht mehr verstanden, wenn wir diesen Namen lassen. Wir müssen ein Zeichen setzen und haben gesagt, gut, die nächste Auflage, die wird jetzt im November erscheinen, wird den Namen dessen tragen, der den geistigen Inhalt prägt, Grüneberg, Richter am Bundesgerichtshof, der das Autorenteam des Palandt koordiniert. Der Palandt steht nicht alleine. Es sind bereits Entscheidungen gefallen, drei weitere Werke werden auch umbenannt. Und wir haben noch weitere Werke auf der Liste. Wo ein brauner Fleck ist, da versuchen wir, eine Änderung herbeizuführen."
Die Initiative junger Juristen hat inzwischen ihren Namen geändert, sie heißt jetzt: ‚Palandt umbenannt‘, besteht aber weiter und will sich auch künftig kritisch mit der Vergangenheit auseinandersetzen.
Reformen in der juristischen Ausbildung
Doch nicht nur Namen und Begriffe aus der NS-Zeit sollen gelöscht oder geändert werden, das Bundesjustizministerium wollte auch in der Ausbildung des juristischen Nachwuchses ein Zeichen setzen.
Eine Collage zusammengesetzt aus dem Ausstellungsplakat mit Werbung für die Berliner Ausstellung "Ungesühnte Nazijustiz" im März 1960 und das Cover der von Wolfgang Koppel, dem hiesigen Karlsruher SDS-Verantwortlichen für die Ausstellung 1959, der im Sommer 1960 herausgegeben Broschüre mit einer Auswahl der ausgestellten Urteile sowie Namenlisten. Das Exemplar befindet sich im Bestand des Stadtarchivs Karlsruhe.
Justiz als Büttel des Nationalsozialismus
Mit der Ausstellung "Ungesühnte Nazijustiz" begann vor 60 Jahren die Aufarbeitung der NS-Justizverbrechen. Die Veranstalter, Mitglieder des Studentenbundes SDS, hätten zum ersten Mal gezeigt, wie sich "die Justiz zum Büttel der Nationalsozialisten gemacht hatte", so der Historiker Norbert Frei im Dlf.
"Auf unseren Vorschlag hin hat der Bundestag im Richtergesetz festgeschrieben, die Vermittlung der Pflichtfächer des juristischen Studiums muss zwingend auch in Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht erfolgen. Dieses wichtige Thema darf nicht allein in freiwilligen Zusatzveranstaltungen stattfinden."
Im Juni dieses Jahres beschloss der Bundestag, einen entsprechenden Passus in Paragraf 5a des Deutschen Richtergesetzes einzufügen.
Damit, so die Begründung des Ministeriums, solle der Blick junger Juristinnen und Juristen für die Anfälligkeit des Rechts für ideologische Einflussnahme geschärft werden. Ein notwendiger Schritt, meint Roland Rixecker, Präsident des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes. Als Jura-Professor an der Universität Saarbrücken stellt er seinen Studenten regelmäßig Testfragen zum NS-Rechtssystem:
"Wenn ich frage, wer von Ihnen könnte mir sagen und erklären, was die Nürnberger Gesetze sind, dann antwortet eine oder einer mit ja von 180 im Schnitt Kandidatinnen und Kandidaten. Und wenn ich ergänzend frage, und wie ist es mit dem Ermächtigungsgesetz, dann sind es immerhin schon acht im Schnitt."
Allerdings bezweifelt Rixecker, dass es ausreicht, Pflichtseminare zum NS-Unrecht anzubieten, um junge Menschen für Verstöße gegen Grund- und Menschenrechte zu sensibilisieren.
Bildnummer: 60605178 Datum: 16.10.2013 Copyright: imago/Rüdiger Wölk DEU, Deutschland, Münster: Westfälische Wilhelms Universität (WWU) Begrüßung der Erstsemester an der Uni Münster. Rd. 6100 Studierende haben zum Wintersemester 2013/2014 ein Studium an der WWU aufgenommen, das sind rd. 15 % mehr als vor einem Jahr (Doppelter Abiturjahrgang in NRW) Gesellschaft Bildung Universität Münster x0x xkg 2013 quer Auditorium Bildung DEU Deutschland Ersti Erstsemester Europe GER Germany Hörsaal Lecture hall Münster NRW Nordrhein-Westfalen Northrine-Westphalia Press Call Pressetermin Studentin Studierende Universität Unterricht WWU Westfälische Wilhelms Universität college student education junger Erwachsener learning lernen student studieren studying teaching university young adult 60605178 Date 16 10 2013 Copyright Imago Rüdiger Wölk DEU Germany Muenster Westphalia Wilhelms University EMU Welcome the First semester to the Univ Muenster RD Students have to Winter semester 2013 2014 a Studies to the EMU Date the are RD 15 % more as before a Year Double Abitur Jahrgang in NRW Society Education University Muenster x0x xkg 2013 horizontal Auditorium Education DEU Germany First semester Europe ger Germany Auditorium Lecture Hall Muenster NRW North Rhine Westphalia Northrine Westphalia Press Call Press call Student Students University Teaching EMU Westphalia Wilhelms University College Student Education young Adult Learning Learn Student study studying Teaching University Young Adult
Was Juristen aus der Vergangenheit lernen sollten
Angehende Juristen sollten sich in ihrer Ausbildung mit dem Versagen des Rechts im Nationalsozialismus auseinandersetzen; ob dies aber verpflichtend sein sollte, darüber wird in Justizministerien diskutiert. Einige Seminare zum Thema NS-Unrecht werden bereits angeboten – mit Erfolg.
"Um zu verhindern, dass, unter welcher Ordnung auch immer, ausgebildete Richterinnen willfährige Rechtsprechung unter dem Regime neuer rechtsstaatswidriger oder Menschenwürde-widriger Normen betreiben, sind sicher Lehrveranstaltungen zum NS-Unrecht wichtig, sind Forschungen wichtig, sind Ausstellungen wichtig, aber es ist wahrscheinlich doch sehr viel mehr und auch anderes notwendig. Es muss die Frage beantwortet werden, wie können wir erreichen, dass aus dem Wissen um ein Unrechtssystem in vielleicht stürmischeren Zeiten auch Folgerungen gezogen werden, wie Juristinnen und Juristen befähigt werden, standzuhalten, wie sie nicht furchtbar, sondern furchtlos gemacht werden."
Wie aber lässt sich vermitteln, was Rixecker die Fähigkeit zur Empathie nennt? Menschen identifizieren sich gerne mit Vorbildern, die aufbegehren, die widerstehen, die nicht mitlaufen, die sich nicht gleichschalten lassen. Sophie und Hans Scholl, Georg Elser, die Verschwörer des 20. Juli werden für ihren Mut bewundert und für ihre Standhaftigkeit, die sie auch vor dem Volksgerichtshof mit seinem furchtbaren Vorsitzenden Roland Freisler bewiesen. Ebenso genießt Fritz Bauer großen Respekt, weil er als hessischer Generalstaatsanwalt in den 1960er Jahren gegen viele Widerstände die Verhaftung Adolf Eichmanns betrieb und vormalige SS-Männer des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz vor Gericht brachte.
Demokratische Wehrhaftigkeit der Rechtsprechung
"Das sind Leute, die wir heute bewundern, deren Kraft wir bewundern", meint der Rechtsanwalt Martin Würfel. Er hat sich in einer rechtsgeschichtlichen Arbeit mit der Juristenausbildung im Nationalsozialismus befasst.

"Es ist immer einfacher, sich mit dem Opfer zu identifizieren, es ist immer einfacher, sich mit Fritz Bauer zu identifizieren, der den Mut aufgebracht hat, das alles anzustoßen. Die Frage, die man sich aber stellen muss, die man jungen Leuten mit auf den Weg geben muss, ist: Wie wurden denn die Täter zu Tätern? Waren das wirklich bösartige Menschen? Oder waren die vielleicht der Überzeugung, dass das alles ganz richtig ist?"
"Wir müssen auch das Bewusstsein stärken bei den jungen Menschen um die Verführbarkeit einer Profession, nicht nur bei Juristinnen und Juristen, sondern in sehr, sehr vielen Professionen."
Fordert Roland Rixecker. Ihn treibt die Frage um, wie Juristinnen und Juristen befähigt werden, Angriffe auf die Demokratie abzuwehren. Erinnerungskultur und Aufklärung allein schützten nicht vor fragwürdigen Entscheidungen.
Ein Beispiel aus jüngster Zeit: Im Bundestagswahlkampf hatte das Verwaltungsgericht Chemnitz Plakate der rechtsextremen Partei Der Dritte Weg mit dem kaum verhüllten Mordaufruf "Hängt die Grünen" erlaubt. Diese zu verbieten könne einen unzulässigen Eingriff in die Meinungsfreiheit darstellen, so die Begründung des Gerichts. Die Entscheidung löste Kopfschütteln aus. Hätte das Gericht nicht mehr Mut und Sensibilität zeigen und einer Partei, die sich "nationalrevolutionäre Bewegung" nennt, entschiedener entgegentreten können?
Fritz Bauer an seinem Schreibtisch (AP Photo/undatiert)
Fritz Bauer war von 1956 bis 1968 Generalstaatsanwalt in Hessen: Er organisierte die Ergreifung Adolf Eichmanns und gilt bis heute als Leitfigur für die Aufarbeitung der Verbrechen der Nazijustiz (AP)