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Die neuen Verkehrsteilnehmer
Zivile Drohnen vor dem Aufstieg

Der Luftraum über Europa und Deutschland ist eng, streng reguliert und kontrolliert. Je nach Art und Einsatz sind Drohnen entweder Modellflugzeuge oder Teilnehmer des regulären Luftverkehrs. Grundsätzlich unterscheiden Behörden das Hobby vom gewerbsmäßigen Einsatz. Dabei darf nicht mal die Berliner Polizei aufsteigen, wenn wichtige Gäste in der Hauptstadt sind.

Von Jan Rähm | 02.07.2015
    Eine fliegende Kameradrohne, die Luftaufnahmen macht.
    Ob bei der Polizei oder beim Filmdreh: Drohnen sind die aufstrebende Technologie am Himmel. Nicht nur beim Militär, sondern gerade auch in der zivilen Welt. (picture alliance / Felix Hörhager)
    Berlin in strahlendem Sonnenschein. Gleich neben dem alten Flughafen Tempelhof sitzt die Polizeidirektion 5 in einer ehemaligen Garnison. Kerstin Ismer und ihre Kollegen, die Tatort-Fotografen Daniel Halatsch und Dirk Czarnetzki, stehen zwischen vier tief roten Ziegelstein-Gebäuden auf einem kleinen Sportplatz.
    "Wir haben hier den schweren Verkehrsunfall mit Beteiligung von zwei Lastwagen und drei Autos."
    Die Polizeihauptkommissarin weist ihre Kollegen von der Kriminaltechnik in die Situation ein. Im Hintergrund dröhnt laut eine Klimaanlage.
    "Ihr seht ja selber, das ist eine große Strecke, dementsprechend bräuchten wir den Einsatz der Drohne, damit wir eben für die spätere Ermittlungsarbeit bessere Übersicht bekommen."
    "Gut, dann bereiten wir uns jetzt unsere Sachen vor, melden uns beim Tegeltower an und kommen dann, wenn wir startklar sind."
    Ob bei der Polizei oder beim Filmdreh: Drohnen sind die aufstrebende Technologie am Himmel. Nicht nur beim Militär, sondern gerade auch in der zivilen Welt.
    Das Image der Flugobjekte allerdings ist mies. Die Kriegseinsätze sind schuld, meint Jürgen Altmann. Der Physiker und Friedensforscher hat bis zu seinem Ruhestand an der Technischen Universität Dortmund gearbeitet.
    "Das folgt mit hoher Wahrscheinlichkeit aus den Kampfdrohneneinsätzen der USA und Israels und Großbritanniens im Nahen und Mittleren Osten, wo eben zum Teil völkerrechtswidrig Zivilisten bekämpft werden. Das ist das, was über Drohnen im Wesentlichen in die Zeitungen gekommen ist und in die Medien."
    Eine Drohne am Boden vor dem schneebedeckten Bergen des Hindukusch.
    Eine US-Drohne des Typs "Predator" auf der Bagram-Luftbasis in Afghanistan. (AFP / Bonny Schoonak)
    Für das schlechte Image sorgen aber auch Pläne und erste nicht-militärische Einsätze zur Überwachung von Menschen auf Demonstrationen - wie etwa durch die Polizei in Sachsen seit 2008. Jürgen Altmann sieht das kritisch.
    "Wenn man befürchten muss, dass man die ganze Zeit beobachtet wird, wenn man im Freien ist. Dass, wo man's nicht weiß, Drohnen über einen fliegen und einen beobachten, vielleicht sogar mit Gesichtserkennung usw., dann hat das möglicherweise deutliche Auswirkungen darauf, wie man sich verhält. Es gibt ein Recht auf Anonymität, es gibt ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung, und immer beobachtet zu werden, ist eben damit eigentlich nicht vereinbar."
    Der Einsatz von Drohnen, um Menschen zu überwachen, ist für Jürgen Altmann ein Dammbruch. Denn während man den Hubschrauber deutlich sehen und hören kann, ist das bei den unbemannten Flugobjekten schon deutlich schwieriger.
    Drohnen haben schlechtes Image
    Vorausgesetzt, es gäbe in Zukunft mehr zivile und vor allem positiv besetzte, von den meisten für sinnvoll erachtete Einsatzmöglichkeiten, könnte sich das Bild der Drohne wandeln: vom Kriegsgerät hin zum Helfer aus der Luft. Eilige Medikamentenlieferungen im Notfall - Vermisstensuche und Erkundungsflüge nach Katastrophen - Aufklärung von Verbrechen und Rekonstruktion schwerer Unfälle.
    Auf dem grünen Kunststoffbelag des Sportplatzes zwischen hohen roten Wänden bauen Daniel Halatsch und Dirk Czarnetzki ihr Fluggerät auf. Eine Kamera-Drohne. Doch sie nennen die Drohne nicht Drohne, sondern ganz korrekt "UAS Pol". Das steht für „Unmanned Air System Polizei".
    "Wir setzen die UAS Pol jetzt soweit zusammen, und zwar die Rotoren auf. Die Rotorblätter an die Drohne an, an die UAS Pol, da haben wir vier Stück an der Zahl."
    Fertig aufgebaut misst die Drohne mehr als einen Meter im Durchmesser. Sie steht auf vier federnden Kufen aus dünnen Metallbändern. In der Mitte ein schwarzer Zylinder mit Akkus und Elektronik. Darunter hängt eine große Kamera. Vier zierliche Ärmchen tragen die Rotoren.
    "So. Funkantenne."
    Noch ein paar Handgriffe am großen Transportkoffer. Er enthält die Funktechnik und einen Akku.
    "...dann sind wir eigentlich schon fast startklar. Dann können wir uns beim Tegeltower anmelden und uns die Starterlaubnis holen."
    "Schönen guten Tag, Czarnetzki hier vom LKA KT14, ich grüße Sie. Ich wollte einen UAS Pol Flug anmelden, in der Direktion 5."
    "Gut, dann starten wir."
    Doch alles nur eine Übung. Heute hebt die Drohne keine zwei Zentimeter vom Boden ab. Ein wichtiger Staatsgast ist in der Stadt. Absolutes Flugverbot. Daniel Halatsch tut also nur so, als ob er flöge.
    "So, wir starten an einem Punkt außerhalb des eigentlichen Geschehens, fangen an einem Punkt X an und fliegen jetzt systematisch Strecke für Strecke mit einer Überlappung der einzelnen Bilder von ca. 60 Prozent die Strecke ab und fertigen Einzelbilder. Dazu nähern wir uns dem Geschehen, auch dem Trümmerfeld, den einzelnen Fahrzeugen, und nehmen jeden einzelnen Bereich mit wie gesagt einer Überlappung von ca. 60 Prozent, um nachher ein Panorama daraus zu erstellen."
    Tatorterkundung, Unfallermittlung, schwere Umweltvergehen – die Polizei Berlin setzt unbemannte Luftfahrzeuge ausschließlich zur Ermittlungsarbeit ein, erklärt Polizeisprecher Thomas Neuendorf.
    "Wir fassen den Begriff 'Drohne' wirklich nur mit spitzen Fingern an, bei uns heißt das UAS Pol, weil wir uns so ein bisschen scheuen vor diesem Begriff 'Drohne'. Viele Menschen verbinden Drohne mit einem bewaffneten Flugsystem, was in Kriegsgebieten eingesetzt wird, und gerade diesen Vergleich wollen wir nun unter keinen Umständen für unser Fluggerät für die Unfallaufnahme."
    Ein "Telepilot" steuert eine Drohne von einem Computerterminal in einem kleinen Koffer.
    Ein "Telepilot" steuert eine Drohne von einem Computerterminal - so klein, dass er in einen Koffer passt. (Foto: Tom Schimmeck)
    Und noch etwas will die Polizei in Berlin nicht: Bürger überwachen, wie die Kollegen in Sachsen.
    "Wir wollen ganz klar und deutlich machen, dass wir dieses Fluggerät eben nicht zur Überwachung von Personen einsetzen, sondern tatsächlich zur Tatortaufnahme und nur dafür es verwendet wird."
    "Da haben wir den Vorteil, bei Tatorten kann zum Beispiel der Fluchtweg nachgeflogen werden, das heißt, man kriegt eine Sicht darauf, wie jetzt dieser mögliche Fluchtweg des Täters, dieser mögliche Fluchtweg des Täters aussah, mit allen Details, die man dazu braucht - wo standen die Mülltonnen, wo sind die Büsche, wo knickt ein Weg ab, all das kann man sehr deutlich mit so einer Drohne nachfliegen, um da detaillierte Aufnahmen zu bekommen.
    Weiterer Vorteil: Drohnen sind deutlich billiger im Einsatz als Hubschrauber. Der Journalist und Drohnen-Buch-Autor Thomas Wiegold beschreibt den Ursprungsgedanken ziviler Drohnen so:
    "Es war nur die Idee, die bei der ganzen Robotisierung sowohl militärisch als auch zivil immer dahintersteht, nämlich Arbeiten - im Englischen sagt man: dull, dirty, dangerous; langweilig, schmutzig, gefährlich - solche Arbeiten nicht mehr Menschen machen zu lassen, sondern Maschinen.
    Der Luftraum über Europa und Deutschland ist eng und darum streng reguliert und kontrolliert. Dass nicht einmal die Berliner Polizei aufsteigen darf, wenn wichtige Gäste in der Hauptstadt sind, ist nur ein Beispiel. Außerdem darf in der Innenstadt Berlins, innerhalb des S-Bahn-Rings, grundsätzlich niemand fliegen – genauso wenig wie in nächster Nähe von Atomkraftwerken oder Flughäfen.
    Je nach Art und Einsatz sind Drohnen entweder Modellflugzeuge oder Teilnehmer des regulären Luftverkehrs. Grundsätzlich unterscheiden Behörden in Hobby oder gewerbsmäßigen Einsatz, erklärt Wiegold.
    "Wenn man es allein zu Erholungszwecken, wie es heißt, also als Hobby betreibt, dann braucht man dafür keine Genehmigung, muss aber eine bestimmte Höhe einhalten, also nicht über einhundert Meter und muss immer dafür sorgen, dass man die Drohne selber im Blick hat."
    Teilnehmer des regulären Luftverkehrs
    Sobald der Flug mehr als Erholung ist, braucht der Pilot eine Erlaubnis der Luftaufsicht. Schwerer als 25 Kilogramm darf die Drohne in keinem Fall sein. Es sei denn, man konnte eine der seltenen Sondergenehmigungen ergattern. Grundsätzlich gilt, "dass man zum Beispiel nicht über Menschenmengen fliegen darf, nicht über gefährdeten Gebieten, also mal da reinzufliegen, wo ein Feuerwehreinsatz ist, geht schon mal gar nicht, und dass man Datenschutzbestimmungen beachtet."
    "Zwei Leute sitzen auf ihrer Dachterrasse, und plötzlich kommt so ein Ding und fliegt eben auf einige Meter Abstand vorbei, macht wahrscheinlich Fotos oder überträgt Videos und ist dann wieder weg."
    Was tun in so einem Fall, wie ihn Jürgen Altmann aus seinem Bekanntenkreis erzählt? Viel können Betroffene nicht ausrichten. Das Fluggerät mit einem Käscher fangen? Mit einem Ball oder gar einem Gewehr in Wild-West-Manier abschießen? Das gehe gar nicht, so Thomas Wiegold.
    "Wenn einer mit dem Fahrrad auf mein Grundstück fährt, darf ich ja auch nicht mit der Schrotflinte drauf schießen. Insofern, es gilt ja auch da immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Aber, in der Tat, da gibt es auch keine richtige Antwort drauf. Also wenn jemand permanent eine Drohne über einem Garten fliegen lässt, nur weil sich die junge Tochter des Hauses barbusig sonnt oder so, was macht man dann? Dann muss man versuchen herauszufinden, wer diese Drohne betreibt. Das kann unter Umständen schwierig sein."
    Auch bei Altmanns Bekannten kam nie heraus, wer der Störenfried war. Der Vorfall regelte sich dennoch.
    "Das wurde dann auf der Wohnungseigentümerversammlung besprochen, und es wurde nicht klar, wer das nun war, aber jedenfalls hat es das seitdem nicht noch mal gegeben."
    Auch der Berliner Polizei flogen bereits unvermutet Drohnen über den Weg, erklärt Polizeisprecher Thomas Neuendorf.
    "Wir mussten schon Flüge beenden, insbesondere an gefährdeten Objekten, wurde den Betreibern dort gesagt, ganz deutlich: Sie müssen das Ding wieder runterholen."
    "Die meisten haben dafür Verständnis. Ich glaube auch, so ein bisschen Angst, dass wenn sie dem nicht nachkommen, dass dieses teure Fluggerät dann vielleicht beschlagnahmt wird, und daher sind dann alle ganz schnell damit einverstanden und holen das runter."
    In der jüngeren Vergangenheit haben Vorfälle mit Drohnen zugenommen. So flog im Dezember 2014 ein unbemanntes Luftfahrzeug über das französische Atomkraftwerk Civaux. Und im April 2015 landete eine Drohne auf dem japanischen Regierungssitz. Was das Ziel der unbekannten Piloten war? Unbekannt.
    Drohnen werden weitere Lebensbereiche erobern. Wissenschaft und Wirtschaft finden immer neue Einsatzfelder: Mit Hilfe von Drohnen könnten Wälder ferngesteuert wieder aufgeforstet werden, indem die Fluggeräte Samen geordnet auf großen Brachen verteilen. Drohnen könnten Stromtrassen und Pipelines kontrollieren. Und Drohnen könnten Rehe und ihre Kitze aus Feldern aufschrecken und so vor der nahenden Erntemaschine warnen.
    Wasserdampf steigt am 21.03.2011 vom Kühlturm auf dem Gelände der Kernkraftwerke Isar 1 und 2 nahe Essenbach bei Landshut (Niederbayern) auf.
    Flüge über Atomkraftwerke sind grundsätzlich verboten. (picture alliance / dpa / Armin Weigel)
    Doch was auch immer Drohnen tun sollen, ihr Einsatz wird erst dann richtig effizient, wenn nicht jedes Flugobjekt einzeln gesteuert werden muss. Ziel der Entwicklung sind deswegen teil- oder vollautonome Systeme.
    Im Herbst 2014 steigt eine gelbe Drohne gen Himmel. An der Nordsee, nahe der niederländischen Grenze. Hier testet das deutsche Logistikunternehmen DHL. Man gehe in die heiße Phase des Paket-Kopter-Projekts, erklärt Ole Nordhoff, Geschäftsbereichsleiter Geschäftskunden bei DHL ...
    "... wo wir mittels eines unbemannten Flugsystems von der Nordseeküste hin zur Insel Juist geflogen sind und eilige Medikamente auf die Insel Juist gebracht haben."
    Zusammen mit der Technischen Hochschule Aachen und einem Drohnen-Hersteller startet DHL ein bis dato einzigartiges Pilotprojekt. Das Besondere: Die Drohne ist auf sich gestellt. Sie fliegt einen programmierten Kurs ganz ohne menschliche Eingriffe.
    "Der Kopter ist die 12 Kilometer vom Festland zur Insel völlig autonom geflogen."
    Nur, waren die Flüge notwendig? Immerhin verfügt Juist nicht nur über regelmäßige Fährverbindungen, sondern auch über einen eigenen Flugplatz.
    "Das waren eben Fälle und eben auch Notfälle, die so nicht hätten bewältigt werden können, sprich immer wenn die Fähre nicht fährt, oder wenn der Nebel es nicht zulässt, dass herkömmliche Flugzeuge auf der Insel landen, so war es eben möglich, diese Medikamente eben auch zuzustellen."
    Dafür brauchte der Paketspezialist eine Sondergenehmigung der Luftfahrtbehörden sowie die Zustimmung von Flugsicherung und diversen lokalen Behörden. Am Ende konnte das Unternehmen seine Drohne in einem eigens eingerichteten Luftkorridor bei Wind und Wetter allein fliegen lassen.
    Die Gesetzgebung findet Ole Nordhoff noch zu eng.
    "Was wir uns wünschen, ist natürlich zum einen, ein bisschen mehr Sicherheit und Klarheit zu schaffen, welche Auflagen überhaupt erfüllt werden müssen, um solch einen Forschungsbetrieb durchführen zu können, und natürlich wünschen wir uns auch für zukünftige Projekte die Möglichkeit, noch mehr Live-Anwendungsfälle auch wirklich auszutesten."
    Strenge Gesetzgebung
    Auch Buchautor Thomas Wiegold beschreibt ein Szenario, das erst durch eine liberalere Gesetzgebung möglich würde.
    "Da sagen zum Beispiel kommerzielle Unternehmen: Würden wir jetzt die Pipelinestrecke abfliegen, um zu gucken, ob die Pipeline ein Leck hat, müssten wir theoretisch alle tausend Meter landen, weil so weit reicht unsere Genehmigung, und dann wieder neustarten, also einen neuen Flugaufstieg beginnen. Das ist natürlich nicht so richtig praktisch und führt nicht dazu, dass diese Technologie richtig einen Durchbruch erlebt."
    Der Boom der Drohnen setzt die Regierung unter Druck und verlangt nach neuen Regeln. Die Behörden legen jedoch aktuell keinen Wert darauf, mit den Medien darüber zu sprechen. Das Luftfahrt-Bundesamt verweist an die übergeordnete Behörde, das Bundesministerium für Infrastruktur und Verkehr. Doch auch dort steht niemand für ein Gespräch zur Verfügung.
    Für die Frage nach Abwehr von Gefahren durch Drohnen sind die Innenministerien zuständig. Doch erneut: Kein Interview. Das Bundesinnenministerium verweist auf die Innenministerkonferenz der Länder. Dort arbeite eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe an Regeln und Maßnahmen zur Detektion und Abwehr von unbemannten Flugobjekten. Die teilt mit: Die Ergebnisse und Berichte seien als vertraulich eingestuft.
    Drohnen in der Größe eines Passagierjets
    Nur die in Köln angesiedelte European Aviation Safety Agency EASA ist gesprächsbereit. Diese Behörde der Europäischen Union arbeitet seit geraumer Zeit an Empfehlungen, wie Drohnen aller Art - auch militärische - in den Luftraum integriert werden können. Dabei will die Behörde einen Kompromiss finden zwischen Luftverkehrssicherheit auf der einen - und genügend Freiraum für Innovation auf der anderen Seite. Im März veröffentlichte die Behörde ihr Konzept. EASA-Sprecher Ilias Maragakis.
    "Wir wollen Drohnen nicht nach Typ, sondern nach der Art des Einsatzes einordnen. Denn der Einsatz definiert, wie kritisch ein Drohnenflug ist, und nicht unbedingt Gewicht und Größe. Wir haben drei Kategorien ausgemacht, die sich danach richten, wie man die Drohne einsetzt."
    Der Flug des Hobby-Piloten im Park gilt dann ganz genauso als risikoarm wie die Panorama-Luft-Aufnahme eines Filmteams. Beide landen in der "offenen Klasse", egal ob gewerblich oder privat.
    "Das ist die offene Klasse, von der aus Sicht der Luftsicherheit kein großes Risiko ausgeht. Von der nächsten schon eher: die spezifische Klasse. Das sind speziellere Flüge wie zum Beispiel Kontrollflüge an Gebäuden. Da soll dann geprüft werden, wie groß das Risiko für Menschen und deren Besitz ist. Kann da was kaputt gehen?"
    In diese "spezifische Klasse" würden auch die Flüge fallen, für die es heute noch eine Sondergenehmigung braucht, wie die autonomen Flüge übers Meer des Medikamenten-Shuttle nach Juist.
    Die dritte Klasse schließlich orientiert sich an den aktuellen Regeln für den bemannten Luftverkehr. Dabei geht es beispielsweise um Drohnen, die künftig die Größe eines Passagierjets erreichen könnten oder sehr hoch und lange fliegen können, seien es riesige Frachtdrohnen oder militärische Spionageflieger wie die Eurohawk.
    Die EASA hat sich auch Gedanken gemacht, wie sich sensible Bereiche wie Flughäfen oder andere Sicherheitszonen schützen lassen. Ihr Ansatz: Geo Fencing, ein virtueller Zaun, markiert durch Koordinaten.
    "Geo-Fencing. Das bedeutet: No-Go-Areas für Drohnen. Wir wollen Sicherheitszonen wie Flughäfen direkt in die Software der Flugobjekte als verbotene Bereiche einprogrammieren. Da kann die Drohne dann nicht reinfliegen. Ich glaube, die meisten verkauften Drohnen in Europa sind dafür auch schon vorbereitet."
    Keine Schwärme von Drohnen
    Noch ist das Konzept in Abstimmung. Ilias Maragakis sagt, die EU-Länder könnten sich aber in Hinblick auf eigene Regelungen schon daran orientieren. Wenn die Arbeiten an dem Konzept fertig sind, ist die europaweite Einführung der neuen Regeln ab Ende 2017 geplant.
    Neue Entwicklungen, neue Gesetzgebung, aufpoliertes Image: Schon in naher Zukunft könnten unbemannte Flugobjekte zum Alltag gehören. Forscher Jürgen Altmann bleibt skeptisch.
    "Wenn es in die dritte Dimension geht, in den Luftraum, dann gibt es eben ganz neue Gefahren und ich denke, da ist eben sehr viel Vorsicht nötig. Bemühungen, den Luftraum generell für unbemannte Flugzeuge freizugeben, da besteht schon die Gefahr, dass das zu leichtfertig passiert, möglicherweise wird dann der erste große Unfall wieder nötig sein, um dort zu besseren Regelungen zu kommen."
    Thomas Wiegold hingegen resümiert ganz trocken.
    "Eh wir Schwärme von Drohnen haben, die im Luftraum um uns unterwegs sind, haben wir Schwärme von Drohnen zu Lande, nämlich selbstfahrende Autos, die nennen wir nur im Regelfall nicht Drohnen. Sie sind auch von der Wahrnehmung her anders besetzt als Drohnen, aber im Grunde genommen ist es genau das Gleiche. Nur, dass sie eben bodengebunden unterwegs sind und nicht in der Luft."