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Die Würde der Karotte

Die Achtung der Menschenwürde gilt hierzulande als unstrittig. Aber wie das Prinzip der Menschenwürde in Grenzsituationen auszulegen ist, darüber gibt es völlig konträre Standpunkte. Noch komplizierter wird die Debatte auf internationaler Ebene. Und nicht immer lässt sich der deutsche Begriff "Würde" wortwörtlich in andere Sprachen übersetzen.

Von Peter Leusch | 19.01.2012
    "Sigmund Freud hatte Rachenkrebs. Er wurde operiert, er hat nicht einfach resigniert, er hat gekämpft, aber irgendwann stank er so abscheulich aus dem Hals, dass sich selbst der Hund abwendete, und da entschied er sich seinen Vertrauensarzt zu rufen und sich jene Spritzen gegeben zu lassen, die ihm ein sanftes Hinüberschlummern ermöglichten."

    Klaus-Michael Kodalle, der bis zu seiner Emeritierung an der Universität Jena Philosophie lehrte, bricht eine Lanze für die aktive Sterbehilfe. Mein Tod gehört mir – lauten Titel und These seines öffentlichen Abendvortrags.

    "Wenn wir auf die abendländische Geschichte blicken, dann waren es vielleicht die Philosophen, die ständig über den Tod nachgedacht haben, aber der Bürger entwarf sein Leben in den Ordnungen der Lebenswelt, und irgendwann starb er. Heute sind wir in einer Situation, wo wir gleichsam uns selbst tendenziell überleben, und es wird zu einer wesentlichen Herausforderung für den einzelnen Bürger, sich darüber klar zu werden, wie er eigentlich sterben will, welche Art von Tod zu seinem Lebensentwurf passt."

    Der Fortschritt in Wissenschaft und Medizintechnik hat neben den Errungenschaften, die keiner missen möchte, auch Probleme mit sich gebracht. Da gibt es Patienten mit Organversagen, die nur unter den Bedingungen klinischer Intensivmedizin weiter am Leben gehalten werden, die manchmal wie die Wachkoma-Patienten über Jahre auf einem bloß noch vegetativen Niveau existieren. Aber darf man oder soll man Menschen ohne ihr Einverständnis mit einer Magensonde künstlich ernähren? Auch wenn der Arzt in diesem Fall seinem hippokratischen Eid folgt und Leben unbedingt erhalten will.

    Vor allem an den Grenzen des Lebens, wenn es um Geburt und Tod geht, spitzt sich die Frage nach Menschsein und Menschenwürde in brisanter Weise zu. "Die Würde des Menschen ist unantastbar." – Artikel 1 des Grundgesetzes gilt unstrittig. Aber wie das Prinzip der Menschenwürde in diesen Grenzsituationen auszulegen ist, darüber gibt es eine Debatte und völlig konträre Standpunkte:

    "Auf der einen Seite haben wir eine stark konservative, vielleicht auch religiöse Vorstellung von der Würde, die argumentiert: … mein Leben ist mir gegeben. Das ist die religiöse Figur, die dahinter steht: Ich habe kein Verfügungsrecht darüber, ich habe es weder einem anderen Menschen gegenüber noch mir selbst gegenüber un-ter Umständen – also das ist die eine Linie, und die andere ist zu sagen: das, was die Menschenwürde schützt, ist eigentlich die Freiheit … die Würde ist der Zaun, der mich vor dem illegitimen Zugriff anderer schützt, in dem ich diesen meinen Lebensentwurf bis hin zu dem Entwurf meines eigenen Sterbens vollziehen darf."

    Peter Kunzmann, Philosoph und Theologe an der Universität Jena markiert die Pole der Diskussion um Menschenwürde, Freitod und Sterbehilfe in Deutschland. Dabei steht der freigeistig-liberale Standpunkt, wie ihn Klaus-Michael Kodalle vertritt, einer Position der religiösen Rückbindung des Lebens gegenüber. Noch komplizierter wird die Diskussion um die Auslegung der Menschenwürde auf der internationalen Ebene. Zwar sind moderne Gesellschaften in verschiedenen Industrieländern vor dieselben medizinisch-technischen Herausforderungen gestellt, aber man reflektiert sie in anderen Konzepten, so dass sich der deutsche Begriff Würde nicht wortwörtlich übersetzen lässt.

    "Natürlich deckt sich vieles von dem, was in Deutschland unter Würde verstanden wird mit dem, was man in der englischen Sprache dignity oder im Französischen dignité nennt. Das sind keine komplett verschiedenen Stränge und komplett verschiedene Begriffe. Aber das wird in verschiedenen Sprachen mit verschiedenen Akzenten ausbuchstabiert, und in verschiedenen Kulturen, selbst diejenigen, die diesel-be Sprache teilen – Französisch spricht man in Frankreich, in der Schweiz und in Kanada. Und der Diskurs klebt nicht nur an der französischen Sprache, er klebt auch an den lokalen Kulturen und Rechtstraditionen, … und das Projekt "Würde ist nicht dignitas" läuft darauf hinaus, diese Kultur- und Sprachvarianten der Würdediskurse genauer zu beleuchten."

    Angestoßen wurde das Forschungsprojekt, so Peter Kunzmann, durch einen rechts-politischen Vorfall, wo es gar nicht um nicht um die Menschenwürde ging, sondern um den Schutz von Tieren. Die Schweizer hatten sich 1992 im Zusammenhang mit der Gentechnik an Pflanzen und Tieren den Ausdruck "Würde der Kreatur" in die Verfassung geschrieben. Das wurde für die französische Ausgabe mit dignité übersetzt. Anlässlich einer Verfassungsreform sträubte sich ein Übersetzungsbüro gegen diese wortwörtliche Übertragung, schlug stattdessen integrité also 'Unversehrtheit' vor.

    "Begründung des Übersetzungsbüros: in diesem Zusammenhang von dignité zu reden sei lächerlich. Die frankophonen Ohren fanden das skurril, da von dignité zu reden. Eine Französin hat es mal auf die Formel gebracht: 'Für einen Franzosen sei es schwer von der Würde einer Karotte zu reden.'"

    Christine Baumbach untersucht in ihrer Doktorarbeit die sprachlichen und kulturellen Unterschiede im Verständnis der Menschenwürde zwischen frankophonen und deutschsprachigen Ländern.

    "Dignité rührt noch sehr stark an die dignitas. Das sieht man auch im Recht. Zum Beispiel im Disziplinarrecht ist Würde stärker gebunden an ein Amt, eine Stellung, die man innehat, und das wird auch von den Richtern im Disziplinarrecht so behauptet, so gab es den Fall als ein Lehrer in seiner Schule sich Zugang zu pornographischen Internetseiten verschafft hat und er wurde vom Direktor der Schule fristlos entlassen mit der Begründung, dass es gegen die Würde seines Amtes verstoße. Integrité - als Unversehrtheit - scheint da unserem Prinzip von Würde als Schutz des einzelnen Individuums schon näher zu kommen."
    Das französische Pendant für Würde – dignité – verpflichtet den Menschen stärker auf eine Stellung oder soziale Rolle, und ist weniger ein unbedingter Schutzanspruch des Individuums. Diese Bedeutung gibt es im Deutschen auch, etwa wenn in der Diskussion um den Bundespräsidenten von der Würde des Amtes gesprochen wird, der Christian Wulff genügen soll. Im Kern meint aber der deutsche Verfassungsbegriff das unbedingte Recht auf Achtung jeder Person, den Schutzanspruch des Einzelnen vor Übergriffen des Staates. Diese Bedeutungsdimension ist nicht zufällig entstanden, sondern Antwort auf die bitteren Erfahrungen der NS-Zeit.

    In den USA wiederum hat man historisch einen anderen Weg beschritten, um den Bürger zu schützen. Die amerikanische Verfassung orientiert sich an den Menschenrechten, spricht jedem Autonomie und Freiheit zu. Dagegen spielt der Begriff der Würde – dignity – keine besondere Rolle. Manche Kritiker argwöhnen vielmehr in der Rede von der dignity ein trojanisches Pferd der Religion, das in ein säkulares Feld hineingeschoben werden soll. Andere erklären, dignity sei ein nutzloses Konzept, das die Probleme nur verneble, erläutert der amerikanische Ethiker Martin O’Malley.

    "Das berühmteste Beispiel hierfür ist Ruth Macklin, sie ist Bioethikerin und sie meinte, "dignity is a useless concept". Dass wir Autonomie haben, und das reicht schon, und wir brauchen nichts mehr. Aber das war ein Streit, und danach gab es eine große Diskussion: deswegen finde ich dieses Projekt ganz interessant, im Vergleich mit Deutschland habe ich das Gefühl, das ist hier quasi ein metaphysisches Prinzip: ein Mensch hat z. B. eine Nase und hat Menschenwürde. So etwas wie Folter ist fast unmöglich in Deutschland. Es ist quasi eine Intuition, dass das nie möglich sein könnte."

    Die amerikanische Orientierung an Freiheit und Autonomie wirft ein Problem auf: Sie spricht den Menschen als Vernunftwesen an, der seiner selbst mächtig ist, der rational zu entscheiden und verantwortlich zu handeln vermag. Allein, was ist, wenn der Mensch diese Autonomie und Selbstbestimmung aktuell nicht ausüben kann, weil er alt, krank, verletzt, bewusstlos oder sonst wie eingeschränkt ist. Nur von Autonomie zu reden, das nimmt den Anderen, den Angehörigen oder Arzt noch lange nicht in die Pflicht.

    Hier liegt der Streitpunkt um die Reichweite einer Patientenverfügung: ich lege fest, was mit mir geschehen soll, zu einem Zeitpunkt, wo man mich nicht mehr fragen kann, was mit mir geschehen soll. Die großen Streitfragen in der Medizinethik und in der Bioethik stellen sich da, wo der Mensch eben nicht als souveränes Vernunftwesen agiert, sondern wo er ein schwaches, schutzbedürftiges Leibwesen ist. Peter Kunzmann:

    "Einer der wesentlichen Punkte, die ich sehe, in denen die Menschenwürde auch in ihrer Entstehung in Deutschland mehr sagt, ist, dass der Mensch bestimmte Ansprüche hat, nicht qua Vernunftwesen, sondern qua Mensch, und das betrifft auch den Dementen, den Debilen, den Komatösen usw. Deswegen geht die Menschenwürde darüber hinaus, und das zweite wo die Menschenwürde über die Freiheit oder die Autonomie hinausgeht, ist, dass mit Würde zugleich auch ein Anspruch an andere formuliert ist: Menschen können autonom agieren, aber es braucht einen eigenen Akt, diese Autonomie anzuerkennen, Menschenwürde in meinem Verständnis impliziert eine Achtung vor einem Menschen qua Menschsein zu haben, und dieser Forderungscharakter, dieser appellative Charakter ist das, wo die Menschenwürde semantisch über die Autonomie hinausgeht."