Freitag, 29. März 2024

Archiv

Die zweite Miete
Mietnebenkosten richtig abrechnen

Manchmal passt noch alles auf ein Blatt, zumindest bei einem vermieteten Einfamilienhaus: Grundsteuer, Trink- sowie Abwasser, Müllabfuhr, Gebäudehaftplicht, Feuerversicherung und Schornsteinfegerrechnung addieren, fertig ist die jährliche Mietnebenkostenabrechnung.

Am Mikrofon: Henning Hübert | 06.09.2018
    Eine Hand hält Euro-Geldscheine hinter einem Heizungsthermostat.
    Wie kann ein korrekter Verteiler­schlüssel für die Betriebskosten aussehen? (dpa /picture alliance / Jens Büttner )
    Weil die Heizkosten extra berechnet werden und der Mieter die Kehrwoche noch ernst nimmt. Kompliziert wird es im Mehrparteienhaus: Wie kann da ein korrekter Verteilerschlüssel für die Betriebskosten aussehen, der sowohl den individuellen Energieverbrauch als auch die jeweiligen Wohnungsgrößen berücksichtigt?
    Uneinigkeit herrscht auch immer wieder bei der Frage, was zu den laufenden Betriebskosten gehört: Wenn mal wieder die Hauswand von Graffiti befreit werden muss? Wenn Eichkosten für Messgeräte anfallen? Wenn die jetzt vorgeschriebenen Rauchmelder gewartet werden müssen? Müssen alle Mietparteien den Gärtner, den Hauswart, den Kundendienst für die gemeinschaftliche Antennenanlage bezahlen oder gar für Leerstände innerhalb der Anlage?
    Moderiert von Henning Hübert geben Expertinnen und Experten Aufschluss beim Dauerbrenner Mietnebenkostenabrechnung und beantworten Fragen, sei es aus Mieter-, Vermieter- oder Verwaltersicht.
    Gesprächsgäste:
    Hörerfragen sind wie immer willkommen.
    Die Nummer für das Hörertelefon: 00 800 – 44 64 44 64
    Und die E-Mail-Adresse: marktplatz@deutschlandfunk.de

    Mehr zum Thema