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Dieselfahrverbote
Zwangshaft für Markus Söder?

Markus Söder weigert sich, die Dieselfahrverbote für München umzusetzen, obwohl diese per Gerichtsurteil angeordnet sind. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg berät nun, ob der bayerische Ministerpräsident deswegen in Haft genommen werden kann. Das ist nach deutschem Recht jedoch eher unwahrscheinlich.

Von Tobias Krone | 03.09.2019
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bei der Vorstellung der neuen bayerischen Luft- und Raumfahrtstrategie in der Technischen Universität München
Will keine Dieselfahrverbote: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) (picture alliance/dpa)
Die Stadt München hat Probleme mit zu schlechter Luft – und schon 2012 befand das Verwaltungsgericht München, dass verstärkt Maßnahmen zur Senkung von Stickstoffdioxiden in der Luft eingeleitet werden müssten. Als wirksamstes Mittel gelten und galten schon damals Fahrverbote für veraltete Dieselfahrzeuge. Doch so lange das Gerichtsurteil besteht, so lange weigert sich die bayerische Landesregierung, Dieselfahrverbote in München zu erlassen.
Keine Dieselfahrverbote für München
Die bayerische Landesregierung argumentierte zuletzt, Dieselfahrverbote seien als Maßnahme zur Luftreinhaltung unverhältnismäßig, denn sie führten an manchen Stellen Münchens zu Verkehrschaos. Außerdem habe es durch Software-Updates in manchen Dieselfahrzeugen schon Verbesserungen bei den Emissionen gegeben. Dennoch werden an manchen Stellen der bayerischen Landeshauptstadt die zulässigen Höchstwerte für Stickstoffdioxide weiterhin weit überschritten.
Söder spielt auf Zeit
Obwohl laut Gerichtsurteil und immer noch dringender Handlungsbedarf besteht, spielt Ministerpräsident Markus Söder offensichtlich auf Zeit: Der CSU-Mann scheint wenig motiviert, vor den Kommunalwahlen im März 2020 in Bayern unpopuläre Dieselfahrverbote einzuführen. Ein Beispiel für die Aussitz-Taktik liefert ausgerechnet der grüne Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann: Nach heftigen Straßenprotesten dürfen in Stuttgart zumindest die Euro 5-Dieselfahrzeuge wieder durch die Innenstadt fahren.
Zwangsgelder bringen nichts
Zwar musste die bayerische Landesregierung bereits Zwangsgelder für ihre Untätigkeit zahlen. Da diese Zwangsgelder wiederum der öffentlichen Hand zu Gute kommen, nützen sie kaum etwas.
Warten auf die Entscheidung aus Luxemburg
Nach deutschem Recht sind Maßnahmen wie Zwangsgelder und Zwangshaft für störrische Politiker allerdings nicht vorgesehen. Der europäische Gerichtshof in Luxemburg muss jetzt entscheiden, ob eine Zwangshaft für deutsche Landespolitiker eine geeignete Maßnahme ist, um europäisches Recht durchzusetzen. Sollte tatsächlich eine Zwangshaft für zulässig befunden werden, könnte das die Pattsituation noch einmal in Bewegung bringen.