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Drillen statt kuscheln

Der brutale Überfall zweier junger Männer auf einen alten Mann in der Münchner U-Bahn zur Jahreswende hat eine Diskussion um das Jugendstrafrecht ausgelöst. Ist es zu lasch, wie die einen behaupten, oder reicht es aus, wie die anderen dagegenhalten? Die Debatte wird umso schärfer geführt, als sie wegen der anstehenden Landtagswahlen in zwei Bundesländern, Hessen und Niedersachsen, bestimmendes Wahlkampfthema ist.

Von Gudula Geuther und Michael Kuhlmann | 08.01.2008
    "In der Sache wird die Verhandlung nichtöffentlich fortgesetzt, bitte wieder eintreten."

    Amtsgericht Berlin Tiergarten, Gebäude D, 7. Stock. Einer der der vielen Orte in Deutschland, an denen das geschieht, was einige Politiker - besonders in Wahlkampfzeiten - als höchst ungenügend kritisieren: Hier wird über die Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden geurteilt.

    Zu lasch, wie nicht nur Unionspolitiker sagen. Im Wahlkampfgetöse betrieb auch Berlins Innen- und Ex-Justizsenator Erhard Körting, SPD, Richterschelte. Nachdem in der Münchner U-Bahn ein Rentner brutal zusammengeschlagen worden war, fordert insbesondere die Union Änderungen des geltenden Rechts, das Ende einer angeblichen "Kuschelpädagogik", allen voran der hessische Ministerpräsident Roland Koch:

    "Wenn ich Frau Zypries höre, dann muss ich einfach sagen: Sie begreift bis heute nicht, dass gelegentlich bei Erziehung Härte dazugehört, um verständnisvoll zu sein."

    Härtere Strafen, eine längere Höchststrafe für Jugendliche, der Warnschussarrest, geschlossene Erziehungslager und vor allem: Mehr Urteile nach Erwachsenenstrafrecht für Heranwachsende, so die wesentlichen Forderungen. Die gescholtene Bundesjustizministerin kontert eher kühl:

    "Das sind alles alte Forderungen, die zum größten Teil seit Jahrzehnten diskutiert werden. Alle Fachleute haben sich in der Vergangenheit immer dagegen ausgesprochen und deswegen hat die Politik es auch nie gemacht. Es gab ja schon öfter Gesetzesanträge dazu, der Bundestag hat sich immer dagegen entschieden, weil er immer dem Rat der Fachleute gefolgt ist, die gesagt haben: Das wird die Jugendkriminalität nicht verringern."

    Tatsächlich werden all diese Rezepte, bis auf das der Erziehungslager vielleicht, seit 15 Jahren immer wieder erhoben, immer wieder abgelehnt, nicht nur vom Bundestag, zumindest mehrheitlich auch von Fachgremien wie etwa dem Deutschen Juristentag. Richtig ist aber auch: Teile der Union haben diese Wünsche nie aufgegeben.

    Die Richter und Staatsanwälte in Berlin Tiergarten betrifft die politische Debatte derzeit nur insofern als das Interesse der Medien an ihrer Arbeit selten so groß war. Und als sie auf darauf reagieren müssen. Beim Berliner Leitenden Oberstaatsanwalt Andreas Behm, der früher die Hamburger Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel geleitet hat, fällt die Antwort deutlich aus:

    "Das ist nervig. Das ist immer wieder dieselbe Diskussion, die immer wieder durch die Medien kommt. Die natürlich auch berechtigt ist insoweit als es die Bevölkerung berührt. Die Einzelfälle, die da thematisiert werden sind ja schlimme Einzelfälle in der Regel. Nur: Es sind irgendwie recht phantasielose Rezepte meist, die ich dahinter sehe."


    Während der Jugendstaatsanwalt Rudolf Hausmann in jeder Debatte die Chance zur Verbesserung sieht. Auch für die Strafjustiz. Nur: die sei eben die letzte Reparaturkolonne der Gesellschaft.

    "Man muss natürlich auch gucken: Sind Integrationsbemühungen zum Beispiel in den vergangenen Jahrzehnten; ist da alles getan, was Beschulung betrifft, Sprachkompetenz. Mit den Mitteln des Strafrechts ist man immer schnell in einer aufgebrachten Diskussion mit sehr öffentlichkeitswirksamen Fällen dabei."

    Solche öffentlichkeitswirksamen Fälle wie der Münchner schaffen ein schiefes Bild: Die gefühlte Bedrohung entspricht wahrscheinlich nicht der tatsächlichen Entwicklung, darauf weist der Kriminologe Hans-Jörg Albrecht vom Freiburger Max-Planck-Institut hin:

    "Wir beziehen uns hier auf die polizeiliche Kriminalstatistik, andere Daten stehen uns nicht zur Verfügung. Auf der Basis der polizeilichen Kriminalstatistik kann man an sich davon ausgehen, dass die Jugendkriminalität seit einigen Jahren zurückgeht, teilweise sehr stark zurückgeht. In einem Bereich allerdings nicht, das ist die Körperverletzung."

    Gerade Nachrichten über Gewaltdelikte allerdings schüren besondere Unsicherheit. Nur weist Albrecht – wie übrigens auch Bundesinnenminister Schäuble – darauf hin, dass diese Zahlen einen falschen Eindruck vermitteln könnten. Denn die polizeiliche Kriminalstatistik beruht auf Anzeigen.

    "Wir wissen aus Untersuchungen zum Dunkelfeld, dass sich in den letzten 20 Jahren die Anzeigebereitschaft gerade in sensiblen Deliktsbereichen, dazu gehört die Gewaltkriminalität, sehr stark erhöht hat. Es kann also auch sein, dass nicht mehr passiert in den letzten 20 Jahren, sondern dass mehr angezeigt wird."

    Ob das Problem aber alt oder neu ist, die Notwenigkeit zu handeln ist unumstritten. Dass der Jugendstaatsanwalt gerade die Integration in den Mittelpunkt rückt, ist kein Zufall. Überproportional viele straffällige Jugendliche und Heranwachsende in Deutschland kommen aus Migrantenfamilien, erst recht bei Gewaltdelikten. Für die Bewertung des Täters und der Tat vor Gericht spielt die Herkunft allerdings keine Rolle. Nur politisch für die – ebenfalls im Raum stehende - Frage, wie ausländerrechtlich mit den meistens jungen Männern ohne deutschen Pass umzugehen ist.

    Für den Richter aber sind erst einmal alle Delinquenten gleich. Jugendliche und Heranwachsende, also 18 bis 21-jährige, über die jetzt vor allem gestritten wird. Sie werden beim Jugendgericht angeklagt, der Richter entscheidet, ob das Jugendstrafrecht oder das allgemeine Strafrecht zur Anwendung kommt. Der öffentlich vorgetragene Vorwurf lautet: Zu oft Jugendstrafrecht. Denn an sich sieht das Gesetz vor, dass das allgemeine Strafrecht die Regel sein soll, das Jugendstrafrecht die Ausnahme. Das tatsächliche Verhältnis ist umgekehrt.

    Im Amtsgericht Tiergarten sieht der Jugendrichter Jörg Pervelz an einem Tag neun Angeklagte hintereinander. Den 15-jährigen, der in dem einen Jahr, seit er strafmündig ist, schon mehrfach hier erscheinen musste. Da ist der 21-jährige, angeklagt wegen Pornographie, der aussieht wie 16, der keine Freunde hat und den Tag vor dem Computer verbringt und der darum bittet, dass man ihm hilft. Oder der 19-jährige, nennen wir ihn Rico. Er ist korpulent, lässig gekleidet, spürbar unsicher in der ungewohnten Umgebung. Als erst der Staatsanwalt und dann der Richter ihn ernsthaft ins Gebet nehmen, lacht er abwehrend und nervös. Angeklagt ist er, weil er DVD-Rohlinge im Laden gestohlen hat, um sie zu verkaufen. Und weil er bei einer Kontrolle in der U-Bahn in angetrunkenem Zustand Polizisten angegriffen und beleidigt hat, weil die seinen Freund kontrollieren wollten. Er ist dabei, in eine Karriere als Kleinkrimineller abzugleiten, hat immerhin eine eigene Wohnung und einen Schulabschluss. Richter Pervelz bestraft ihn trotzdem wie einen Jugendlichen. Er hat einen Bericht von der Sozialarbeiterin der Jugendgerichtshilfe vor sich liegen. Ricos Jugend ähnelt der vieler jugendlicher Delinquenten:

    "Wenn man sich das einmal anschaut: Er ist bei den Eltern aufgewachsen, der Vater ist verschwunden als er drei Jahre alt war, dann hat die Mutter – alleinerziehend natürlich – wechselnde Partner gehabt, mit denen der Junge nicht klargekommen ist. Im Jugendgerichtshilfebericht stand zum Beispiel drin, da ist Krieg geführt worden zwischen ihm und dem letzten Partner, dann ist der auf Trebe gegangen, der Beschuldigte."

    Rico bekommt einen Betreuungshelfer. Das ist Unterstützung und Pflicht. Er muss regelmäßig zu ihm ins Büro gehen, er muss offen seine Probleme besprechen und er muss Hilfen auch annehmen. Wie die Drogenberatung, die Schuldnerberatung. Außerdem bekommt er Unterstützung bei Behördengängen oder bei der Arbeitssuche. Daneben bekommt Rico – weil er kurz vorher schon einmal straffällig war – einige Tage Arrest. Sicher, es gibt auch Erwachsene, sagt Jörg Pervelz, die ihr Leben nicht in den Griff bekommen. Aber in einem solchen Fall könne das Jugendstrafrecht einfach mehr bewirken, denn solche Heranwachsende in einer schwierigen Entwicklungsphase könne man in aller Regel noch prägen und auffangen. Und das ist der Sinn des Jugendstrafrechts; das dem Richter dafür eine breite Palette zur Verfügung stellt; zwischen dem Betreuungshelfer und dem Jugendknast.

    "Man kann Körperverletzer zu Anti-Gewalt-Seminaren, die in der Regel drei Monate dauern, oder Sozialen Trainingsmaßnahmen, die drei Monate dauern verurteilen. Sie können auch die ganzen Maßnahmen miteinander paaren oder variieren. Oder können neben einem Arrest auch einen Erste-Hilfe-Kursus verhängen. Sie können verschiedenste Maßnahmen verhängen, während man bei Erwachsenen nur Geldstrafe oder Gefängnisstrafe verhängen kann. Das Jugendstrafrecht ist weit flexibler als das Erwachsenenstrafrecht."

    Manche Politiker und auch Staatsanwälte beklagen, Jugendrichter neigten schon deshalb zum Jugendstrafrecht, weil sie es besser kennen, oder weil es dort weniger Rechtsmittel gibt und nicht weil es immer täterangemessen wäre. Richter Pervelz schätzt, dass er in acht von zehn Fällen nach Jugendstrafrecht urteilt. Auch bundesweit ist das Jugendstrafrecht die Regel; je schwerer die Tat, desto häufiger wird es angewendet. Bei leichten Delikten seltener, bei Tötungsdelikten, schwerem Raub, Vergewaltigung dagegen geht das bis zu 98 Prozent. Das sorgt immer wieder für Unverständnis. Es liegt aber auch daran, dass der Bundesgerichtshof das immer dann verlangt, wenn es bei einem Menschen noch Entwicklungsmöglichkeiten gibt.

    Die Diskussion um die angeblich laxen Richter empfindet der Jörg Pervelz als frustrierend. Die Kritiker sollten doch einmal sehen, was für Leute das sind, die da vor Gericht stehen. Er neigt im Übrigen nicht zu dem, was polemisch Kuschelpädagogik genannt wird. An dem einen Verhandlungstag verhängt er gleich mehrfach Arrest.

    Mehr Arrest, härtere Strafen, dazu gehört auch die immer noch wenig konturierte Forderung von Unionspolitikern nach Erziehungslagern.
    Unausgesprochen schwingt dabei das Vorbild amerikanischer "boot-camps" mit, wenn etwa der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion Hans-Peter Uhl von, wörtlich, "geschlossenen Erziehungsanstalten" spricht, in denen ausländische Straftäter, die nicht abgeschoben werden können, von ihren Banden und Familien ferngehalten werden sollen.

    In den USA, in denen von teils verheerenden Zuständen in diesen oft privat geführten Anstalten berichtet wird, hat sich gezeigt, dass die Rückfallquote dadurch nicht sinkt. In Deutschland kommen solche Lager in Reinform schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in Frage, weil sie gegen die Menschenwürde verstoßen würden. Aber anderes wird in Deutschland bereits ausprobiert – auch mit Erfolg.

    In Baden-Württemberg gibt es seit fünf Jahren das so genannte "Projekt Chance", wo 30 Jugendliche auf ein strafloses Leben in Freiheit vorbereitet werden sollen.

    Der Leiter des Jugendhofs Seehaus, Tobias Merckle muss ein schiefes Bild zunächst geraderücken: Denn ein Boot Camp ist das Seehaus gerade nicht.

    "Von Boot Camp halt ich so nichts – wenn man nur auf Drill und nur auf militärische Ordnung abzielt, dann bringt das den Jugendlichen nicht viel. Das mag intern dann sehr gut funktionieren – aber die Jugendlichen lernen nichts fürs Leben. Wenn sie nachher draußen sind, fällt der Drill weg, und dann haben sie gar nichts mehr, woran sie sich festhalten können."

    Deshalb geht es Merckle und seinen Mitarbeitern darum, positive Fähigkeiten zu wecken, die in den Jungen stecken. Ihnen das Rüstzeug für ein straffreies Leben zu vermitteln: Ausbildung, Durchhaltevermögen, aber auch soziale Kompetenz und Sekundärtugenden.

    "Als Mitarbeiter wollen wir auch christliche Normen weitergeben und vorleben – auch das, denke ich, ist sehr wichtig in der Gesellschaft, dass wir Werte weitergeben."

    Dazu leben die Jugendlichen nicht isoliert in Zellen wie in der JVA, sondern fest eingebettet in Betreuerfamilien. Viele machen hier zum ersten Mal die Erfahrung eines funktionierenden Familienlebens. Zurzeit sind acht Jugendliche auf diese Art im Seehaus untergebracht. Einer von ihnen ist Markus, 18 Jahre alt. Er ist zu drei Jahren Haft verurteilt worden:

    "Ich bin am 28. Februar letztes Jahr in Haft gekommen, dann war ich bis zum 31. August in der JVA Stammheim in Untersuchungshaft, 31. August bin ich in die JVA Adelsheim ins Jugendgefängnis gekommen, und von da aus bin ich im Oktober hierher gekommen."

    Markus weiß, dass das Seehaus seine vielleicht letzte Chance ist. Gerade absolviert er ein so genanntes BFS.

    "Also wir haben hier BVJ und BFS – BVJ ist Berufsfachjahr, da machen sie noch mal den Hauptschulabschluss, und BFS ist das erste Ausbildungsjahr Bautechnik. Also Schreiner und alles ist da mit inbegriffen."

    Die Schreinerwerkstatt ist auf dem Gelände untergebracht – in einem großen Fachwerkhaus, Baujahr 1609. Dass dieses Haus nicht mehr wie noch vor wenigen Jahren baufällig und marode dasteht, das ist dem Einsatz der jungen Häftlinge zu verdanken.

    "Das bauen die Jugendlichen nach und nach aus, unter Anleitung von unserem Zimmermannsmeister und anderen Handwerkern, und das ist ein unheimlicher Anreiz für die Jugendlichen, dass sie sehen: Sie können was leisten – sie können ein bedeutendes Kulturdenkmal wieder herrichten – und da können sie auch stolz drauf sein."

    Im Fachwerkhaus entsteht eine dritte Wohngemeinschaft. Die anderen beiden liegen in einem dreigeschossigen Neubau. Martina Knödler, Assistentin der Geschäftsführung, zückt den Schlüssel und unternimmt einen kurzen Rundgang.

    "So – hier ist die WG, das hier ist die Familienwohnung, wo die Hauseltern wohnen, und hier ist ein großes Esszimmer, hier ist das Wohnzimmer. Und hier können sich dann die Jugendlichen einfach aufhalten, hier wird gemeinsam gegessen, hier gibt’s ne große Küche – und hier sind dann die Schlafzimmer, wir gucken mal ganz kurz rein – hier wohnen dann die Jungs – "

    Nicht allein, sondern zu zweit, manchmal zu dritt – denn sie sollen das Leben in der Gemeinschaft lernen. Die Jugendlichen wohnen Tür an Tür mit ihren Betreuern – und auch mit deren Kindern.

    "Und es ist faszinierend zu sehen, wie die Jugendlichen auch mit den Kindern umgehen und wie das wirklich dann wie eine Familie ist und sie mit den Kindern wie mit kleinen Geschwistern umgehen und Verantwortung für sie übernehmen und mit ihnen spielen – da kommen dann natürlich auch Emotionen hoch, die die Jugendlichen sonst überhaupt nicht zulassen würden!"

    Um 5 Uhr 45 beginnt der Tag im Seehaus: Mit Frühsport. Um halb sieben Duschen, Frühstück, dann Hausputz und eine kurze Zeit der Stille zum Start in den Tag. Danach Arbeit oder Schule bis 17 Uhr 30. Abends verpflichtende Gesprächsrunden aller Jugendlichen mit den Mitarbeitern. Gegen halb zehn bleibt dann noch Zeit für Schulaufgaben, um zehn geht’s ins Bett. Tag und Nacht wird auf Disziplin geachtet.

    "Jeder Tag wird benotet nach Pünktlichkeit, Sozialverhalten, Arbeitsqualität, Ordnung und Sauberkeit, also auf alles wird geachtet."

    Wer dabei gut abschneidet, der kann sich kleine Vergünstigungen erarbeiten, vielleicht etwas mehr Besuchszeit. Manche Jugendliche allerdings haben das Leben im Seehaus als zu beschwerlich empfunden und sind auf eigenen Wunsch in die JVA zurückgekehrt. Für Markus freilich wäre das keine Alternative. Sein Selbstzeugnis nimmt man ihm durchaus ab.

    "Ich hab Gefährliche Körperverletzung begangen, deswegen bin ich in Haft gekommen, aber ich kann auch sagen, das Projekt ist echt super, hier kann man sich echt ändern, und ich kann das einfach nur weiterempfehlen und alles, dass man auch viel mehr solche Projekte eröffnet, man muss auf jeden Fall den Jugendlichen auch ne Chance geben, um so was machen zu können."

    Solche und ähnliche Projekte gibt es in Brandenburg, in Rheinland-Pfalz, in Sachsen wurden zumindest die Voraussetzungen dafür geschaffen. Was immer also hinter den Forderungen steckt: Solche Erziehungslager sind längst möglich.

    Konkreter sind die Vorstellungen beim so genannten Warnschussarrest. Wenn auch hier erst einmal die Begriffe geklärt werden müssen. Denn sollte nur – wie es oft klingt – gemeint sein, dass der junge Mann als Schuss vor den Bug kurze Zeit in den Arrest kommt, damit er sieht, was ihn im Fall einer kriminellen Karriere erwartet, ist das jetzt schon möglich und wird weit praktiziert. Der eigentliche Warnschussarrest geht darüber hinaus. Er wird gleichzeitig mit einer Freiheitsstrafe in der Jugendvollzugsanstalt verhängt, zum Beispiel zwei Wochen zu Beginn. In den USA gibt es damit Erfahrungen – und zwar auch hier die, dass die Strafe nicht hilft, Rückfälle zu vermeiden, sagt der Kriminologe Albrecht.

    "Im Übrigen ist für die deutsche Situation anzufügen, dass die Personen, die zu Jugendstrafe, zur Bewährung ausgesetzt, verurteilt werden, in aller Regel bereits einen Jugendarrest hinter sich haben. Die wissen also, wie es im Jugendarrest aussieht."

    Auch der Jugendrichter Pervelz kann sich nicht recht erklären, was diese Maßnahme soll. Allerdings: Von der Grundidee: Früh einen Schuss vor den Bug zu geben, hält er, der auch stellvertretender Leiter der Berliner Arrestanstalt ist, viel.

    Andere sehen das anders. Der Kriminologe Hans-Jörg Albrecht bezweifelt den erzieherischen Nutzen des Jugendarrestes generell. Trotzdem könne der immerhin für Rechtsfrieden sorgen, weil es ein Bedürfnis in der Bevölkerung gibt. Oder potentielle andere Straftäter abschrecken. Mit demselben Argument lehnt er auch eine weitere diskutierte Verschärfung nicht rundweg ab: Nämlich die, die Höchststrafe nach dem Jugendstrafrecht von 10 auf 15 Jahre zu erhöhen. Allerdings fügt er hinzu: Allzu viel würde sich dadurch nicht verändern. Denn mehr als zehn Jahre bekämen auch Erwachsene nur in sehr seltenen Ausnahmefällen. Und mit Bezug auf die aktuelle Diskussion fügt er hinzu: Ein solcher Ausnahmefall wäre auch die jetzt diskutierte Tat in der Münchener U-Bahn nicht.

    "Das ist kein Extremfall, so bedauerlich die Folgen für das Opfer sind. Das ist eine gefährliche Körperverletzung, tatsächlich eine schwere Gewalttat. Allerdings werden Sie auch im Erwachsenenstrafrecht hier keinen Richter finden, der hier über zehn Jahre hinausgehen würde."

    Was also tun? Der Jungendstaatsanwalt Hausmann verweist auf das Berliner Intensivtäterprogramm. Ein junger Mann, der regelmäßig schwere Delikte begeht, wird e i n e m Staatsanwalt zugeordnet. – Damit nicht jedes einzelne Verfahren mit einer bloßen Ermahnung endet, weil die Gefährlichkeit des Täters im Nebeneinander der Akten aus dem Blick geraten ist. Ein Konzept, das neuerdings auch für andere Jugendliche erprobt wird, die immer wieder auffallen. Der leitende Oberstaatsanwalt Behm sieht noch viele Verbesserungsmöglichkeiten, wenn auch nicht die diskutierten. Er wünscht sich eine engere Vernetzung von Staatsanwaltschaft, Sozialarbeit und Polizei. Nicht härtere Strafen, glaubt er, seien die Lösung, dafür handelten Jugendliche viel zu spontan. Erziehungserfolge erhofft er sich eher, wenn sie früher erwischt würden. Hier wünscht er sich mehr staatliche Präsenz.

    "Gerade bei Jugendlichen kann man das auch sehen: Wenn da zum Beispiel im Bereich Schule, im Bereich der anderen öffentlichen Einrichtungen eine Anzeigefreudigkeit entsteht, dann überlegt man sich eher schon mal, ob man im Bereich Schule beispielsweise einen Raub begeht. Wenn man das Gefühl hat, das wird angezeigt, die Taten, die ja meistens bei Jugendlichen auf offener Straße stattfinden; – Wenn die angezeigt werden, kann man die auch verfolgen. Und wenn wir das erreichen könnten, glaube ich, wären wir da schon einen Schritt weiter."

    In einer Zeit, in der die Statistik zeigt, dass die Jugendkriminalität und – bis auf die Körperverletzungsdelikte – auch die Heranwachsendenkriminalität deutlich zurückgeht, wundert sich der Kriminologe Hans-Jörg Albrecht über die Vehemenz der Diskussion.

    "Dass in einer solchen Phase die Verschärfung des Jugendstrafrechts diskutiert wird, ist an sich erstaunlich und lässt Schlussfolgerungen darauf zu, warum das diskutiert wird. Als einzigen Grund sehe ich an sich Wahlkampf und etwas, was natürlich verführerisch ist: Ein rechtspolitisches Thema, ein Sicherheitsthema ins Zentrum von politischen Programmen zu rücken, bei denen man dann hofft, dass sie politisch und in der öffentlichen Meinung Anklang finden."

    Wahlkampf hin oder her: Auch für die Zeit nach den Landtagswahlen wünschen sich die Praktiker in Berlin-Tiergarten, dass die Diskussion weitergeht. Auf der vielschichtigeren Ebene der Integration, der Chancen für Jugendliche durch Schule und Ausbildung.