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Eckpunktepapier
Gabriels Meilensteine zur Energiewende

Umfassende Einschnitte bei der Förderung grüner Energie. Deutliche Absenkung der Vergütungssätze für deren Produzenten. Das sind zwei Eckpunkte, die Wirtschaftsminister Gabriel nächste Woche vorstellen will. Sie sollen den Neustart der Energiewende einleiten.

18.01.2014
    Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel will die kostspielige Ökostromförderung sofort nach der Kabinettsklausur der schwarz-roten Bundesregierung kommende Woche in Meseberg zurückfahren. In einem Eckpunktepapier für das Treffen am Mittwoch und Donnerstag heißt es nach Angaben mehrere Medien, die alten Fördersätze des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sollen nur noch für Windanlagen gelten, die bis zum 31. Dezember 2014 in Betrieb gehen und vor dem 22. Januar genehmigt worden sind. Mit der EEG-Reform will Gabriel den rasanten Kostenanstieg bei der Ökostromförderung spürbar bremsen. Dazu will er für jede Erzeugungsart konkrete Vorgaben machen und die Privilegien für industrielle Strom-Großverbraucher zusammenstreichen.
    Mit dem Eckpunktepapier will die Regierung in Meseberg den Neustart der Energiewende einleiten und die aus dem Ruder gelaufenen Kosten wieder in den Griff bekommen. Weiter heißt es, die EEG-Novelle solle vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen und grundsätzlich am 1. August 2014 in Kraft treten. "Für Betreiber, die ihre Anlagen ab diesem Zeitpunkt in Betrieb nehmen, gelten mithin die Regelungen des neuen EEG." Die alten Fördersätze gälten noch, "sofern sie vor dem 22. Januar 2014 immissionsschutzrechtlich genehmigt worden sind". Damit nimmt Gabriel Investoren den Wind aus den Segeln, die noch auf den letzten Drücker neue Anlagen bauen wollen.
    Ziel ist eine grundlegende Reform der Ökostrom-Förderung
    Ziel des Eckpunktepapiers ist eine "grundlegende Reform" der Ökostrom-Förderung. So soll die Kapazität von Windanlagen an Land und von Solaranlagen nur noch um 2500 Megawatt pro Jahr ausgebaut werden. Windräder auf See erhalten als Ausbauziel 6,5 Gigawatt bis ins Jahr 2020. Für Bioenergie bleiben nur noch 100 Megawatt jährlicher Ausbau. Die Vergütungssätze sollten laut Eckpunktepapier von durchschnittlich 17 Cent heute auf zwölf Cent 2015 fallen. Bei der Windkraft an Land sollen sich die Vergütungssätze auf maximal neun Cent belaufen.
    "Im Ergebnis liegt die Vergütung im Jahre 2015 an ertragreichen Standorten um zehn bis 20 Prozent unter dem Niveau vom Jahr 2013." Damit sei aber dennoch sichergestellt, "dass an guten Binnenlandstandorten weiterhin ein wirtschaftlicher Betrieb möglich" sei. Durch die EEG-Novelle soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2025 auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent steigen.
    Bereits zuvor war bekanntgeworden, dass die Bundesregierung den Druck auf Ökostrom-Investoren stärker erhöhen will als zunächst geplant. Weit mehr Betreiber von Solar- und Windkraftwerken als im Koalitionsvertrag vorgesehen, müssten ihren Strom künftig selber vermarkten, hatten Vertreter von Union und SPD der Nachrichtenagentur Reuters gesagt. Zudem sollten Privilegien für die Großverbraucher der Industrie drastisch gestrichen werden. Es gehe hier um eine Summe zwischen 700 Millionen und einer Milliarde Euro.