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EEG-Reform
Was sich beim Thema Ökostrom ändert

6,24 Cent pro Kilowattstunde Strom. So viel zahlt jeder von uns für die Energiewende - in Form der EEG-Umlage. Die soll jetzt reformiert werden, der Bundesrat muss die Gesetzesänderung noch absegnen. Was sich nun ändert - und warum.

Von Theo Geers | 11.07.2014
    Die Reform des EEG sorgt für Diskussionen.
    Die Reform des Erneuerbare Energien Gesetzes hat drei Ziele. (dpa / picture-alliance / Julian Stratenschulte)
    Drei Ziele verfolgt die Reform des EEG. Ziel Nummer eins: Sie soll den Zuwachs beim Ökostrom besser steuern. Deshalb gelten künftig Höchstgrenzen für neue Solar- und Windenergieanlagen an Land. Im Falle einer Überschreitung werden die Einspeisevergütungen gekürzt. Gedeckelt werden auch der jährliche Zubau bei Biogasanlagen und die Ausbauziele bei Windparks auf Nord-und Ostsee.
    Ziel Nummer zwei: die Kostendämpfung. Die Einspeisevergütungen für Strom aus Neuanlagen werden nochmals gekürzt, vor allem bei Windturbinen an guten Standorten. Auch in den Folgejahren sinken die Einspeisevergütungen weiter - teilweise jährlich, teilweise vierteljährlich. Ziel ist es, die durchschnittliche Vergütung für Ökostrom von derzeit 17 auf zwölf Cent pro Kilowattstunde zu drücken. Die Kosten senken soll auch ein neues Vermarktungsmodell: Wer größere Wind- oder Solarparks in Betrieb nimmt, muss diesen Strom künftig komplett selbst vermarkten, als Ausgleich erhält er zunächst eine Prämie, die die Lücke zu den bisher gewohnten garantierten Tarifen schließt. Ab 2017 soll diese Prämie vorab per Auktion festgelegt werden. Wer bei dieser Auktion die niedrigste Prämie verlangt, bekommt den Zuschlag zum Bau eines Windparks oder einer Solaranlage.
    Einigung zwischen EU und Bundesregierung
    Ziel Nummer drei: die Schonung der energieintensiven Unternehmen. Privatkunden zahlen derzeit 6,24 Cent EEG-Umlage auf jede Kilowattstunde Strom, die sie verbrauchen. Für sie wird sich trotz der Reform daran auch wenig ändern. Rund 2000 energieintensive Unternehmen waren hingegen von der EEG-Umlage weitgehend befreit. In diesen Industrierabatten sah die EU-Kommission eine verbotene Beihilfe. In langen Verhandlungen ist es der Bundesregierung jedoch gelungen, dieses Privileg zu erhalten. Sonst, so das Argument, werde die industrielle Basis der deutschen Wirtschaft gefährdet.
    Erst am Mittwoch dieser Woche ist dieser Streit zwischen Berlin und Brüssel endgültig beigelegt worden, die EU-Kommission erkennt jetzt ausdrücklich an, dass das neue EEG mit EU-Recht in Einklang steht. Energieintensive Unternehmen aus 68 Branchen haben dadurch Planungssicherheit. Sie zahlen auch künftig nur eine deutlich reduzierte EEG-Umlage und sparen dadurch rund fünf Milliarden Euro im Jahr.