Donnerstag, 25. April 2024

Archiv


"Ein großer Sieg für Verbraucher"

Gaskunden können möglicherweise auf Rückzahlungen hoffen. Der Europäische Gerichtshof bestätigte heute ein Urteil, nach dem Preiserhöhungen von RWE als rechtswidrig erklärt wurden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW.

Aribert Peters im Gespräch mit Jasper Barenberg | 21.03.2013
    Jasper Barenberg: Können sich Gaskunden möglicherweise auf Rückzahlungen ihrer Versorger freuen, weil die unzulässig die Preise erhöht haben? Darum ging es vor dem Europäischen Gerichtshof in einem Verfahren. Exemplarisch hatten Verbraucherschützer das Unternehmen RWE verklagt, weil dieses Unternehmen seinen Kunden offenbar nicht die Möglichkeit gegeben hat, nach teils drastischen Preissprüngen zu kündigen oder den Anbieter zu wechseln.

    Am Telefon begrüße ich Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher. Schönen guten Tag, Herr Peters.

    Aribert Peters: Danke, Herr Barenberg. Ich grüße Sie.

    Barenberg: Wie bewerten Sie das Urteil?

    Peters: Ja das ist ein großer Sieg für Verbraucher, denn die deutschen Gerichte hatten schon befunden, dass die Preiserhöhungen von RWE unwirksam sind, dass also die Preiserhöhungen zurückzuzahlen sind von RWE. Wir haben es ja gerade schon gehört: Der EuGH hat jetzt entschieden, dass dieses Recht tatsächlich auch gilt und dass das europäische Recht hier auch direkt für in Deutschland geschlossene Verträge anwendbar ist.

    Barenberg: Vielleicht können Sie noch mal, dass wir darüber noch mal ein bisschen ausführlicher sprechen, erklären, wie das zusammenhängt mit den Konditionen für Sonderkunden auf der einen Seite und den Standardverträgen auf der anderen Seite. Wo hat RWE in diesem Fall, aber potenziell geht es ja auch um die anderen Versorger, wo haben die da Tricks angewandt, die eben nicht vereinbar sind mit dem Recht?

    Peters: Es gibt in Deutschland Sondervertragskunden und Tarifkunden oder Kunden der Grundversorgung, und jetzt war die These, dass die Sondervertragskunden eben dann rechtens die Preise erhöht bekommen, wenn ihre Preiserhöhungsklauseln denen der grundversorgten Kunden entsprechen, wobei wahrscheinlich auch die Preiserhöhungen in der Grundversorgung nicht rechtens sind. Jetzt hat der EuGH entschieden, dass das eben nicht der Fall ist, dass man eben nicht die Gültigkeit der Preiserhöhungsklauseln dadurch retten kann, dass man sagt, man hat sie von den grundversorgten Kunden abgeschrieben. Das ist nicht zulässig, sondern auch die Preiserhöhungsklauseln für Sondervertragskunden müssen diesen Bedingungen des europäischen Verbraucherschutzes genügen, und das müssen jetzt die deutschen Gerichte überprüfen. Die deutschen Gerichte haben das schon überprüft und sind zu dem Schluss gekommen, die Preiserhöhungsklauseln sind ungültig und die Verbraucher bekommen ihr Geld zurück.

    Barenberg: Die Verbraucher bekommen das Geld zurück. Über welche Dimensionen sprechen wir jetzt und sprechen wir auch darüber, dass das beileibe nicht nur RWE betrifft?

    Peters: Ja wir sprechen jetzt im Grunde nur über die 25 Kunden, für die die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geklagt hatte. Die bekommen auf jeden Fall dann ihr Geld zurück, denn der BGH muss jetzt natürlich dem EuGH-Urteil folgen. Aber das Urteil gilt eben auch dann für alle anderen Kunden von allen anderen Versorgern. Insbesondere gilt es für die Kunden, die die Preise erhöht bekommen haben seit 2010 und diese Preiserhöhung bezahlt haben. Auch diese Kunden können ihr Geld jetzt zurückfordern.

    Barenberg: Und was würden Sie einem Kunden raten, der jetzt auf seine Rechnung schaut und sagt, ich glaube, ich bin davon betroffen? Was mache ich als nächstes?

    Peters: Als nächstes wäre das Schreiben an den Versorger. Ich gucke erst mal in meine eigenen Rechnungen, welche Preiserhöhungen seit dem Jahre 2010 habe ich bezahlt. Es geht nicht um die Preise insgesamt, sondern nur um die Erhöhungen, die seit dem Jahr 2010 erfolgt sind. Und wenn ich als Kunde diese Preiserhöhungen bisher bezahlt habe, dann kann ich die einfach zurückfordern. Ich schreibe meinem Versorger, hör mal, ich will mein Geld jetzt zurückhaben, und der Versorger ist dann verpflichtet, dieses Geld zurückzuzahlen. Tut er es nicht, dann raten wir, den Rechtsweg zu beschreiten.

    Barenberg: Aber das ist eigentlich, da habe ich Sie richtig verstanden, nicht nötig, denn Sie haben erwähnt, dass die Gerichte in Deutschland schon entsprechend entschieden haben und jetzt quasi nur noch die Bestätigung dieser Urteile vom Europäischen Gerichtshof kam?

    Peters: Richtig. Die deutsche Gerichtsbarkeit hat das versucht, ein bisschen rauszuzögern, um auch die Versorger zu schützen und um einen Teil der Ansprüche auch in die Verjährung reinlaufen zu lassen. Auf jeden Fall sind die Erhöhungen seit der Jahresrechnung 2010 betroffen und ganz eindeutig müssen hier die Versorger zurückzahlen, und sie wären gut beraten, wenn sie das ohne Anstand auch einfach täten, denn hier haben sie Geld verlangt, was ihnen einfach nicht zusteht.

    Barenberg: So sieht man das ja bei RWE ganz offenkundig auch, denn es heißt ja, dass das Unternehmen schon millionenschwere Rückstellungen für diesen Fall gebildet hat, heißt es jedenfalls in Essen, am Sitz des Unternehmens. – Ich wollte Sie noch fragen, zum wievielten Mal wir eigentlich darüber sprechen müssen, dass die Vertragsgestaltungen der Energieversorger so kompliziert sind, dass sich da niemand mehr durch findet und niemand mehr eigentlich weiß, wie es um seinen eigenen Rabatte bestellt ist, um Preiserhöhungen und was dann zu tun ist?

    Peters: Hier ist auch das Urteil vom EuGH ganz eindeutig, nämlich dass die Preiserhöhungsklauseln klar und verständlich sein müssen. Das ist ein eindeutiges Urteil in diesem Sinne und ich hoffe, dass es damit sein Bewenden hat, dass wir darüber nicht mehr reden müssen, weil es jetzt selbstverständlich ist, dass Preiserhöhungsklauseln, die diesem Statement nicht genügen, dass die automatisch unwirksam sind. Diese Diskussion sollte mit diesem Urteil heute beerdigt sein.


    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.