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Ein Irrtum der Geschichte?

Es war nicht das erst Mal, das BDI-Präsident Michael Rogowski die deutsche Unternehmensmitbestimmung für überholt erklärt hat. Diesmal aber saß die Aussage und traf den Nerv nicht nur der Gewerkschafter in Deutschland. Die Mitbestimmung im Aufsichtsrat sei ein Irrtum der Geschichte, erklärte Rogowski in einem Stern-Interview. Die Mitbestimmung durch den Betriebsrat sei akzeptabel, deshalb weg mit der durch den Aufsichtsrat. Die Reaktionen der Gewerkschaften ließen nicht lange auf sich warten. Eine Mitbestimmung am Katzentisch werde man nicht mittragen, hieß es unisono.

Von Volker Finthammer | 09.11.2004
    Dabei schoss der BDI-Präsident mit seinen persönlichen Vorstellungen auch weit über das Bemühen der Wirtschaftsverbände hinaus. BDI und BDA hatten zu Beginn dieses Jahres eine Kommission ins Leben gerufen mit dem Auftrag, ein Konzept zur Modernisierung der Deutschen Mitbestimmung vorzulegen. Rogowskis Vorstoß fiel in die Schlussabstimmung des Berichts, der jetzt vorliegt und bis Ende des Monats von den Präsidien der beiden Wirtschaftsverbände abgesegnet werden muss. In dem Bericht gehe es keinesfalls darum, das Rad der Geschichte zurückzudrehen, sagt der Vorsitzende der Kommission, der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Reinhardt Göhner:

    In keinem Fall zurückdrehen, eher nach vorn. Die Verhältnisse haben sich in den letzten 30 Jahren, seit Verabschiedung der Mitbestimmungsgesetze, grundlegend geändert. Wir haben einen europäischen Binnenmarkt, einen globalisierten Standortwettbewerb, und wir haben ein europäisches Gesellschaftsrecht mit einer europäischen Gesetzgebung und Rechtsprechung. Das alles zusammen erfordert, dass wir unsere Mitbestimmung öffnen, entsprechend dieser internationalen Anforderung. Also nicht abschaffen, sondern modernisieren, anpassen, mehr Verantwortung in die Betriebe, in die Unternehmen hinein. Das ist die eigentliche Leitlinie unserer Gedanken.
    Knapp über 50 Seiten umfasst das Kommissionspapier der beiden Wirtschaftsverbände, mit dem sie der deutschen Mitbestimmung ein neues Outfit oder genauer gesagt, einen neuen Zuschnitt verpassen wollen. Dabei konzentrieren sich die Empfehlungen und Forderungen nicht nur auf die Unternehmensmitbestimmung, sondern auch auf die betriebliche, die gleichermaßen renovierungsbedürftig sei.

    Ausgangspunkt ist die attestierte Sonderstellung der deutschen Mitbestimmung im internationalen Wettbewerb der Unternehmen, die allzu häufig zu zeitaufwändigen und bürokratischen Verfahren führe. Außerdem werde die deutsche Mitbestimmung jenseits der Grenzen kaum akzeptiert. Kein einziges Land der Welt hat die 1976 eingeführte deutsche Mitbestimmungspraxis übernommen.

    In 12 der 25 Staaten der erweiterten Europäischen Union gibt es zudem überhaupt keine Unternehmensmitbestimmung. Verschärfend hinzu kommt aus Sicht der Verbände die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs. Danach können sich ausländische Unternehmensformen, wie etwa die britische Limited, die ohne Mitbestimmung oder zumindest mit anderen Formen auskommen, ohne weiteres in Deutschland niederlassen.
    Und last but not least gehe das europäische Gesellschaftsrecht neue Wege, dem sich Deutschland nicht entziehen könne. Etwa die Regelung zur Europäischen Gesellschaft.

    Das ist gerade im Bundestag von Rot-Grün verabschiedet worden. Da wird die Möglichkeit eröffnet, abweichen zu können vom Mitbestimmungsrecht, von der paritätischen Mitbestimmung. Die Frage ist, welche gesetzlichen Auffangregelungen man vorschlägt, falls man sich über ein Mitbestimmungssystem nicht einigt. Aber die prinzipielle Möglichkeit einer Öffnung ist damit erstmals gegeben. Die europäische Fusionsrichtlinie, die regeln will, was passiert, wenn ein deutsches Unternehmen mit einem anderen europäischen Unternehmen zusammengeht, wird ebenfalls die Mitbestimmung betreffen.

    Deshalb, so Göhner, plädiert die Kommission zwar nicht für die Abschaffung der Mitbestimmung, die Experten fordern aber im Blick auf die gesellschaftsrechtlichen Anforderungen, den Zuschnitt der Regelungen zu verändern. Danach soll es künftig in erster Linie den Verhandlungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern überlassen bleiben, welche konkrete Mitbestimmungsform sich ein Unternehmen gibt. Kurz, auch die paritätische Mitbestimmung soll noch möglich sein, wenn beide Seiten das wollen. Der Gesetzgeber soll allerdings nur noch einen deutlich reduzierten Mindeststandard garantieren. Die so genannte Drittelparität, die jedoch automatisch in Kraft tritt, wenn sich die Arbeitgeber und Arbeitnehmerseite nicht einigen können, oder die Hauptversammlung der Anteilseigner des Unternehmens den Kompromiss ablehnt.

    Es gibt ein Einfalltor, das heißt Europa, das ist klar. Wenn man etwas ändern will, und man will es an der deutschen politischen Öffentlichkeit vorbei, bietet sich förmlich eine europäische Richtlinie an. Wir wissen auch, dass durch die politische Zusammensetzung der europäischen Kommission wir nicht unbedingt die Mehrheit haben. Aber ich glaube schon, dass es sich verhindern lässt.

    Sagt der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes Michael Sommer. Für die Gewerkschaften ist die Mitbestimmung ein Garant für den sozialen Frieden in Deutschland und zugleich ein Symbol dafür, dass die in der Wirtschaft immer wieder notwendigen Umstrukturierungsprozesse im Großen und Ganzen einvernehmlich ablaufen.

    Nur Arbeitnehmer, die Zusammenhänge kennen, die wissen, wofür Prozesse notwendig sind. Von denen kann man die Motivation erwarten, die notwendig ist, um Veränderungen möglichst schnell umsetzen zu können. Insofern muss man hier sehr deutlich machen, hier geht es eher darum, dass hinter der Einschränkung der Mitbestimmung auch gesellschaftspolitische Machtfragen verbunden sind.

    Insofern, so der Arbeitsmarktexperte der SPD-Bundestagfraktion Klaus Brandner, lasse sich die Auseinandersetzung nicht nur vor dem wirtschaftspolitischen Hintergrund bewerten.

    Der Streit um die Mitbestimmung zieht sich wie ein roter Faden durch die Geschichte der Bundesrepublik. Es ist eine westdeutsche Geschichte, um deren Rechtsnachfolge jetzt wieder gestritten wird. Es war Konrad Adenauer, der erste Kanzler der Republik, der 1951 die strengste Form der Mitbestimmung, das Montanmitbestimmungsgesetz, das eine echte Parität von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Aufsichtsrat vorsieht und das in der Kohle- und Stahlindustrie bis heute seine Gültigkeit hat, mit seiner Regierungsmehrheit verabschiedete und verteidigte:

    Ich sehe der Auswirkung des Gesetzes mit Vertrauen entgegen. Ich glaube umso mehr hierzu berechtigt zu sein, als die Belegschaft dieser Werke und die Gewerkschaften in den vergangenen schweren Jahren starkes Verantwortungsgefühl gegenüber der Allgemeinheit und die Unternehmerschaft sich sozial sehr verständnisvoll gezeigt haben.

    Die Mitbestimmung, so die weitgehende Überzeugung der Nachkriegsjahre, sollte den Missbrauch wirtschaftlicher Macht verhindern. 1952 folgte das Gesetz zur betrieblichen Mitbestimmung, das den Arbeitnehmern Mitwirkungsrechte bei Unternehmen mit mehr als fünf Beschäftigten einräumte. In wirtschaftlichen Fragen durften die Betriebsräte nur bei Änderungen des Betriebsziels und bei Stilllegungen mitreden. In den Aufsichtsräten von Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern bekamen die Arbeitnehmer zudem nur ein Drittel der Sitze zugesprochen. Erst gut 20 Jahre später rückte die Mitbestimmung wieder in den Mittelpunkt der gesellschaftspolitischen Debatten.

    Wir wollen die demokratische Gesellschaft, zu der alle mit ihren Gedanken zu einer erweiterten Mitverantwortung und Mitbestimmung beitragen sollen.

    Hatte der Kanzler der sozialliberalen Koalition Willy Brandt in seiner ersten Regierungserklärung angekündigt. Die Gewerkschaften wollten die echte paritätische Mitbestimmung auf alle Großunternehmen übertragen. Doch dazu kam es nicht. Zwar wurde 1972 die Betriebsverfassung novelliert und sicherte die Position der Gewerkschaften im Betrieb, die Mitbestimmungsrechte in wirtschaftlichen Fragen blieben jedoch unverändert. Erst 1976 konnte sich die sozialliberale Koalition nach zähem Ringen auf ein neues Mitbestimmungsgesetz einigen, das in seinen Eckpunkten bis heute gültig ist:

    In Unternehmen mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit, die in der Regel mehr als 2.000 Arbeitnehmer beschäftigen, wird die Mitbestimmung der Arbeitnehmer eingeführt. Die Aufsichtsräte dieser Unternehmen müssen mit der gleichen Zahl von Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt werden, wobei die Größe des Aufsichtsrats von der Zahl der Belegschaftsmitglieder abhängt.

    Doch entscheidend blieb, der von der Unternehmerseite bestellte Aufsichtsratsvorsitzende hat für den Fall der wiederholten Stimmengleichheit eine zweite Stimme. Die Mehrheit der Anteilseigner im Aufsichtsrat bleibt somit garantiert. Dennoch sahen die Arbeitgeber das im Grundgesetz garantierte Recht auf das Privateigentum und die unternehmerische Freiheit verletzt. Außerdem bedeute die Beteiligung der Gewerkschaften an den Aufsichtsräten in ihren Augen einen Informationsvorsprung, der die Tarifautonomie außer Kraft setzen würde. Eine entsprechende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wurde 1979 jedoch zurück gewiesen. Die Arbeitgeber mussten die Mitbestimmung zwar akzeptieren, sahen jedoch auch eine deutliche Grenzziehung durch die obersten Richter des Landes:

    Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass das Mitbestimmungsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist, und wir werden diese Entscheidung selbstverständlich respektieren. Wegen der in dem Urteil vorgenommenen Grenzziehungen kann die Entscheidung nicht als verfassungsrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für weitergehende gewerkschaftliche Mitbestimmungsvorstellungen verstanden werden.

    So der damalige Arbeitgeberpräsident Otto Esser. Bis hier her und nicht weiter, ist seitdem der Stand in gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung über die Mitbestimmungspolitik. Rund 770 Unternehmen in Deutschland mussten sich seitdem der quasi paritätischen Mitbestimmung stellen, mit Gewerkschaftsfunktionären und Betriebsräten in dem obersten Lenkungs- und Aufsichtsgremium der Unternehmen. Nach den Untersuchungen von Martin Höpner vom Max Planck Institut für Gesellschaftsforschung in Köln, geschah dies in den vergangenen 20 Jahren zum gegenseitigen Nutzen:

    Es gibt eine größere Menge an Studien, die versucht hat, die Frage zu beantworten, ob die Unternehmensmitbestimmung sich hinderlich, also senkend auf die Profitlabilität der Unternehmen oder senkend auf die Aktienkurse auswirkt. Und hier meine ich doch, eindeutigst sagen zu können, dass sich die Mitbestimmungskritiker auf den Stand der wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Forschung nicht berufen können. Die ökometrischen Studien haben weder gezeigt, dass Mitbestimmung die Profitlabilität beeinträchtigt noch das schwach mitbestimmte Unternehmen etwa höhere Aktienkurse aufweisen als stark mitbestimmte Unternehmen.

    Außerdem habe die Mitbestimmung enorm dazu beigetragen, dass Reformprozesse und Umstrukturierungen von Unternehmen immer unter dem Gesichtspunkt der einvernehmlichen Lösungen zwischen der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite verlaufen seien. Daran zweifelt auch im Arbeitgeberlager niemand:

    Ich bin der Auffassung, dass die Mitbestimmung in Deutschland gerade bei Restrukturierungen in Unternehmen dazu beigetragen hat, solche Strukturwandel zu ermöglichen, Anpassungen durchzuführen. Deshalb sind wir auch für die Erhaltung der Mitbestimmung im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung, bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen, sogar für eine Erweiterung geschieht ständig im Rahmen tarifvertraglicher Öffnungsklauseln. Darum geht es auch nicht. Sondern es geht allein um die Frage, wie können wir unser Mitbestimmungssystem so international anpassen, dass wir nicht mehr vollständig isoliert sind.

    Als Instrument zum Meistern von Unternehmenskrisen, so Göhner, soll die Mitbestimmung erhalten werden. Dafür aber, und das formuliert die Kommission über den Umweg der freiwilligen Vereinbarungen nur indirekt, reicht im Prinzip die so genannte drittelparitätische Mitbestimmung, wonach die Arbeitnehmerseite nur ein Drittel der Aufsichtsmitglieder stellen darf, aus.

    Ich habe so langsam den Eindruck, dass einige der Arbeitgeberverbände zur Zeit Dinge fordern, die hätten sie sich vor eineinhalb Jahren noch gar nicht erträumt, überhaupt fordern zu können und vor allen Dingen keinen Erfolg gehabt, sie in der politischen Landschaft umzusetzen, ist es aus Sicht des Arbeitgeberverbandes ja völlig in Ordnung, wenn man das Rad der Mitbestimmung zurückdrehen will. Nur das teile ich nicht, und das kann auch nicht die Politik der Union sein, sondern wir müssen uns schlicht und ergreifend an dem orientieren, was notwendig ist. Und der Grundgedanke der Mitbestimmung ist richtig und hat vor allen Dingen im übrigen auch sehr viel mit der Geschichte meiner Partei zu tun.

    Empört sich der Arbeitsmarktpolitische Experte der CDU-Bundestagsfraktion Karl Josef Laumann. Der Arbeitnehmerflügel der CDU werde in dieser Frage nicht mit sich handeln lassen. Man habe 1976 schon für die Mitbestimmung und damit gegen die eigene Fraktion gestimmt, und selbst vor dem Hintergrund der neuen europäischen Rechtslage gebe es keinen Grund, die deutsche Mitbestimmung frühzeitig an den Nagel zu hängen.

    Die Kunst wird sein, wenn die europäische Richtlinie über die Verschmelzung von Unternehmen in Europa vorliegt, dass wir natürlich dann, wenn die da ist, sehen müssen, welche Rechtsform brauchen wir in Deutschland, damit deutsche Unternehmen auch an solchen Verschmelzungen teilnehmen können. Das, glaube ich, ist schon notwendig, aber da ist jetzt einfach wichtig abzuwarten, wie diese europäische Richtlinie aussieht, denn das weiß zur Zeit niemand. Es gibt einen Vorschlag, der bedeutet, dass immer die Mitbestimmung gilt, da, wo die Holding ihren Sitz nimmt.

    Für Unternehmen, die sich in Deutschland niederlassen, würde folglich die Deutsche Mitbestimmung gelten. So lautet die Formel auch in den Beschlüssen zur europäischen Gesellschaft, die jüngst im Bundestag verabschiedet wurden. Danach wird den Unternehmen zwar ein Verhandlungsrecht zugestanden. Einigen sie sich nicht, gilt als Auffanglösung das Recht des Sitzlandes. Diese Option will der Arbeitsmarktexperte der SPD Bundestagfraktion Klaus Brandner auch auf künftige europäische Rechtsformen anwenden:

    Deshalb ist es wichtig, dass man in Verhandlungslösungen auf der europäischen Ebene den Vorrang einräumt, gleichwohl aber deutlich macht, wenn eine solche Verhandlungslösung nicht zu einem Erfolg wird, wo dann die Auffanglinie stattfindet, so dass man klar eine Bandbreite hat, wo die individuelle Gestaltung geregelt wird. Und da ist es schlecht, wenn führende Kreise der Wirtschaft die Mitbestimmung eher schlecht reden, obwohl sie selbst sagen, sie persönlich haben ganz hervorragende Erfahrungen mit der deutschen Mitbestimmung gemacht.

    In dieser, durch europäisches Recht notwenig werdenden Rechtsanpassung, liegt die Crux der Auseinandersetzung, die mit dem jetzt vorliegenden Konzept der Arbeitgeber an Fahrt gewinnen soll. Wir wollen dem Druck der europäischen Rechtsprechung und Gesetzgebung zuvor kommen, erklärt Kommissionschef Göhner:

    Man darf nicht die Öffnung der Mitbestimmung durch die europäische Gesetzgebung, die europäische Rechtsprechung über uns hereinbrechen lassen. Man darf nicht zusehen, wie Holdings aus steuerrechtlichen, aber auch aus mitbestimmungsrechtlichen Gründen aus Deutschland weggehen, sondern man muss diesen Prozess selbst in die Hand nehmen und gestalten. Das ist unser Petitum.

    Nichts desto trotz stößt das Konzept in den Gewerkschaften auf vehemente Ablehnung. Der Vorsitzende der Gewerkschaft Bergbau Chemie und Energie, Hubertus Schmoldt, spricht von einem Generalangriff. Die Arbeitgeberverbände würden den Einfluss der Arbeitnehmervertreter am liebsten auf Null zurückdrängen. Nicht weniger skeptisch äußert sich der DGB Vorsitzende Michael Sommer:

    Das ist ein klassischer politischer Rollback, der dort gefahren werden soll. Wollen wir mal sehen, ob sich diese Funktionäre im eigenen Lager durchsetzen, und mit welchen Mehrheiten auch. Da warten wir mal ab. Aber es geht generell darum, die Burg sturmreif zu schießen. Jedes Jahr ein neues Thema. Das Thema wird solange aufrecht erhalten, bis irgend jemand sagt, na irgendwas müssen wir ja machen, das ist die Strategie dabei. Und wir sind aufgefordert als Gewerkschaften, mindestens so entschieden die Mitbestimmung zu verteidigen. Auch so intelligent zu verteidigen, wie wir das im vergangenen Jahr mit der Tarifautonomie gemacht haben. Denn dass die Tarifverträge in Deutschland nicht flexibel seien, dass es kein Niedriglohnsektor gibt, dass es nicht die Möglichkeit gibt, denen, die in wirtschaftliche Not geraten sind, zu helfen, das glaubt in Deutschland niemand mehr.

    Bereits zum Arbeitgebertag in der kommenden Woche haben die Gewerkschaften Proteste angemeldet und als Redner die Parteivorsitzenden von SPD und Grünen, Franz Müntefering und Reinhard Bütikofer, eingeladen. Parteichefin Claudia Roth lässt an der Haltung der Grünen zur Mitbestimmung keine Zweifel aufkommen:

    Die ist moderner denn je. Das sehen wir doch. Bei Karstadt-Quelle haben wir das erlebt. Selbstverständlich sind Gewerkschaftsvertreter und –vertreterinnen und Betriebsräte im gemeinschaftlichen Wohl seit vielen, vielen Jahren tätig. Und das ist übrigens auch eine Erfahrung aus der Geschichte, aus der Zeit der Nazis, wo Gewerkschaften zerschlagen worden sind, dass wir gesagt haben, wir wollen ein anderes System. Das hat für mich mit dem Kern von sozialer Marktwirtschaft zu tun.

    All diese grundsätzlichen Überzeugungen dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sowohl bei den Grünen wie der SPD als auch in der Union die Bereitschaft da ist, die Mitbestimmung stärker an europäische Anforderungen anzupassen, auch wenn im konkreten Gesetzgebungsprozess versucht wird, die deutsche Mitbestimmung soweit als möglich zu halten. Allein die Liberalen fordern radikale Schnitte. Gegen die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Betriebsräten gebe es nichts einzuwenden, sagt der Wirtschaftsexperte der FDP Bundestagsfraktion, Rainer Brüderle.

    Aber diese Sondervariante der paritätischen Mitbestimmung, die nichts geholfen hat, bei allen Problemlagen hat sie nichts geholfen. In der Regel wird alles einstimmig beschlossen dabei, sind voll mit eingebunden. Sie ist ein deutscher Irrweg, und ich kann nur ausdrücklich unterstreichen, was Herr Rogowski, der Breuer, dazu gesagt haben. Beide haben Recht, und es muss ja noch eine Partei in Deutschland geben, die den Mut hat, auch Tabus anzugehen.

    Die FDP will die paritätische Mitbestimmung per Gesetz abschaffen und für Kapitalgesellschaften mit mehr als 2.000 Mitarbeitern nur die Drittelparität gelten lassen. In der Union will man an der paritätischen Mitbestimmung offiziell nicht rütteln, aber europataugliche Verhandlungslösungen möglich machen, und in noch einem Punkt kommen die Unionsparteien den Vorstellungen der Arbeitgeber entgegen.

    Wir wollen im Grund genommen ein Stückchen Macht der Gewerkschaften reduzieren und wollen die Macht der Betriebsräte im Betrieb, die wollen wir eigentlich stärken. Und deswegen halte ich das deutsche Modell der Mitbestimmung für verbesserungswürdig.

    So CSU-Chef Edmund Stoiber. Dahinter steckt die Idee der betrieblichen Beschäftigungsbündnisse, die Änderungen im Tarifvertragsgesetz voraussetzen, um auf betrieblicher Ebene von den Tarifvereinbarungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften abweichen zu dürfen. Das Konzept der Arbeitgeberverbände sieht dies ausdrücklich vor:

    So sind wir immer dafür, dass zum Beispiel auch Betriebsrat und Arbeitgeber die Möglichkeit haben sollen, dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich zum Beispiel über eine Abweichung vom Tarifvertrag einigen, bei Zustimmung des Betriebsrates, das auch tatsächlich gelten soll. Das führt zu einer beträchtlichen Erweiterung der Kompetenzen und Zuständigkeiten des Betriebsrates. Lasst die Leute im Betrieb das selbst regeln. Das ist unsere Botschaft.

    Sagt Reinhard Göhner. Doch vor diesem Hintergrund fordern die Verbände auch Teile der Betriebsverfassungsgesetznovelle von 2001 wieder rückgängig zu machen, weil die Zahl der Betriebsräte zu groß, die Verfahren zu teuer und die Kosten für die Unternehmen letztlich zu hoch seien. Mit der Unterstützung des Bundeskanzlers können die Wirtschaftsverbände jedoch nicht rechnen. Vor gut einer Stunde sagte Gerhard Schröder auf dem Kongress der Eisenbahnergewerkschaft Transnet:

    Eins sag ich den Verbandsvertretern. Was ist das für ein Unsinn, in einer Situation, wo ich die Mehrheit der Menschen gewinnen muss, um schwierige, auch manchmal schmerzliche Veränderungen durchzusetzen. Was ist das für ein Unsinn, wenn ich Ihnen dann sage, Eure Beteiligungsrechte bei der Mitbestimmung, die bau ich gleichzeitig auch noch ab. Mit mir nicht, verehrte Kolleginnen und Kollegen..... (Applaus)