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Eine Frage der Ehre

Er galt als Wunderkind in der Physik und als Anwärter auf den Nobelpreis. Doch dann kam raus: Jan Hendrik Schöns wissenschaftliche Daten waren manipuliert. Die Universität Konstanz hat ihm deswegen den Doktortitel entzogen. Doch Schön will seinen Titel wiederhaben - und klagt.

Von Mark Michel | 31.07.2013
    Für die Universität Konstanz war es damals "der größte Fälschungsskandal in der Physik der letzten 50 Jahre". Hauptfigur darin, Jan Hendrik Schön, ehemaliger Doktorand der Uni Konstanz. Julia Wandt, Sprecherin der Universität Konstanz:

    "Um es mal in Zahlen zu nennen. Es war so dass von verschiedenen Kommissionen, angefangen mit der Beasley-Kommission in den USA, und dann aber auch über den Promotionsausschuss der Universität Konstanz und einer Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft 24 Publikationen überprüft wurden sind und in 16 davon wurden Unregelmäßigkeiten und Fälschungen entdeckt."

    Ans Tageslicht gekommen, sind die geschönten Daten damals, als zwei junge Wissenschaftlerinnen in den USA zeigen wollten, wie neuartig ihr eigener experimenteller Fortschritt war, und sie dabei versehentlich über duplizierte Daten in Jan Hendrik Schöns Veröffentlichungen stolperten. Daraufhin untersuchten die Bell Laboraties seine Ergebnisse und setzten Jan Hendrik Schön vor die Tür. Und die Universität Konstanz entzog ihm daraufhin den Doktortitel.

    Die Hochschule beruft sich dabei auf das Landeshochschulgesetz, als sie den Physiker zur Rückgabe seiner Urkunde aufforderte, erklärt Dieter Lorenz, Jura-Professur, Uni Konstanz.

    "In unserem Fall ist es so, dass die Doktorarbeit völlig in Ordnung ist, der Doktortitel richtig erteilt wurden ist, dass aber das nachträgliche Verhalten so stark gegen die wissenschaftlichen Grundsätze verstoßen hat, das deswegen die Erteilung des Doktortitels, gewissermaßen nachträglich, als nicht mehr gerechtfertigt anzusehen war."

    In anderen Worten, Jan Hendrik Schön hat sich durch sein Fehlverhalten der Führung des Doktorgrades unwürdig erwiesen. Doch Schön ging in Widerspruch. Lorenz:

    "Es war so, dass Jan Hendrik Schön im Juni 2004 aufgefordert wurde seine Urkunde abzugeben. Er hat dann daraufhin Widerspruch eingelegt, der wurde abgewiesen und er hat dann vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht. Das war die erste Instanz. Dort hat er Recht bekommen. Dann ging es als nächstes vor den Verwaltungsgerichtshof nach Mannheim. Dort wurde bestätigt, dass der Doktorgrad zu Recht aberkannt wurden sei. Und jetzt ist quasi die dritte Instanz beim Bundesverwaltungsgericht."

    Kernpunkt des juristischen Streits am Bundesverwaltungsgericht heute ist: Was soll akademische Ehre oder Würde wirklich bedeuten? Bisher galt nach einer alten Grundsatzentscheidung von 1981, dass nur schwerwiegende Gründe wie etwas Körperverletzung oder Steuerhinterziehung in erheblichem Ausmaß zu einer Aberkennung des Doktorgrades führen können. Rein wissenschaftliches Fehlverhalten oder Täuschungen und Manipulationen wurden darunter aber nicht gefasst.

    Die Uni Konstanz stützt sich in ihrer Argumentation nun auf einen eindeutig wissenschaftsbezogenen Ansatz.

    "Aus unserer Sicht, heißt hier also aus Sicht der Universität Konstanz, ist es so dass Unwürdigkeit sich zu beziehen hat auf den Doktorgrad. Und Unwürdigkeit so gesehen, bedeutet nicht irgendeine Unwürdigkeit oder irgendeine Rechtsverfehlung sondern bedeutet Verfehlung in Bezug auf den Doktorgrad."

    Scheinbar problemlos können die Unis in Deutschland einen Doktorgrad nicht entziehen:

    "Es ist eine Regelung die ursprünglich zurück geht auf ein Gesetz, das ist das Gesetz über die Führung akademischer Grade aus dem Jahr 1939. Ein Gesetz dass insofern keinen nationalsozialistischen Gehalt aufwies und deswegen fortgegolten hat. Und die Länder haben dann 1998 neue Gesetze erlassen und zum Teil die Entziehung des Doktorgrades übernommen und zum Teil nicht. Es gibt zum Beispiel diese Möglichkeit in Baden-Würtemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern. Und in anderen Bundesländern gar nicht."

    Das Urteil heute in Leipzig wird daher mit Spannung erwartet, könnte es doch als neues Grundsatzurteil gelten. Julia Wandt, Sprecherin der Universität Konstanz:

    "Wir würden dass schon als Grundsatzurteil sehen. Weil insbesondere ja jetzt auch aktuell Kommissionen wie die Hochschulrektorenkonferenz oder die DFG klare wissenschaftliche Standards aufgestellt haben. Für uns wäre das dann ein klares Bekenntnis zu diesen Standards wissenschaftlicher Redlichkeit."

    Die Entscheidung wäre dann in aller erster Linie mehr an der wissenschaftlichen Praxis orientiert und somit wohl im öffentliches Interesse Wissenschaftlern den Doktorgrad zu entziehen wenn sie ihre Ergebnisse manipulieren.

    Hingegen gibt es wohl juristisch keinen Grund, einem promovierten Mörder oder Steuerhinterzieher den Grad zu entziehen. Denn Promovierte sind nicht notwendigerweise in allen Lebenslagen bessere Menschen. Dass Doktoren gleichwohl auf dem Wohnungs- oder Heiratsmarkt dank des Titels bessere Chancen haben, ist schön für sie, aber rechtlich ohne Belang.

    Jan Hendrik Schön arbeitet mittlerweile in einem Chemie-Unternehmen in Süddeutschland als Ingenieur.