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Eine Klausel gegen die Zersplitterung

Die Fünf-Prozent-Hürde soll verhindern, dass sich die chaotischen Parteienverhältnisse der Weimarer Republik wiederholen. Profitiert haben von ihr lange Zeit die großen Volksparteien CDU und SPD, die mit stabilen Mehrheiten regieren konnten - doch kleine Parteien überspringen die Hürde immer öfter.

Von Klaus-Peter Weinert | 25.06.2013
    Noch im Jahr 1950 hielten 25 Prozent der Westdeutschen einen Einparteienstaat für wünschenswert, nur 53 Prozent bevorzugten ein Mehrparteiensystem. Darin spiegelte sich die Unbeliebtheit der Parteien in der Weimarer Republik, die zerstritten waren und sich heftig bekämpften. Aber auch das Weimarer Verhältniswahlrecht hatte daran Schuld, da es kleine Parteien begünstigte und das Regieren erheblich erschwerte.

    Daher kam dem Beschluss der Wahlrechtsreform vom 25. Juni 1953 im Deutschen Bundestag eine wichtige Aufgabe zu. Sie war ein Eckpfeiler für ein erfolgreiches Parteiensystem in der Bundesrepublik Deutschland und eine stabile Demokratie.

    Die CDU wollte anfangs ein Mehrheitswahlrecht, auch Persönlichkeitswahlrecht genannt. Damit wären nur diejenigen Abgeordneten in den Bundestag eingezogen, die die Mehrheit in einem Wahlkreis erhalten hätten. Nach langen Diskussionen entschieden sich die Parteien aber für eine Kombination von Verhältniswahl, die Wahl einer Partei, und der Mehrheitswahl, dem sogenannten Mischwahlrecht. Der Zeitzeuge Erich Mende, damaliger FDP-Bundestagsabgeordneter und Parlamentarischer Geschäftsführer, erinnert sich:

    "Es gab zu Beginn die Frage, wollen wir das Persönlichkeitswahlrecht oder wollen wir das Mischwahlrecht. Und nachdem das Mischwahlrecht zur Hälfte Abgeordnete in Direktwahlkreisen zur Hälfte auf Listen sich bewährt hatte, kam der Disput kaum noch auf mit Ausnahme der Großen Koalition von 1966 bis 1969, da wollte Herr Lücke als Innenminister ein Mehrheitswahlrecht hier einführen, das dann aber gescheitert ist an der CDU und an der SPD."

    Das war der zweite und bisher letzte Versuch nach 1953 das Mehrheitswahlrecht einzuführen. Es sollte für klare Verhältnisse sorgen und kleineren oder extremistischen Parteien den Einzug in den Bundestag erschweren. Wie schon 1953 befürworteten die Abgeordneten das Mischwahlrecht, da es die Stimmen der Wähler gleichmäßiger und gerechter berücksichtigt.

    Die zweite, wichtige Neuerung der Wahlrechtsreform von 1953 war eine Sperrklausel, damit nicht zu viele Parteien - 1949 waren es noch elf - in den Bundestag kamen. Erich Mende:

    "Das Wahlrecht sollte moderner und besser sein als in der Weimarer Republik. Man wollte der Zersplitterung in 20, 30 Parteien im Reichstag vorbeugen und nur eine gewisse Zahl von Parteien zulassen. Und diese Auswahl sollte durch die Fünf-Prozent-Klausel erfolgen; das heißt, wer nicht fünf Prozent erreicht, das heißt jeden zwanzigsten unserer Bürger überzeugt, hat keine Berechtigung im Parlament tätig zu werden."

    Gerhard Schröder, Bundestagsabgeordneter und Wahlrechtsexperte der CDU, meinte zu demselben Thema 1953 in der Bundestagsdebatte:

    "Ein Wahlgesetz hat nicht nur die Aufgabe, die wichtigen Vorgänge einer Wahl zu regeln. Es hat vielmehr die Aufgabe, einer den Bestand und die Entwicklung der parlamentarisch-demokratischen Ordnung gefährlichen Zersplitterung zu begegnen."

    Gerhard Schröder, späterer Innen- und Außenminister, sprach damit die Sperrklausel von fünf Prozent an, die genau diese Zersplitterung verhindern sollte. Bundeskanzler Konrad Adenauer und die CDU versuchten schon früh, die kleineren Parteien wie das katholische "Zentrum" oder die Partei des "Bundes der Heimatvertriebenen und Entrechteten" in die CDU einzubinden. Damit sollte die Parteienlandschaft auf nur wenige Parteien konzentriert werden. Aber nicht alle Parteien konnten integriert werden. Vor allem nicht die "Kommunistische Partei Deutschlands", die auch gegen die Sperrklausel wetterte. Der kommunistische Abgeordnete Friedrich Rische:

    "Doktor Adenauers Eingreifen hat nun erreicht, dass eventuell Millionen Wähler durch eine Fünf-Prozent-Klausel an der Ausübung ihrer vollen demokratischen Rechte gehindert werden sollen. Er fürchtet eine demokratische Wahlentscheidung des Volkes, weil sie den Sturz dieser Regierung herbeiführen würde und ein neues politisches Kräfteverhältnis im kommenden Bundestag schaffen würde. Darum ist dieses Wahlgesetz ausschließlich ein Gesetz gegen den demokratischen Willen des Volkes und die konsequenteste Vertreterin des Volkes – die KPD."

    Mit dem Einzug der "Grünen" 1983 änderte sich die Parteienlandschaft in Deutschland. Nach der Deutschen Einheit kam auch die "PDS" in den Bundestag, die heutige Partei "Die Linke". Die Regierungsbildung ist dadurch schwieriger geworden, da besonders Koalitionen zwischen einer großen und einer kleineren Partei nicht immer für eine Mehrheit sorgen, wie das früher der Fall war. Die Fünf-Prozent-Klausel scheint heute kein Garant mehr zu sein für klare Koalitionen.

    Weitere Informationen auf dradio.de:

    Bundestagsparteien wollen Drei-Prozent-Hürde für Europawahl -
    Diskussion um Sperrklausel

    Keine Splitterparteien fürs Europaparlament
    Parteien wollen Drei-Prozent-Klausel bei der Europawahl (Kommentar)