Donnerstag, 18. April 2024

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Einfuhrverbote und Importsteuern
Heikler Spagat zwischen Klimaschutz und Freihandel

Falls die USA aus dem Pariser Klimaschutzabkommen aussteigen – dürfte die EU eine CO2-Steuer auf deren Importprodukte legen? Erst wenn es keine andere Möglichkeit mehr gebe, könne man im Interesse des Umweltschutzes einseitige Maßnahmen ergreifen, sagte Wirtschaftsrecht-Experte Christian Tietje im DLF. Es bestünde aber die Gefahr, sich "auf sehr glattes Eis zu begeben".

Christian Tietje im Gespräch mit Jule Reimer | 09.05.2017
    US-Präsident Donald Trump unterzeichnet ein Dekret, das die Klimaschutz-Pläne seines Vorgängers Barack Obama aufweicht.
    US-Präsident Donald Trump unterzeichnete bereits kurz nach Amtsantritt ein Dekret, das die Klimaschutz-Pläne seines Vorgängers aufweicht. (AFP / JIM WATSON)
    Jule Reimer: Thunfische und Delfine schwimmen gerne mal gemeinsam. Das wird den Delfinen leicht zum Verhängnis, denn Thunfisch ist ein hochbegehrter Speisefisch. Je nach Fangmethode landen die schnatternden Säugetiere dann nämlich auch in den Netzen, als ungewollte Beifang. Solche Delfin-schädlichen Fangmethoden werfen die USA seit nunmehr 30 Jahren Mexiko vor – und verhängten bereits in den 90er-Jahren einen Einfuhrstopp für Thunfisch aus Mexiko.
    Mexiko verklagte daraufhin die USA wegen ungerechtfertigter Handelsbarrieren vor dem Schiedsgericht der Welthandelsorganisation WTO. Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die WTO jetzt nach jahrelangem Streit ihr Urteil verkündet und Mexiko Recht gegeben. Das Land habe Schäden in Höhe von 163 Millionen US-Dollar erlitten und darf jetzt seinerseits US-Importe mit Strafzahlungen belegen.
    Hat also mal wieder die Umwelt gegen den Freihandel verloren? Kurz vor dieser Sendung sprach ich mit Christian Tietje, Professor für internationales Wirtschaftsrecht an der Uni Halle, ob die WTO blind bei Umweltbelangen ist.
    Christian Tietje: Sie ist als Handelsorganisation nicht blind für Umweltbelange. Diese können berücksichtigt werden auch bei handelsbeschränkenden Maßnahmen. Sie müssen allerdings dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung entsprechen und jeweils die am wenigsten handelsbeschränkende Maßnahme sein. Nach Auffassung der WTO-Streitbeilegungsgremien haben die USA diesen Grundsatz verletzt im Thunfischfall.
    "Nachweisregeln trafen nur Mexiko"
    Reimer: Wieso?
    Tietje: Die Maßnahmen, um die es ging, waren freiwillige Kennzeichnungsregeln. Das heißt, Verbraucher wurden darauf hingewiesen durch Kennzeichnung, ob Delfine getötet oder verletzt werden beim Thunfischfang oder nicht, und diese waren so ausgestaltet in den USA, dass sie im Ergebnis ausschließlich letztlich ausgerichtet waren auf mexikanische Produkte, während hingegen anderer Thunfischfang von den sehr strengen Voraussetzungen befreit war. Es ging in den USA darum, dass es sehr umfangreiche, auf ein spezifisches Fanggebiet bezogene Nachweisregeln gab, die im Ergebnis nur Mexiko trafen und niemand anders.
    Reimer: Was wäre richtig gewesen?
    Tietje: Richtig gewesen wäre eine vollständig diskriminierungsfreie Regelung und man hätte unproblematisch Umweltschutzbelange integriert in handelsrechtliche Regelungen.
    Reimer: Andererseits hat aber die WTO die USA schon einmal gezwungen, Handelshürden zum Beispiel für Shrimps aus Indien (und es waren noch ein paar andere Länder) aufzuheben, obwohl dann diese Shrimps nachweislich unter umweltschädlichen Bedingungen produziert wurden. Es gab tatsächlich starke Beanstandungen völlig zurecht. Also sind Sie doch blind?
    Tietje: In dem Shrimpsfall – es ging im Ergebnis um den Schutz von Meeresschildkröten, die beim Shrimpsfang beeinträchtigt werden können, verletzt werden können – war es so, dass die USA zunächst einseitige handelsbeschränkende Maßnahmen erlassen haben. Das hat die Streitbeilegung der WTO kritisiert und gesagt, es handelt sich hier um ein Umweltschutzinteresse, das außerhalb des Territoriums der USA liegt, das viele Staaten betrifft – Schutz der Meeresschildkröten, die auf der roten Liste stehen. Das muss global zunächst einmal versucht werden zu lösen. Das heißt, man muss sich hinsetzen und versuchen, mit den betroffenen Staaten ein Übereinkommen zum Schutz von Meeresschildkröten beispielsweise zu treffen.
    "Zunächst auf multilateraler Ebene Lösungen finden"
    Das haben die USA dann auch gemacht und in einer zweiten Runde dieses Streitverfahrens (das gelang allerdings nicht, aber die USA haben ernsthafte Anstrengungen unternommen) ist die handelsbeschränkende Maßnahme der USA aufrechterhalten worden und als rechtmäßig erklärt. Insofern zeigt gerade der Shrimpsfall sehr schön, dass im Ergebnis man aus guten Umweltschutzgründen handelsbeschränkende Maßnahmen ergreifen kann.
    Reimer: Jetzt gehen wir mal nach Deutschland. Braunkohlekraftwerke stoßen jede Menge Quecksilber und klimaschädliches CO2 aus. Stellen wir uns vor, es entschließt sich das Land Ghana, Erdbeeren aus dem Rheinland – die werden jetzt um die Jahreszeit ja noch im beheizten Gewächshaus produziert – wegen der klimaschädlichen Produktionsform mit einer Importsteuer zu belegen. Das heißt, diese Steuer würde die deutschen Exporte verteuern. Ist das dann verbotener Protektionismus, oder könnte Ghana seine Maßnahmen vor der WTO verteidigen?
    Tietje: Im Ergebnis wäre es tatsächlich so, wie Sie es jetzt konstruiert haben, verbotener Protektionismus. Es ist ähnlich wie im Shrimpsfall. Alle Staaten dieser Welt haben bereits auf der Rio-Konferenz 1992 gesagt, globale Umweltprobleme müssen global gelöst werden und nur im Ausnahmefall soll einseitiges handeln möglich sein. Das heißt auch hier, auf den schädlichen Ausstoß von Kohlekraftwerken beispielsweise oder anderen Energiequellen wäre es zunächst angezeigt zu versuchen, auf multilateraler Ebene Verhandlungslösungen zu finden, beispielsweise durch ein Klimaschutzabkommen wie Paris.
    Und erst wenn es überhaupt gar keine andere Möglichkeit mehr gibt, kann man im Interesse des Umweltschutzes einseitige Maßnahmen ergreifen. Das kann aber tatsächlich nur der allerletzte gleichsame Notanker sein.
    Reimer: Dann spinnen wir das jetzt noch weiter. Stellen wir uns vor, die USA steigen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen aus. Eine überwältigende Mehrheit der Länder hat dieses Abkommen aber unterschrieben, findet das gut. Kann die Europäische Union eine CO2-Steuer auf Importprodukte aus den USA legen?
    "Man begibt sich hier auf sehr glattes Eis"
    Tietje: Das ist eine der spannendsten Fragen in der Tat, die sich stellt. Ich werde keine abschließende Antwort an dieser Stelle darauf geben können, weil viele Rechtsprobleme unklar sind. Das Grundproblem, das wir haben, ist: Internationaler Handel lebt von der Idee, dass wir unterschiedliche Produktionsbedingungen in unterschiedlichen Ländern haben. Dazu gehört natürlich die Umwelt, aber es gehören noch viele andere Dinge dazu. Das reicht von Arbeitnehmerschutzregelungen über die natürliche Umwelt, wie sie als Produktionsbedingung zur Verfügung steht, und vieles andere mehr.
    Setzt man an an einer Produktionsbedingung wie beispielsweise der Energie und der Schädlichkeit der Energie, die genutzt wird, dann stellt sich die Frage, wo man aufhört. Ist auch schon ein Tarifvertrag mit Mindestlohnregelungen ein solcher zulässiger Anknüpfungspunkt? Man begibt sich hier auf sehr glattes Eis.
    Reimer: Ihre ganz persönliche Meinung?
    Tietje: Unter bestimmten Voraussetzungen wäre es in einer wie von Ihnen gerade geschilderten Konstellation ein wirklich sehr stark artikulierter internationaler Wille, ein globales Umweltgut, das Klima zu schützen, wohl möglich, eine solche Maßnahme zu ergreifen.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.