Freitag, 29. März 2024

Archiv


Eingeschränkter Zahlungsverkehr für Zyprer

Die Banken auf Zypern sind wieder geöffnet, aber die Kunden müssen erhebliche Einschränkungen im Zahlungsverkehr in Kauf nehmen. Es gelten Obergrenzen und Kapitalverkehrskontrollen, wie sie eigentlich in einem Binnenmarkt undenkbar sind, der für den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital steht. Dennoch sind sie mit EU-Recht vereinbar.

Von Jörg Münchenberg | 28.03.2013
    Die EU-Kommission hat heute noch einmal ausdrücklich die Einschränkungen des freien Kapitalverkehrs auf Zypern als berechtigt bezeichnet. Diese Maßnahmen seien auch durch die europäischen Verträge gedeckt, heißt es in einer Erklärung. Dennoch handelt es sich um einen schweren Eingriff - denn der freie Kapitalverkehr gehört zu den wichtigsten Elementen des gemeinsamen Binnenmarktes. Das hatte zuvor die Sprecherin von Binnenmarktkommissar Michael Barnier, Chantal Hughes betont:

    "Der freie Kapitalverkehr ist durch die EU-Verträge garantiert. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich in Artikel 64 bis 66. Aber lassen sie mich das klarstellen: Einschränkungen beim freien Kapitalverkehr sind gerechtfertigt, wenn sie aus Gründen der nationalen Ordnung oder Sicherheit notwendig sind, zum Beispiel wenn sie im Interesse der Allgemeinheit sind."

    Auf diesen Aspekt hat auch schon der Europäische Gerichtshof hingewiesen. Genau deshalb müsse Zypern handeln, heißt es heute. In der aktuellen Situation sei die Stabilität der Finanzmärkte und des Bankensystems eine Angelegenheit der öffentliche Ordnung und des öffentlichen Interesses. Deshalb sei auch eine zeitliche Befristung des Kapitalverkehrs erlaubt. Es gehe letztlich darum, einen Zusammenbruch des Bankensystems durch einen unkontrollierten Geldabfluss zu verhindern, so die EU-Kommission.

    So hat die zyprische Regierung strenge Vorgaben erlassen: Täglich können unter anderem nur bis zu 300 Euro in bar abgehoben werden; Barchecks können nicht eingelöst werden, es sei denn, sie wurden von einer nicht-zyprischen Bank ausgestellt. Überweisungen und Geldtransfers sind ebenfalls verboten - lediglich Handelsgeschäfte unterhalb einer Schwelle von 5000 Euro können ohne Beschränkung vollzogen; Überweisungen ab 5000 müssen von der Zentralbank genehmigt werden. Zahlungen per Kreditkarte im Ausland sind zudem auf 5000 Euro pro Monat limitiert.

    Einschneidende Maßnahmen, die die EU-Kommission, aber auch die Europäische Zentralbank sowie die Europäische Bankenaufsicht in London genau überwachen wollen. Zumal die Beschränkungen, so Kommissionssprecherin Hughes, so bald wie möglich aufgehoben werden sollten:

    "Die Beschränkungen sollten zeitlich begrenzt sein. Aber sie können so lange in Kraft bleiben, solange dies aus Gründen des öffentlichen Interesses notwendig ist. Aber das sollte natürlich nicht unendlich lange dauern."

    Die zyprische Regierung hat die massiven Kapitalverkehrskontrollen zunächst für sieben Tage erlassen, danach soll über eine Verlängerung entschieden werden.