Donnerstag, 28. März 2024

Archiv

Einigung von SPD und Union
Was die Koalition für die Rente vereinbart hat

Überraschend schnell hat sich die Regierungskoalition auf ein Rentenpaket geeinigt. Im Vorfeld war vor allem über die langfristige Festlegung des Rentenniveaus gestritten worden. Darüber und über den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung konnte man sich nun verständigen. Eine Frage blieb jedoch offen.

Von Volker Finthammer | 29.08.2018
    Volker Kauder, Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Nahles, Bundesvorsitzende der SPD, und Alexander Dobrindt, Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, sprechen nach einem Koalitionstreffen vor dem Bundeskanzleramt in Mikrofone von Pressevertretern. Bei dem Treffen haben Vertreter beider Regierungsparteien den Streit um das Rentenpaket beigelegt.
    Nach dem Koalitionstreffen zum Rentenpaket (Gregor Fischer/dpa)
    Es hätte spät werden können im Kanzleramt. Denn die Gäste trafen erst um 21:30 Uhr dort ein. Zuvor hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel allein die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles zu einem gemeinsamen Abendessen ins Separé geladen, um mir ihr schon einmal die anstehenden Themen zu beraten. Am Ende aber ging es recht schnell. Zumindest bei der Rente. Denn schon um kurz nach elf trat ein entspannt wirkender Arbeitsminister Hubertus Heil vor die Mikrofone und erklärte:
    "Der Koalition ist heute ein großer Durchbruch gelungen. Ich bin als Arbeits- und Sozialminister wirklich sehr froh, dass wir uns darauf verständigt haben, das ist ein wirklicher Durchbruch, den Rentenpakt für Deutschland im Kabinett zu beschließen."
    Damit ist der Weg frei für die doppelte Haltelinie bis zum Jahr 2025, wonach bis dahin das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent sinken und der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen soll, was sich aber nur über steigende Steuerzuschüsse realisieren lässt.
    Bei der Mütterrente hat sich die SPD mit ihrer Forderung durchsetzen können, dass es für alle vor 1992 geborenen Kinder einen halben Rentenpunkt mehr geben soll und eben nicht nur eine Verbesserung für Mütter mit drei und mehr Kindern, wie dies die CSU im Koalitionsvertrag durchgesetzt hatte. Angehoben werden auch die Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente. Außerdem sollen Geringverdiener von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung entlastet werden. Und dies ohne Verschlechterungen bei der späteren Rente. All diese Schritte sollen bereits heute im Kabinett beschlossen werden, damit sie zum ersten Januar des kommenden Jahres in Kraft treten können.
    Entlastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von 6 Milliarden Euro
    Auch die Weiterbildungs- und Qualifizierungsoffensive des Arbeitsministers wurde in der Runde angenommen:
    "Das heißt, es wird zukünftig möglich sein, auch mit Mitteln der Bundesagentur für Arbeit, Weiterbildung und Qualifizierung zu unterstützen. Es geht darum, Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und Arbeitslosigkeit zu verhindern, bevor sie entsteht und zwar unabhängig von Alter und Qualifikation."
    Um das finanzieren zu können, sollte der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung laut Koalitionsvertrag nur um 0,3 Prozentpunkte gesenkt werden. Jetzt hat man sich ob der guten Kassenlage der Bundesagentur für Arbeit und der deutlichen Forderung der Union auf eine Senkung um 0,5 Prozentpunkte verständigt, wobei 0,1 Prozent davon bis 2022 befristet sein sollen. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet das eine Entlastung von 6 Milliarden Euro im Jahr. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sollen aber erst Mitte September ins Kabinett eingebracht werden, weil es da noch weiterer Vorarbeiten bedürfe, betonte Heil, zumal die notwendigen Rücklagen der Bundesagentur unangetastet bleiben sollen.
    "Als Arbeits- und Sozialminister kann ich sagen, wir haben es geschafft, das gemeinsam hinzukriegen. Die Koalition ist handlungsfähig. Da zeigen wir beim Thema Rente, das zeigen wir beim Arbeitsmarkt und deshalb bin ich heute ein sehr zufriedener Arbeitsminister", gab sich Hubertus Heil zuversichtlich, die zumindest seine Themen durchsetzen konnte, während die neuen Fragen, etwa ob man den Soli schnell abbauen sollte, noch offen blieben.