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Elektro-Autos
Bundeskabinett beschließt Kaufprämien und Steuerbonus

Mit einer vierstelligen finanziellen Zuwendung vom Staat sollen Verbraucher ab sofort motiviert werden, sich Elektro-Autos anstatt Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren zuzulegen. Ebenfalls wird der Kauf sogenannter Plugin-Hybriden subventioniert - wenngleich auch geringer.

Von Katharina Hamberger | 18.05.2016
    Ein Stromkabel ist am 10.05.2016 in Berlin (Berlin) an der Steckdose eines Elektroautos angeschlossen und am Auto ist der Schriftzug "NULL CO2" zu sehen.
    Beantragen können die Prämie Privatkunden, Firmen, Stiftungen, Körperschafen und Vereine. Voraussetzung dafür ist, dass der Hersteller die Hälfte der Prämie zahlt. (dpa / picture alliance / Tobias Hase)
    Mit 4.000 Euro soll ab heute der Kauf von reinen Elektroautos und mit 3.000 Euro der von Plugin-Hybriden gefördert werden. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Für diesen sogenannten Umweltbonus will die Bundesregierung 600 Millionen Euro aus dem Energie- und Klimafonds bereitstellen, nochmal 600 Millionen Euro sollen von Seiten der Automobilindustrie kommen. Geben soll es diesen Bonus längstens bis zum 31.Juni 2019 – oder bis die 1,2 Milliarden Euro aufgebraucht sind.
    "Wenn die zweimal 600 Millionen erschöpft sind, sind sie erschöpft, also wenn Sie davon Gebrauch machen wollen, kaufen sie bald", sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nach dem Autogipfel Ende April, bei dem sich die Bundesregierung und die Autoindustrie auf die Kaufprämie geeinigt hatten.
    Für die Kaufprämie braucht es keine Zustimmung des Bundestags
    Beantragen können die Prämie Privatkunden, Firmen, Stiftungen, Körperschafen und Vereine. Voraussetzung dafür ist, dass der Hersteller auch seinen Teil, also die Hälfte der Prämie zahlt. Erst dann gibt es auch die Förderung vom Bund. Das Auto darf auch nicht mehr als 60.000 Euro – nach Listenpreis – kosten. Beantragt werden kann der Bundeszuschuss dann online beim Bafa, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das sich auch schon um die sogenannte Abwrackprämie gekümmert hat. Dafür braucht der Käufer eine Rechnungskopie, aus der auch hervorgeht, dass der Hersteller seinen Teil zur Kaufprämie beigetragen hat und der Zulassungsnachweis.
    Für die Kaufprämie braucht es keine Zustimmung des Bundestages, weil das Geld dafür aus dem Energie- und Klimafonds kommt. Das sollte der Bundesregierung entgegenkommen, denn es gab in den Koalitionsfraktionen viel Widerstand gegen die Kaufprämie. Abstimmen muss der Bundestag jedoch über weitere Fördermaßnahmen, die vor allem steuerliche Vorteile beinhalten. Zum einen soll die KFZ-Steuerbefreiung für Elektroautos wieder für zehn Jahre gelten und nicht wie ursprünglich nur noch für fünf Jahre. Zum anderen soll es nicht mehr als geldwerter Vorteil gelten, wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit beim Arbeitgeber sein Auto auflädt. Das soll ab dem 1.1.2017 bis zum Ende 2020 gelten. Zusätzlich will die Bundesregierung Geld für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in die Hand nehmen. Mit 300 Millionen Euro soll der Bau von 5.000 Schnellladestationen und 10.000 normalen Ladestationen gefördert werden.