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Elterngeld
Längerer Bezug bei Teilzeitarbeit

Die Bundesregierung will mit einer zeitlichen Streckung des Elterngelds die Vereinbarkeit von Familie und Beruf voranbringen. Eltern, die in Teilzeit arbeiten, sollen die Hälfte des Geldes ohne Abzüge über den doppelten Zeitraum beziehen können. Bisher wird das Gehalt auf das Elterngeld angerechnet.

21.03.2014
    Junge Eltern sollen künftig insgesamt bis zu 28 Monate lang Elterngeld beziehen können, wenn sie Teilzeit arbeiten. "Wir wollen die Elternzeit flexibler gestalten. Die Lebenswelt von jungen Familien hat sich verändert", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) in Berlin, wo sie Eckpunkte für ein sogenanntes Elterngeld Plus vorstellte. Die flexibleren Regelungen in Elternzeit und beim Elterngeld sollten dazu beitragen, auf "ganz unterschiedliche Umstände in den Familien einzugehen", so Schwesig.
    Gerechtigkeitslücke geschlossen
    Wenn das Netto-Einkommen vor Geburt des Kindes beispielsweise 2000 Euro beträgt, gibt es bisher 65 Prozent dieser Summe Elterngeld für Vater oder Mutter. Das sind 1300 Euro monatlich für bis zu 14 Monate ohne Erwerbstätigkeit. Beim "Elterngeld plus" kann künftig auch die Hälfte davon, 650 Euro, über 24 Monate bezogen werden, wenn die Eltern in Teilzeit arbeiten. Unterm Strich bekommen sie über den gestreckten Zeitraum dann genauso viel Elterngeld wie Eltern, die auf Berufstätigkeit verzichten. Damit wird eine Gerechtigkeitslücke geschlossen: Wer bisher nach der Geburt eines Kindes Teilzeit arbeitet, bekommt nur fast die Hälfte an Elterngeld, denn das Teilzeit-Gehalt wird auf das Elterngeld angerechnet.
    Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig
    Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (dpa/Maurizio Gambarini)
    Wenn beide, Mutter und Vater, sich entscheiden, parallel jeweils 25 bis 30 Stunden in der Woche zu arbeiten, können sie die Hälfte des regulären Elterngelds sogar bis zu 28 Monate lang beziehen. Damit erhalten sie einen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen "Elterngeld plus"-Monaten.
    Das volle Elterngeld kann wie bisher nur auf 14 Monate verlängert werden, wenn der andere Partner auch für zwei Monate die Betreuung übernimmt. Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach dem letzten Nettogehalt; es kann mindestens 300 und maximal 1800 Euro betragen. 2014 werden laut Schwesig 5,3 Milliarden Euro Elterngeld gezahlt. Die neue "Elterngeld plus"-Regelung soll ab Juli 2015 gelten und etwa 100 Millionen Euro zusätzlich kosten.
    Die insgesamt 28 Monate für beide Eltern müssen nicht am Stück genommen werden. Die Elternzeit kann bis zum achten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Der Wunsch muss drei Monate vorher beim Arbeitgeber angemeldet werden, seine Zustimmung ist nicht erforderlich.
    Zustimmung aus der CDU
    Die geplante Flexibilisierung stieß auf Zustimmung der Union. Fraktionsvize Nadine Schön (CDU) betonte: "Immer mehr Mütter und Väter wünschen sich, die Betreuung ihres Kindes und ihre Erwerbstätigkeit möglichst flexibel und partnerschaftlich kombinieren zu können." Gerade für den Wiedereinstieg in Teilzeit würden nun neue Möglichkeiten geschaffen.