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Energieausweis für Immobilien
Deutsche Umwelthilfe plant Marktüberwachung

Wie viel Energie verbraucht eigentlich meine Wohnung? Diese Frage soll ab dem 1. Mai schon vor dem Kauf durch einen Energieausweis beantwortet werden. Diese Angaben sind dann Pflicht, jedoch bisher noch ohne Kontrollen, kritisiert die Deutsche Umwelthilfe.

Von Philip Banse | 28.04.2014
    Blick auf eine Häuserzeile im Nordend von Frankfurt am Main.
    Schon in Wohnungsanzeigen muss in Zukunft der Energieverbrauch der Wohnung angegeben werden und auch die Effizienzklasse – wie man das von Elektrogeräten kennt. (picture alliance / dpa / Frank Rumpenhorst)
    Wer eine Wohnung mieten oder kaufen möchte, hat ab dem 1. Mai das Recht auf detaillierte Informationen darüber, wie viel Energie diese Wohnung eigentlich verbraucht, sprich: Wie hoch werden die Nebenkosten sein? Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz bei der Deutschen Umwelthilfe, sagt, was Mieter und Wohnungskäufer ab dem 1. Mai verlangen können:
    "Der Gesetzgeber hat entschieden, dass der Verbraucher nun stärker mit den energetischen Kennwerten oder der Beschaffenheit einer Immobilie konfrontiert werden soll. Er möchte, dass bei Besichtigungen Energieausweise unaufgefordert vorgelegt; dass bei Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags der Energieausweis vorgelegt wird und insbesondere bei Immobilienanzeigen bestimmte Energiekennwerte aufgeführt sind."
    Schon in Wohnungsanzeigen muss dann also etwa der Energieverbrauch der Wohnung angegeben werden und auch die Effizienzklasse – wie man das von Elektrogeräten kennt: A ist besonders sparsam, G besonders schlecht gedämmt. Bisher sind solche Angaben freiwillig, jetzt werden sie Pflicht, aber Jürgen Resch, Chef der Deutschen Umwelthilfe hat schon Anzeigen mit Verbrauchwerten gefunden.
    Wohnung mit Effizienzklasse A
    "Diese Anzeigen sagen im einem Fall 142 Kilowattstunden, also eine unsanierte Wohnung gegenüber einer Wohnung, die 54 Kilowattstunden benötigt, also fast ein Drittel der anderen Wohnung. Und durch diese Angaben, wenn ich die später eben dann auch mit den Energieeffizienzklassen bewerten kann, kann ich feststellen, dass eine Wohnung, die mich sechs Euro Kaltmiete pro Quadratmeter kostet, aber mit niedrigen Energiekosten ausgestattet ist, günstiger kommt, als wenn ich das vermeintliche Schnäppchen für fünf Euro den Quadratmeter wähle, aber drei Mal so hohe Energiekosten habe."
    Eine der wesentlichen Angaben wird also in Zukunft der Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter sein, der sich ausdrückt in den Effizienzklassen A bis G. Die Suche nach einer A-Klassen-Wohnung mit vier Zimmern könne Mietern mehrere Hundert Euro an Nebenkosten sparen, sagt Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe. Vermieter und Verkäufer sind also verpflichtet, diese Angaben schon vor dem Verkauf zu machen. Bei Besichtigungen müssen dann unaufgefordert Energieausweise vorgelegt werden. Soweit so gut, sagt die Deutsche Umwelthilfe. Problem sei nur: Diese neue gesetzliche Pflicht werde erst mal nicht kontrolliert.
    Energieausweis schon bei der Besichtigung
    "Die Bundesländer haben es bis heute versäumt, ein entsprechendes Kontrollinstrumentarium aufzubauen, das eben sicher stellt, dass diese Angaben gemacht werden - mehr noch – dass eine Kontrolle der Energieausweise stattfindet und eine Ahndung entsprechender Verstöße. Es wurde sogar ausdrücklich verfügt, dass es seitens des Staates ab dem 1. Mai keine Bußgelder geben soll."
    Die Bundesländer hätten die Kontrolle der Energieausweise an das deutsche Institut für Bautechnik übertragen, sagt Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe. Die Kontrollen durch dieses Institut seien aber nicht ausreichend, weil das Institut nur aus der Ferne anhand der Gebäudedaten prüfe, ob der Energieausweis plausibel ist. Deswegen will die Deutsche Umwelthilfe selbst kontrollieren, ob die neue Pflicht zu Effizienzangaben eingehalten wird und die entsprechenden Verkäufer beziehungsweise Vermieter dann verklagen.