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Entschädigung für ausgefallene Reisen
Gutschein-Zwang in Tourismusbranche vor dem Aus

Die umstrittene Gutscheinlösung als Entschädigung für ausgefallene Reisen infolge der Coronakrise ist vom Tisch - die Koalitionsfraktionen suchen jetzt nach Alternativen. Im Gespräch ist ein Rettungsfonds für die angeschlagene Reisebranche.

Von Panajotis Gavrilis | 05.05.2020
Ein Radfahrer fährt am Schaufenster eines Reisebüros vorbei. Nach wochenlanger Zwangsschließung wegen der Corona-Schutzmaßnahmen dürfen vom 20.04.2020 an Geschäfte des Einzelhandels wieder öffnen.
Reisebüros machen auf ihre schwierige wirtschaftliche Lage aufmerksam und hoffen auf die Treue ihrer Kunden (picture alliance / dpa ZB / Jens Büttner)
Nach der Union ist es auch die SPD, die nun von den Regierungsplänen von den verpflichtenden Gutscheinen abrückt. Für den rechtspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, ist klar, die Gutschein-Lösung vom Tisch.
"Nach all dem, was wir von der EU-Kommission lesen, glaube ich nicht, dass es Gutscheinlösungen, wie von der Bundesregierung anvisiert, in Deutschland geben wird, weil wir kein Gesetz beschließen gegen die EU-Kommission und gegen EU-Recht."
Übereinstimmung mit EU-Recht verpflichtend
Denn Pauschalreisen und Fluggastrechte unterliegen EU-Recht und deshalb hatte sich die Bundesregierung an die EU-Kommission gewandt, für ihr Vorhaben aber offensichtlich eine Absage kassiert.
Der EU-Kommissar Didier Reinders hatte klargemacht, die Entscheidungen der Mitgliedsstaaten müssten mit EU-Recht übereinstimmen und die Gutscheine eine freiwillige Lösung bleiben.
Und die EU-Verkehrskommissarin Adina Valean lehnt es laut einem ARD-Bericht ab, Gutscheine statt Geld den Verbrauchern für ausgefallene Flüge zu geben. Der EU-Kommission sei wichtig, "an unseren Verbraucherrechten festzuhalten und den Fluggesellschaften bei Liquiditätsproblemen auf andere Weise zu helfen", heißt es.
Coronavirus
Übersicht zum Thema Coronavirus (imago / Rob Engelaar / Hollandse Hoogte)
Bundesregierung wollte "nichts unversucht lassen"
Es ist wohl also keine freiwillige Abkehr vom deutschen Gutschein-Vorhaben. Gegenüber unserem Hauptstadtstudio verteidigt Fechner aber den Versuch der Bundesregierung:
"Da es um hunderttausende Jobs in Deutschland geht und vor allem auch um sehr viele Verbraucher- und Reisekunden, die dringend wissen wollen, was mit ihrem Geld passiert. Die Reisebranche will wissen, wie geht´s weiter mit den Jobs, deswegen war es wichtig, dass wir hier in Deutschland nichts unversucht gelassen haben."
Zwei Frauen liegen am Strand "El Arenal" auf Mallorca unter einem Sonnenschirm
Verbraucherschützer sehen Gutscheinlösung skeptisch
Viele Menschen sind in der Coronakrise verunsichert, wie sie für bereits gebuchten Urlaub entschädigt werden. Die geplante Gutschein-statt-Geld-Regelung soll wohl rückwirkend für Reisebuchungen vor dem 8. März 2020 gelten.
Reisesicherungsfonds als Alternative
Keine Pflichtgutscheine für Flüge und Pauschalreisen? Was dann aber? Johannes Fechner von der SPD ist wie die Union offen für einen Fonds:
"Ein Fonds kann, je nachdem wie er ausgestaltet ist, bringen, dass Reisepreise erstattet werden können, wenn die Reiseunternehmen in Schieflage geraten sind. Das ist allerdings mit zahlreichen komplexen Fragen behaftet und das muss jetzt Herr Altmaier klären. Er muss einen Vorschlag machen und auf den warten wir."
Fechner sieht den Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in der Pflicht, da eine Reisesicherungsfonds in die Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums falle. Einen Fonds bevorzugen auch Verbraucherschützer und viele Reisekundinnen und -kunden seien aufgrund des Gutscheinvorhabens verunsichert gewesen und könnten jetzt aufatmen, weil sie Geld zurückbekämen, freut sich Marion Jungbluth vom Verbraucherzentrale Bundesverband.
Verbraucherschützer: Verzicht auf Zwangsgutscheine
Der VZBV fordert von der Bundesregierung aber, die Idee der Zwangsgutscheine auch offiziell zu begraben, zum Beispiel bei der morgigen Kabinettssitzung. Zudem verlangt Jungbluth von der Regierung:
"Dass sie schnell und konstruktiv an einem Reisesicherungsfonds arbeitet und zeitnah den Verbrauchern auch erklärt, wie sie nun an ihre Gelder kommen, was sie zu tun haben, an wen sie sich wenden müssen und wie lange sie maximal darauf warten müsse, dass der Reiseanbieter dieses Geld halt auch erstatten."
Geld von Veranstaltern zurückfordern
Ob jemand freiwillig einen Gutschein annehme, das hänge vom Einzelfall ab, sagen Verbraucherschützer. Das könne durchaus Sinn machen, wenn man einen Hotelbetreiber persönlich kenne oder die Reise einfach auf später verschieben könne. Wer aber sein Geld schlicht brauche und zurückhaben möchte, der sollte das auch weiter von den Reiseveranstaltern einfordern, rät der VZBV.