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Entscheidung des Sportgerichtshof
Kosovo bleibt UEFA-Mitglied

Die UEFA-Mitgliedschaft des Fußballverbands des Kosovo ist rechtmäßig. Das entschied der Internationale Sportgerichtshof in Lausanne und wies damit eine Klage des serbischen Fußballverbands zurück.

Von Dietrich Karl Mäurer | 24.01.2017
    Ein junger Kosovo-Fan bei einem Freundschaftsspiel zwischen den Fußballteams aus Kosovo und Haiti im Mai 2014,
    Fans des kosovarischen Fußballteams dürfte die Entscheidung des Sportgerichtshofs freuen. (dpa / picture alliance / Armando Babani)
    Die Mehrheit der UN-Mitglieder sehe die Republik Kosovo als unabhängigen Staat an. Das stellte das Schiedsgericht des CAS in Lausanne fest. Damit gelte, was im Mai 2016 beim UEFA-Kongress in Budapest beschlossen wurde: Der kosovarische Fußballverband bleibt das 55. Mitglied des europäischen Fußball-Dachverbands.
    Serbischer Fußballverband hatte Beschwerde eingelegt
    Der serbische Fußballverband hatte argumentiert, dass das Kosovo noch immer ein Teil Serbiens sei. Kosovo sei kein eigener Staat und gehöre nicht der UN an. Mit der Aufnahme des kosovarischen Verbandes habe die UEFA ihre eigenen Statuten verletzt. Die sehen vor, dass nur Verbände beitreten dürfen, die ihren Sitz in einem von den Vereinten Nationen anerkannten Staat haben.
    Die Richter des Sportgerichtshofs stellten tatsächlich eine zweideutige Formulierung im UEFA-Regelwerk fest. Das jetzige Urteil sorge nun für eine Klarstellung. In der Qualifikation für die Fußball-WM 2018 in Russland liegt das Kosovo nach einem Unentschieden und drei Niederlagen auf dem letzten Platz in der Gruppe I. Serbien kämpft auch auf politischer Ebene gegen eine Eigenständigkeit des Kosovo.