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Entscheidung weitergereicht

Recht. - Embryonale Stammzellen sind in Deutschland ein hoch umstrittenes Thema. Jetzt befasste sich der Bundesgerichtshof mit einem Stammzellpatent des Bonner Forschers Oliver Brüstle, gegen das die Umweltorganisation Greenpeace gerichtlich vorgeht. Das höchste deutsche Zivilgericht rief in seiner nach der Sendung verkündeten Entscheidung den Europäischen Gerichtshof an. Der Wissenschaftsjournalist Volkart Wildermuth berichtete zuvor im Gespräch mit Ralf Krauter.

12.11.2009
    Krauter: Herr Wildermuth, die Verhandlung zog sich länger hin als erwartet. Hat der Bundesgerichtshof denn schon seine Entscheidung* verkündet?

    Wildermuth: Bis zur Stunde leider noch nicht, es sollte eigentlich alles ganz, ganz schnell gehen. Heute Morgen um 10 Uhr waren sowohl Greenpeace-Vertreter als auch Oliver Brüstle extra nach Karlsruhe gekommen, haben noch einmal ihre Argumente vorgetragen und das hat dann offensichtlich so viel Eindruck hinterlassen, dass die Richter noch nicht zu einer Entscheidung gekommen sind.

    Krauter: Eigentlich sollte um 16:45 Uhr laut Agenturmeldung die Entscheidung fallen. Wir haben sie noch nicht, spekulieren aber trotzdem mal ein bisschen. Fangen wir vorne an. Ist dieser Falle wirklich von so prinzipieller Bedeutung, wie die Kritiker von Greenpeace beispielsweise sagen. Die sprachen ja von einer Richtungsentscheidung, dieser getroffen werden müsse, kann man das so sagen?

    Wildermuth: Nein, das kann man eigentlich überhaupt nicht so sagen. Greenpeace verfolgt ein größeres Ziel. Greenpeace will jegliche Patente auf Leben, wie sie das nennen, verhindern. Also Patente, die zum Beispiel DNA-Sequenzen miteinschließen und so weiter. Da gab es in letzter Zeit große Fortschritte, da ist vieles nicht mehr möglich, was früher möglich war. Aber das generell abzuschaffen, das werden sie wohl nicht erreichen. Aber sie nehmen eben so ein Patent wie das um diese Arbeit mit den Stammzellen, um noch einmal richtig in die Öffentlichkeit zu kommen, um ihren Kampf voranzutreiben. Um die Sache geht es im Einzelnen nicht, das wird kaum größeren Einfluss auf die wirtschaftliche Nutzung von den Stammzellen zum Beispiel haben.

    Krauter: Kommen wir kurz auf die Intention von Oliver Brüstle zu sprechen. Dem geht es ja darum, Zellen aus embryonalen Stammzellen zu gewinnen, mit denen man Krankheiten heilen könnte, multiple Sklerose zum Beispiel, Parkinson. Eigentlich ein ehrwürdiges Unterfangen!

    Wildermuth: Da stößt sich keiner dran, aber das Problem ist, sein Ausgangsmaterial sind embryonalen Stammzellen. Die darf man in Deutschland nicht gewinnen. Die gehen immer darauf zurück, dass man irgendwann vor Jahren einmal einen Embryo zerstört hat. Deshalb gibt es da moralische Bedenken. Und obwohl in Deutschland der Import dieser Stammzellen unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist, hat das Bundespatentgericht gesagt, man darf sie trotzdem nicht patentieren lassen. Denn beim Import geht es nur um Forschung, da ist sozusagen das Grundrecht der Forschungsfreiheit tangiert. Dafür kann man Ausnahmen machen. Wenn es aber einfach um Gewinninteressen geht, wie beim Patentrecht, dann seien solche Ausnahmen nicht möglich. Und mit dieser Begründung haben sie es damals abgelehnt. Und Oliver Brüstle versteht es überhaupt nicht, dass er einerseits forschen darf, andererseits die Früchte seiner Forschung hierzulande nicht patentieren darf.

    Krauter: Im Kern geht es eigentlich um die Frage, wie viele moralische Bedenken sich im Patentrecht widerspiegeln müssen und nicht in anderen Teilen der Gesetzgebung?

    Wildermuth: Genau. Das ist so, dass man lange im Patentrecht gesagt hat, Moral, das es ist nicht unser Feld, das sollen andere Gesetze regeln. Es gab dann die Biopatent-Richtlinie in Europa, ist 98 Kraft getreten, in deutsches Patentrecht umgesetzt 2005, und da sind vier ganz konkrete Fälle genannt, wo eben Grenzen sind, die ein Patentrecht auch nicht überschreiten darf. Und eine dieser Grenzen ist die kommerzielle Nutzung von Embryonen, solange sie nicht zum Schutz oder zum Zweck, zur Förderung der Heilung dieser Embryonen dient. Und das ist in diesem Fall klar nicht der Fall. Es werden indirekt Embryonen zerstört, denn das Patent baut eben darauf auf, dass es diese embryonalen Stammzellen gibt. Aber die Richter haben gesagt, trotzdem, auch wenn das im Patent selbst nicht beschrieben ist, (…) ohne diese Gewinnung ist es nicht möglich, deshalb kann dieses Patent nicht erteilt werden. Die Richter vom Bundesgerichtshof sahen das heute ein bisschen anders, sie haben argumentiert, dass es wirklich zwei Rechtsbereiche in Deutschland gibt, die nicht zusammenpassen. Einerseits soll die Forschung erlaubt sein, und die Patentierung aber nicht. Das passt nicht zusammen. Wie sich die Richter letztlich entscheiden, das werden wir sehen. Aber eine Sache muss man auch sagen: Es ist politisch gewollt, dieser Unterschied. Das haben die Politiker damals bewusst ins Stammzell-Gesetz geschrieben: Forschung ja, Anwendung nein.

    Krauter: Was auf jeden Fall passieren wird, egal wie es heute ausgeht - das Urteil ist immer noch nicht bekannt - es wird wohl eine Wiedervorlage beim Europäischen Gerichtshof geben. Das kann man schon sagen!

    Wildermuth: Das steht fest, das haben beide Parteien angekündigt.

    * Die Entscheidung des Xa-Zivilsenats wurde nach der Sendung verkündet. Lesen Sie die entsprechende Mitteilung des Bundesgerichtshofs hier.