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Erbschaftssteuer
Koalition einigt sich auf Reform

Die Große Koalition hat sich nach monatelangem Streit auf eine Reform der Erbschaftssteuer geeinigt. Demnach werden Erben weitgehend von der Steuer befreit, wenn sie nachweisen, dass sie die Arbeitsplätze erhalten - und belegen, dass sie die Steuer nicht verkraften können.

20.06.2016
    Symbolbild Erbschaftsteuer.
    Bundesverfassungsgericht: Die Erbschaftsteuer ist in zentralen Punkten verfassungswidrig. (picture alliance/dpa/Jens Büttner)
    Der Kompromiss schütze vor allem mittelständische Unternehmen und garantiere den Erhalt von Arbeitsplätzen, teilten Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) am Montag mit. Das Thema hatte monatelang für Streit zwischen den Parteien gesorgt. Nun muss die Reform Bundestag und Bundesrat passieren und soll dann rückwirkend ab dem 1. Juli 2016 in Kraft treten.
    Neue Regelung verlangt Prüfung
    Bisher zahlen Firmenerben in den seltensten Fällen Steuern. Unabhängig vom Unternehmenswert werden Firmenerben bei der Erbschaftsteuer zu 85 oder 100 Prozent verschont, wenn sie das Unternehmen fünf beziehungsweise sieben Jahre fortführen. Die Verfassungsrichter hatten Ende 2014 eine Begünstigung generell für zulässig erklärt, aber schärfere Vorgaben verlangt. Künftig sollen Firmenerben von größeren Unternehmen - ab einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro - nur noch verschont werden, wenn sie nachweisen, dass sie die Steuer finanziell nicht verkraften. Unterhalb dieser Grenze bleiben die Steuervorteile erhalten. Für Kleinbetriebe soll die Bagatellgrenze strenger gefasst werden.
    CSU und SPD begrüßen Kompromiss
    CSU-Chef Horst Seehofer ist nach eigenen Angaben sehr zufrieden mit dem Kompromiss zur Reform - aber nur "für den Augenblick". Die Erbschaftsteuer bleibe auf der politischen Agenda, sagte der bayerische Ministerpräsident am Montag vor einer CSU-Präsidiumssitzung in München. Die CSU hatte im Vorfeld weiter auf Ausnahmeregelung vor allem für Familienunternehmen beharrt. Auch Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) äußerte sich positiv über den Kompromiss und nannte ihn eine "kluge Regelung".
    Das Bundesverfassungsgericht hatte das Erbschaftssteuerrecht in seiner bestehenden Form bereits Ende 2014 als verfassungswidrig erklärt. Seitdem hatte die Koaltion um eine Reform gerungen.
    (cc/tj)