Donnerstag, 18. April 2024

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Erfolg für Moses Pelham
Verfassungsgericht kippt Urteil zu Hiphop

Im Streit um das künstlerische Verwenden fremder Tonschnipsel hat das Bundesverfassungsgericht dem deutschen Komponisten und Produzenten Moses Pelham recht gegeben. Ein Jahrzehnte langer Streit geht damit immer noch weiter.

31.05.2016
    Jury-Mitglied Moses Pelham "salutiert" in der Vox-Castingshow "X Factor".
    Der Musiker Moses Pelham. (dpa / Rolf Vennenbernd)
    Dem Urteil zufolge muss der Bundesgerichtshof den Fall noch einmal neu bewerten. Dessen bisherige Entscheidungen zum sogenannten Sampling trügen der Kunstfreiheit nicht hinreichend Rechnung. Im vorliegenden Fall hatte Pelham ein Lied der Sängerin Sabrina Setlur ungefragt mit der Endlos-Schleife einer zweisekündigen Sequenz aus einem Stück der Gruppe "Kraftwerk" unterlegt. Zwei Komponisten sahen hierdurch ihre Rechte verletzt und erwirkten 2012 vor dem Bundesgerichtshof, dass der Song nicht mehr vertrieben werden durfte.
    Wie Karlsruhe nun klarstellte, entsteht beim Samplen ein neues, eigenständiges Kunstwerk. Verbiete man das Verwenden der Tonschnipsel aus anderen Liedern, schließe man die Schaffung typischer Musikstücken in Stilrichtungen wie dem Rap oder Hip Hop praktisch aus. Kraftwerk hingegen sei hierdurch kein wirtschaftlichen Schaden entstanden.
    "Metall auf Metall"
    Die Band Kraftwerk am 06.01.2015 in Berlin in der Neuen Nationalgalerie
    "Kraftwerk" bei einem Auftritt 2015 in Berlin. (picture alliance / dpa / Foto: Jens Kalaene)
    Um den Zwei-Sekunden-Beat streitet Pelham seit mehr als einem Jahrzehnt mit den Elektropop-Pionieren Kraftwerk. Er hatte ihn 1997 ohne zu fragen aus dem Kraftwerk-Titel "Metall auf Metall" von 1977 kopiert und in Endlosschleife unter den mit der Rapperin Sabrina Setlur aufgenommenen Song "Nur mir" gelegt. So etwas nennt man Sampling. (Az. 1 BvR 1585/13)
    Vor der Urteilsverkündung hatte sich der DJ und Musikproduzent Hans Nieswandt dafür ausgesprochen, beim Samplen grundsätzlich immer beim Urheber nachzufragen. "Es könne "nicht angehen, dass man Big Business machen will, dass man Elemente benutzt, die jeder erkennt, ohne dafür zu bezahlen", sagte Nieswandt im Deutschlandfunk. Ein "Ende des Hip-Hops" hatte er auch für den Fall eines Urteils gegen Moses Pelham nicht gesehen.
    (tgs/bor)