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Richterbund vom NetzDG enttäuscht +++ Verbraucherschutzminister wollen Kennzeichnungspflicht für computergestützte Entscheidungen +++ Amazon soll an Gerät arbeiten, das Emotionen erkennt +++ Innenministerium fordert staatlichen Zugriff auf verschlüsselte Chats +++ DSGVO: 42 Bußgelder in Deutschland verhängt +++ Amazons Aktionäre stimmen für Gesichtserkennung +++ Polen klagt gegen EU-Urheberrechtsrichtlinie

Von Piotr Heller | 25.05.2019
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Der Wochenrückblick: Was in der IT-Welt passiert ist. (Deutschlandradio)
Der Richterbund ist vom Netzwerkdurchsetzungsgesetz enttäuscht
Die Erwartung, durch das NetzDG könnten Volksverhetzung und Beleidigung besser verfolgt werden, habe sich nicht erfüllt. Das sagte der Geschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, dem Spiegel. Er kritisierte, dass die qua Gesetz eingeführten Auskunftsstellen sozialer Medien im Inland die Namen und Mailadressen verdächtiger Nutzer meist nicht herausgäben. Stattdessen verweise Facebook etwa regelmäßig darauf, dass ein Rechtshilfeersuchen an die USA zu richten sei. Das sei jedoch oft aussichtslos, wird Rebehn zitiert.
Das Netz-DG trat im Herbst 2017 in Kraft. Es soll der Justiz ermöglichen, besser gegen Hetze im Internet vorzugehen.
Quelle: Der Spiegel, afpd

Die Verbraucherschutzminister wollen eine Kennzeichnungspflicht für computergestützte Entscheidungen
Die Minister der Länder haben auf einer Konferenz an die Bundesregierung appelliert: Computergestützte Entscheidungen etwa bei der Kreditvergabe oder einem Versicherungstarif müssten transparent sein. Die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel von den Grünen forderte konkret eine Kennzeichnung dieser Hilfsmittel bei allen Online-Anwendungen. Sie sollten künftig durch ein Symbol erkennbar sein. Ein Klick auf dieses Symbol solle dem Verbraucher weitere Informationen über die Algorithmen liefern.
Quelle: dpa, afpd

Amazon soll an einem Gerät arbeiten, das Emotionen erkennt
Das berichtet der Nachrichtendienst Bloomberg und beruft sich auf interne Dokumente und auf Personen, die mit der Entwicklung vertraut seien.
Das Gerät soll demnach am Handgelenk getragen werden und mit Mikrofonen die Stimme seines Nutzers aufzeichnen. Über eine spezielle Software soll es dessen Gefühlszustand erkennen. Diese Informationen sollen das Gerät etwa in die Lage versetzen, dem Menschen Hinweise darauf zu geben, wie er oder sie effektiver mit anderen kommunizieren könnte.
Es sei nicht klar, wie weit das Projekt fortgeschritten sei und ob es jemals als Produkt auf den Markt kommen werde. Derzeit gebe es Tests, laut Bloomberg ist aber offen, ob es dabei um die Hardware oder die Emotionserkennung geht. Amazon habe den Bericht nicht kommentieren wollen.
Quelle: Bloomberg

Das Innenministerium fordert staatlichen Zugriff auf verschlüsselte Chats
Demnach sollen Messenger-Dienste wie Whatsapp den Sicherheitsbehörden Zugriff auf Ende-zu-Ende-verschlüsselte Inhalte gewähren. Das fordert Innenminister Seehofer von der CSU laut dem Spiegel. Kommen die Betreiber dieser Pflicht nicht nach, können ihre Dienste von der Bundesnetzagentur in Deutschland gesperrt werden. Die Pflicht zur Weitergabe der Informationen wäre an eine richterliche Anordnung geknüpft.
Die betroffenen Unternehmen kritisieren das Vorhaben. Ein Sprecher des Dienstes "Threema" sagte, die Vertraulichkeit der Kommunikation gehöre zur DNA des Unternehmens.
Quelle: Der Spiegel, dpa

In Deutschland wurden letztes Jahr 42 Bußgelder wegen der Datenschutzgrundverordnung verhängt
Das geht aus einer Analyse der Wirtschaftsprüfer von EY hervor. Demnach wurden neben den 42 Bußgeldern hierzulande über 50 Verwarnungen ausgesprochen. Im Vergleich mit 15 anderen EU-Ländern waren die deutschen Behörden am aktivsten. Die Niederlande haben mit knapp über 1.000 deutlich mehr Verwarnungen ausgesprochen, aber nur ein Bußgeld von 600.000 Euro verhängt. Die durchschnittliche Buße in Deutschland lag bei gut 16.000 Euro. Die Wirtschaftsprüfer rechnen damit, dass die Behörden in diesem Jahr strenger werden.
Quelle: Pressemitteilung EY, dpa

Amazons Aktionäre setzen weiterhin auf Gesichtserkennung
Auf der Hauptversammlung des Konzerns haben kritische Anteilseigner gefordert, die hauseigene Gesichtserkennungs-Software zunächst nicht mehr an Regierungsbehörden zu verkaufen. Außerdem forderten sie eine unabhängige Studie. Sie solle klären, ob das System Bürgerrechte verletze.
Die Aktionäre stimmten jedoch gegen beide Vorschläge. Laut der BBC hatte Amazon zuvor versucht, die Abstimmung zu verhindern, sei damit aber an der Börsenaufsicht gescheitert.
Das "Recognition" genannte Gesichtserkennunssystem wird von Polizeibehörden zur Fahndung genutzt. Forscher haben darauf hingewiesen, dass es bei dunkelhäutigen Menschen hohe Fehlerraten aufweist. Amazon hielt damals entgegen, dass die Forscher eine veraltete Version getestet hatten.
Derzeit gibt es immer wieder Kritik an automatischer Gesichtserkennung. Mehrere Tech-Firmen haben vor der Technologie gewarnt. San Francisco hat den Einsatz der Technologie jüngst untersagt.
Quelle: BBC, FAZ

Die Gegner der EU-Urheberrechtsreform haben jetzt Polens Regierung auf ihrer Seite
Die Regierung hat vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen die EU-Richtlinie zum Urheberrecht eingereicht. Das meldet die polnische Nachrichtenagentur PAP unter Berufung auf das Warschauer Außenministerium. Die Richtlinie sei unverhältnismäßig und fördere Zensur twitterte die Kanzlei von Polens Ministerpräsident.
Die EU-Staaten hatten der Reform im April mehrheitlich zugestimmt. Polen gehörte zu den sechs Gegnern. In vielen EU-Ländern, darunter in Deutschland, gab es Proteste gegen die Richtlinie. Kritiker sagen, dass Plattformen wie Youtube der Regel nur mit automatischen Uploadfiltern nachkommen könnten. Die Gefahr bestehe, dass beim Einsatz der Filter mehr als nötig aussortiert werde.
Quelle: dpa