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EU-Strategie für Künstliche Intelligenz +++ Richterbund will Personal für Kampf gegen Hasskriminalität im Netz +++ Erfinder der Zwischenablage gestorben +++ Samsungs kryptische Nachrichten +++ Datenschutzgrundverordnung beschleunigt Entdeckung von Hackerangriffen +++ Internet-Verwaltung trifft sich im Internet

Von Piotr Heller | 22.02.2020
Forschung aktuell: Computer und Kommunikation - Die Meldungen
Der Wochenrückblick aus der IT-Welt (Deutschlandradio)
Die EU hat ihre Strategie für Künstliche Intelligenz nun offiziell vorgestellt
Das Weißbuch der EU-Kommission geht explizit auf die Risiken von KI ein. Dazu zählten Intransparenz, mögliche Diskriminierung und das Eindringen in die Privatsphäre.
Für Hochrisiko-Anwendungen zieht das Weißbuch eine Reihe gesetzlicher Vorgaben in Betracht. So könne man etwa Vorschriften zu den Trainingsdaten der Systeme machen. Außerdem sollten Menschen, die mit KI-Systemen interagieren, darüber informiert werden, und die Systeme an sich sollten einer menschlichen Überwachung unterliegen.
Im Vergleich zu einer vorläufigen Version, die im Januar durchgesickert war, fallen die offiziellen Regulierungsvorschläge weniger streng aus. In der nicht-offiziellen Version war ein mehrjähriges Moratorium für Systeme zur Gesichtserkennung vorgeschlagen sowie verpflichtende Design-Prinzipien für KI-Systeme. Das ist im aktuellen Weißbuch nicht der Fall.
Quelle: MIT Technology Review | Politico | Mitteilung der EU-Kommission

Der Richterbund fordert angesichts des geplanten Gesetzes gegen Hasskriminalität im Netz mehr Personal
Gegenüber der Nachrichtenagentur AFP sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, Sven Rebehn, es brauche "hunderte zusätzliche Staatsanwalte und Richter, mehr Spezialisierung und einfachere Meldewege zur Justiz".
Hintergrund ist, dass die Betreiber von Online-Plattformen verpflichtet werden sollen, Straftaten wie Morddrohungen an das BKA zu melden. Der Entwurf geht von einer Viertelmillion gemeldeter Fälle pro Jahr aus.
Quelle: AFPD

Der Erfinder der Zwischenablage ist gestorben
Larry Tesler entwickelte die Idee zum einfachen Übertragen von Daten in den 1970ern am Forschungszentrum Xerox PARC. Die Funktion wird gemeinhin als "Copy and Paste" bezeichnet. In den 80ern fand sie Einzug in Apple-Betriebssysteme.
Tesler arbeitete 17 Jahre lang selbst bei Apple und danach bei verschiedenen Internet-Konzernen. Er galt als leidenschaftlich, wenn es darum ging, die Interaktionen mit Computern zu vereinfachen. Am Sonntag starb Tesler im Alter von 74 Jahren in Kalifornien.
Quelle: New York Times

Samsung hat versehentlich kryptischen Nachrichten verschickt
Am Donnerstag berichteten viele Nutzer von Smartphones der Galaxy-Reihe davon, eine mysteriöse Nachricht erhalten zu haben. Sie beinhaltete lediglich zwei Mal die Ziffer Eins und stammte von der App "Find my Mobile". Dieses Programm dient dazu, das Handy aus der Ferne zu sperren. Samsung teilte inzwischen mit, dass die Benachrichtigung versehentlich während interner Tests verschickt worden sei.
Quelle: dpa | zdnet.com | Samsung via Twitter

Europas Datenschutzgrundverordnung sorgt auch dafür, dass Hacker-Angriffe schneller ans Licht kommen
Zu dieser Einschätzung kommen die Analysten der Sicherheitsfirma FireEye. Im Schnitt hätten Unternehmen in Europa letztes Jahr 54 Tage gebraucht, um einen Hackerangriff zu entdecken, heißt es in einem Bericht der Sicherheitsexperten. Im Jahr davor seien es noch über 170 Tage gewesen.
Gegenüber dem Branchendienst ZDNet sagte ein Europa-Spezialist der Firma, dass diese Beschleunigung auch der Datenschutzgrundverordnung zu verdanken sei. Die sieht nämlich eine Meldepflicht für Datenlecks vor. Das, so der Experte, habe die Unternehmen dazu gebracht, die Detektion von Hacker-Angriffen zu verbessern.
Quelle: zdnet.com

Die Internet-Verwaltung trifft sich erstmal ausschließlich im Internet
Grund dafür ist der Ausbruch des neuen Corona-Virus, den die WHO inzwischen zum internationalen Notstand erklärt hat. Die ICANN, also die Organisation, die die Vergabe von Domain-Namen und IP-Adressen koordiniert, hat ihr nächstes Treffen daher ins Internet verlegt.
Eigentlich sollten mehrere Tausend Teilnehmer aus 150 Ländern Anfang März dafür in die mexikanische Stadt Cancun kommen. Stattdessen sollen sie nun über Videokonferenzen und Live-Streams rein virtuell zusammentreffen, teilte die Organisation Mitte der Woche mit.
Quelle: ICANN Mitteilung | heise.de

Apple könnte sich vom Safari-Zwang verabschieden
Wer heute einen Link auf dem iPhone aufrufen will, tut das automatisch in Apples hauseigenem Browser Safari. Nutzer können zwar andere Internet-Browser installieren, diese Drittanbieter-Apps jedoch nicht als Standard-Browser festlegen. Gleiches gilt für das Email-Programm des iPhones.
Wie die Nachrichtenagentur Bloomberg nun berichtet, könnte Apple sich von dieser Einschränkung verabschieden. Dieser Schritt werde intern diskutiert, hieß es mit Verweis auf Personen, die mit der Sache vertraut seien.
Ende letzten Jahres befasste sich schon der Justizausschuss des US-Repräsentantenhauses mit dem Thema. Apple verteidigte seine Praxis damit, dass der hauseigene Browser in den Betriebssystemkern integriert sei und branchenführende Sicherheits- und Datenschutzfunktionen biete, schrieb das Portal heise.de damals.
Quelle: Bloomberg | heise.de

Händler haften nicht für ihre Kunden
Oder besser gesagt für deren Online-Bewertungen. Das entschied der Bundesgerichtshof Ende der Woche. Konkret ging es um einen Händler, der so genannte "Kinesiologie Tapes" vertreibt. Vor Jahren hatte der Händler gegenüber dem "Verband Sozialer Wettbewerb" eine Unterlassungserklärung abgeben. Demnach darf er nicht damit werben, dass die Tapes zur Schmerzbehandlung geeignet seien.
Inzwischen bietet der Händler die Tapes auch auf Amazon an. Dort haben Kunden dem Produkt in ihren Bewertungen eine schmerzlindernde Wirkung bescheinigt. Der Verband forderte von dem Händler daraufhin im Hinblick auf die Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe.
Doch der BGH wies die Klage nun ab: Der Händler habe nicht mit den Kundenbewertungen geworben. Zudem seien derartige Bewertungen vom Verbraucher gewünscht und als Meinung verfassungsrechtlich geschützt.
Quelle: dpa | Bundesgerichtshof