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Erneuerbare-Energien-Gesetz
Verbraucherschützer und Solarwirtschaft kritisieren Reform

Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes stößt auf heftige Kritik seitens des Bundesverbandes der Verbraucherschützer und der Solarwirtschaft. Stein des Anstoßes ist die geplante Ökostrom-Abgabe auf Solarstrom zur Selbstversorgung.

Von Verena Kemna | 09.04.2014
    Der Bundesverband der Verbraucherschützer und der Bundesverband Solarwirtschaft kritisieren die erst gestern im Bundeskabinett beschlossene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Demnach plant die Bundesregierung ab August eine Abgabe von drei Cent pro Kilowattstunde für all die Haushalte und Unternehmen, die sich künftig selbst mit Solarenergie versorgen wollen. Betroffen wären vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie Verbraucher, die bereit sind, in saubere Photovoltaik zu investieren. Somit würden genau diejenigen bestraft, die die Energiewende voranbringen, kritisiert Holger Krawinkel, Energieexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbandes:
    "Die Bestandsanlagen sind nicht betroffen, das gilt nur für neue Anlagen und neue Anlagen, wenn sie größer sind als zehn Kilowatt, beziehungsweise mehr produzieren als 10.000 Kilowattstunden im Jahr, die sollen eine Umlage zahlen für den Strom, den sie selbst verbrauchen in Höhe der Hälfte der EEG Umlage, also aktuell 3,1 Cent. Da die Umlage mit großer Wahrscheinlichkeit steigen wird, dürften das in den nächsten Jahren etwa vier Cent sein."
    Mieter, die sich mit Solarstrom vom eigenen Hausdach versorgen, müssten nach dem neuen EEG-Gesetz sogar mehr als sechs Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Somit seien Mieterprojekte künftig gefährdet.
    "Die müssen sogar die volle Umlage zahlen unter bestimmten Bedingungen, deswegen wollen wir hier eine Änderung, dass auch Mieter in den Genuss von billigem Solarstrom kommen können."
    Verstoß gegen das Grundgesetz?
    Es könnte sogar sein, dass das neue EEG-Gesetz mit der geplanten Ökostrom-Abgabe auf Solarstrom zur Selbstversorgung gegen das Grundgesetz verstoße. Knackpunkt sei das Recht auf Gleichbehandlung, das in Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschrieben ist. Doch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht sei in jedem Fall nur ein allerletztes Mittel, um eine gerechte Kostenverteilung für die Verbraucher durchzusetzen.
    "Das Problem besteht darin, dass aufgrund der neuen Regelung, die jetzt mit Brüssel ausgehandelt wurde, die Industrie ab einem bestimmten Stromverbrauch nur 15 Prozent der EEG-Umlage zahlen muss, und zwar völlig unabhängig davon, ob es jetzt ein Kohlekraftwerk, ein Gaskraftwerk oder eben auch eine Kraft-Wärmekoppelungsanlage ist und das ist natürlich dann ungerecht. "
    Bis die Gesetzesnovelle im Bundesrat vorliegt werden Monate vergehen. Zeit für Lobbyarbeit im Sinne der Verbraucher, meint Holger Krawinkel. Die politischen Signale für eine Änderung seien positiv. Auch Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft fordert Gerechtigkeit bei der Finanzierung der Energiewende.
    "Wir sind ziemlich fassungslos. Wir hätten nicht erwartet, dass jetzt ausgerechnet Klimaschützer bestraft werden sollen, während auf der anderen Seite jene, die noch mit Kohle und Gas ihren Strom produzieren, also Klimasünder, weitgehend befreit werden sollen von den Kosten der Energiewende."
    Gerade die Verbraucher, die Photovoltaik zur eigenen Versorgung nutzen, seien ein Garant für die dezentrale Umsetzung der Energiewende. Die konventionellen Energieversorger fürchten die Konkurrenz, meint Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft:
    "Wenn die Menschen zukünftig die Energiewende zunehmend selbst in die Hand nehmen und ihren Strom auch selbst erzeugen, dann geht das natürlich ab von den Geschäften der konventionellen Energiewirtschaft."