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Erstmals wird Kindergeld gesetzlich festgeschrieben

Bei diesem Gesetz bleiben die Kinder von Rentnern, Arbeitslosen, Hausschneiderinnen, Reinemachefrauen, Wald- und Forstarbeitern zur Zeit noch ohne Kindergeld. Dagegen sollen die dritten Kinder von Beziehern höchster Einkommen Kindergeld erhalten.

Von Annette Wilmes | 14.10.2004
    Der Abgeordnete Ernst Schellenberg, Sozialexperte der SPD, kritisierte am 14. Oktober 1954 im Bundestag den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion über die Gewährung von Kindergeld. Der Entwurf stand in der dritten Lesung zum letzten Mal zur Debatte. Geld sollte erst ab dem dritten Kind gezahlt werden. Der Erklärung der CDU, man werde versuchen, die unsozialen Lücken bald zu schließen, schenkten die Sozialdemokraten keinen Glauben. Sie sorgten sich vielmehr darum, dass der Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verletzt sein könnte.

    91 Prozent aller Kinder bleiben nach dem Gesetz ohne Kindergeld. Dieses Gesetz ist kein modernes Gesetz, kein soziales Gesetz, kein fortschrittliches Kindergesetz. Es ist das schlechteste Kindergeldgesetz Europas. Die sozialdemokratische Fraktion lehnt ein solches Gesetz ab.

    Nicht nur die Sozialdemokraten, auch die FDP, die Deutsche Partei und alle anderen Gruppen lehnten das Gesetz ab. Dennoch fühlte sich die Regierung unter Konrad Adenauer sicher, dass der Entwurf durchkommen würde, denn die CDU besaß die absolute Mehrheit im Deutschen Bundestag.

    Franz-Josef Wuermeling, der erste Minister für Familienfragen in der jungen Bundesrepublik, gilt als Vater des Kindergeldgesetzes. Er hatte gleich zu Beginn die Gegner des Entwurfes denunziert, sie seien Familien- und Mittelstandsfeindlich. Heinrich von Brentano, Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, legte in der hitzigen Debatte noch nach:

    Es geht hier darum, dass wir zunächst einmal gegenüber den kinderreichen Familien eine soziale Verpflichtung erfüllen. Und ich habe kein Verständnis dafür, dass eine Partei, die bisher behauptet, das Monopol in der sozialen Verpflichtung zu besitzen, sich dieser Verpflichtung entzieht, rein aus parteipolitischen Gründen heraus.

    Eine der Ursachen für die Kontroverse vor allem zwischen der Union und den Sozialdemokraten war die Frage, ob das Kindergeld aus der Staatskasse gezahlt werden sollte - das wollte die SPD - oder ob die Wirtschaft es selbst organisieren müsste - das wollte die CDU. Außerdem befürwortete die SPD Kindergeld vom ersten oder mindestens vom zweiten Kind an.

    Louise Schröder, SPD-Abgeordnete, hatte schon in einer früheren Debatte gegen die Vorstellungen der CDU, das Geld dürfe nicht vom Staat gezahlt werden, polemisiert:

    Also was bedeutet es denn, wenn jemand eine ganz große Leistung für den Staat vollzieht, dass er nun auch vom Staat eine ganz kleine Hilfe bekommt. Und diese ganz große Leistung leisten doch unsere Mütter und Väter, die dem Staat Kinder geben und sie erziehen. Mit 20 Mark ist das gar nicht abgetan.

    Alle Argumente nützten nichts, der Gesetzentwurf über die "Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen" wurde am 14. Oktober 1954 in einer Kampfabstimmung verabschiedet.

    Zum ersten Mal hatte die CDU/CSU-Fraktion in der Zweiten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages die absolute Mehrheit angewendet. Das Gesetz trat am 1. Januar 1955 in Kraft, mit einer monatlichen Summe von 25 Mark für das dritte und jedes weitere Kind.

    Das war der vorläufige Abschluss eines langwierigen parlamentarischen Prozesses, der schon einen Vorlauf in der Weimarer Republik hatte: In der Reichsverfassung wurde der Gesetzgeber aufgefordert, geeignete Förderungsmaßnahmen für Familien zu ergreifen. Kindergeld wurde aber noch nicht gezahlt.

    Das Kindergeldgesetz wurde von Anfang an durch zahlreiche Anpassungs-, Ergänzungs- und Änderungsgesetze verändert. Seit 1964 heißt es Bundeskindergeldgesetz, seitdem ist der Bundeshaushalt allein für die Finanzierung zuständig. So hatten sich die Sozialdemokraten doch noch durchgesetzt. Heute erhalten Eltern für das erste, zweite und dritte Kind je 154 Euro, für jedes weitere Kind 179 Euro Kindergeld.