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EU-Kommission
Zulässigkeit von Transitzentren auf dem Prüfstand

Die EU-Kommission verfolgt die derzeitige Diskussion in Deutschland um die sogenannten Transitzentren genau. Grundsätzlich ist das Konzept der geschlossenen Asylzentren im EU-Recht zwar vorgesehen, dabei sollten die Länder aber zusammenarbeiten und keine einseitigen Maßnahmen ergreifen.

Von Karin Bensch | 05.07.2018
    Sicherheitskräfte und Polizei bewachen am Transitzentrum für Asylsuchende im bayerischen Manching das Zugangs-Sperrtor.
    Die Union hat sich darauf verständigt, neue Transitzentren zu errichten (dpa / Stefan Puchner)
    Sind geschlossene Asylzentren, in denen Flüchtlinge festgehalten werden, überhaupt erlaubt? So wie CDU und CSU sie an der deutsch-österreichischen Grenze planen? Die EU-Kommission hat sich dazu klar positioniert. Ihrer Ansicht nach sind solche Transitzentren grundsätzlich zulässig. Die EU-Länder dürfen Asylbewerber verpflichten, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten.
    Die europäischen Regeln erlauben räumliche Beschränkungen, sagte eine Sprecherin von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. Die EU-Regeln sehen selbst Haft vor. Und zwar dann, wenn bei einem Asylbewerber die Gefahr des Untertauchens besteht, sagte die Kommissionssprecherin.
    SPD lehnt geschlossene Lager ab
    CDU und CSU hatten sich darauf geeinigt, sogenannte Transitzentren an drei Übergängen an der deutsch-österreichischen Grenze einzurichten. Dort sollen Flüchtlinge, für deren Asylverfahren ein anderes EU-Land zuständig ist, von der Einreise nach Deutschland abhalten, und in das zuständige europäische Land abgeschoben werden. Zuvor sollen aber Verwaltungsabkommen mit den betreffenden Ländern und mit Österreich geschlossen werden. CDU und CSU sind der Ansicht, dass Transitzentren keine Gefängnisse sind. In den Zentren könne sich jeder frei bewegen, raus dürfe aber niemand.
    Die Sozialdemokraten stehen dem Vorschlag skeptisch gegenüber. Sie lehnen geschlossene Lager ab. Die EU-Kommission verfolgt die derzeitige Diskussion in Deutschland sehr genau. Einzelheiten müssten geprüft werden, sobald sie abschließend geklärt seien. Grundsätzlich aber ist das Konzept der Transitzentren im EU-Recht vorgesehen, bestätigte die Kommissionssprecherin auf Französisch.
    Sekundärmigration entspricht nicht dem EU-Recht
    Geschlossene Asylzentren sollen dazu beitragen, die Sekundärmigration zu verringern. Also zu verhindern, dass Flüchtlinge durch Europa reisen und sich dort niederlassen, wo sie möchten, zum Beispiel weil sie dort Familie haben oder sich bessere Lebensperspektiven erhoffen. Sekundärmigration entspricht nicht dem EU-Recht, stellte die Kommissionssprecherin klar. Asylsuchende könnten nicht selbst entscheiden, in welchen Land sie Asyl beantragen.
    Die Mitgliedsstaaten hätten sich beim EU-Gipfel vergangene Woche in Brüssel deutlich dafür ausgesprochen, das Weiterziehen von Asylbewerbern innerhalb Europas zu unterbinden. Dabei aber sollten die Länder zusammenarbeiten und keine einseitigen Maßnahmen ergreifen.
    Doch genau das ist derzeit das Problem: Österreich versteht die geplanten Transitzentren in Bayern und die Zurückweisungen von Asylbewerbern an der Grenze als einseitige Maßnahme Deutschlands. Und genau darum wird es heute gehen - beim Treffen zwischen dem österreichische Bundeskanzler Kurz und dem deutschen Innenminister Seehofer in Wien.