Dienstag, 19. März 2024

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EU-Urheberrecht
Gewinner und Verlierer der Reform

Das EU-Parlament hat die Reform des Urheberrechts beschlosssen. Als Gewinner dürften sich die Verleger fühlen, die das EU-Leistungsschutzrecht durchgesetzt haben. Doch auch die bei Netzaktivisten umstrittenen Upload-Filter sind Teil der Reform - die wichtigsten Fragen zum neuen EU-Urheberrechs.

Paul Vorreiter im Gespräch mit Antje Allroggen | 12.09.2018
    Nachrichtenüberblick von Google auf einem Smartphone (David Joles/Minneapolis Star Tribune/TNS) Photo via Newscom picture alliance |
    Nachrichtenüberblick von Google auf einem Smartphone (picture alliance / newscom / David Joles)
    Das EU-Parlament hat nach zähen Verhandlungen die Reform des Urheberrechts beschlosssen. Zugestimmt wurde dabei auch zwei besonders umstrittenen Punkten: zum einen die automatische Vorabprüfung hochgeladener Inhalte, etwa bei Youtube, auf mögliche Urheberrechtsverletzungen. Und zum anderen das von den Verlegern geforderte EU-Leistungsschutzrecht, dass Plattformen wie Google News künftig verpflichten soll, Lizenzen für das Anzeigen von Pressetexten zu erwerben.
    Wer sind die Gewinner, wer sind die Verlierer?
    Die Gewinner sind zumindest die Zeitungsverlage, die sich ein Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene gewünscht haben. Dies ist jetzt in dem Beschluss verbrieft. Beim umstrittenen Artikel 13 könnte man auf den ersten Blick sagen, dass Künstler und Kreative beziehungsweise deren Rechtevertreter dahingehend einen Erfolg verbucht haben, dass Online-Plattformen für urheberrechtlich geschütztes Material, das ihre User hochladen, künftig Lizenzen abschließen werden oder sich eben die Erlaubnis holen müssen, dass das Material auf ihren Seiten bleiben kann.
    Die Reform ist ein Rückschlag für diejenigen, die vor den sogenannten Upload-Filtern gewarnt haben. Aus deren Perspektive ist jetzt die Möglichkeit erloschen, dass das europäische Parlament mit einer starken liberalen Position in die weiteren Verhandlungen geht. Wenn Plattformen verantwortlich sind für die Inhalte ihrer Nutzer, dann könnten sie im vorauseilenden Gehorsam durch Upload-Filter Inhalte erst gar nicht zulassen.
    Ist die Macht von Google und Co. kleiner geworden?
    Man muss unterscheiden: Es gibt schon bei einigen Plattformen die Praxis, Lizenzen einzugehen. Nun werden deutlich mehr Plattformen davon betroffen sein. Die Schwelle, ab der eine Online-Plattform unter diesen Artikel 13 fallen soll, sind 20 Millionen Euro Jahresumsatz. Kritiker sagen jetzt: Das sind höchstens Mikrounternehmen, aber alle anderen nicht.
    In Deutschland gibt es bereits ein Leistungschutzrecht, dass entgegen der Erwartungen der Verleger nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage geführt. Sie stellten die Artikel teilweise einfach nicht auf die Suchmaschinen-Seite, statt eine Lizenz zu bezahlen. In einer Suchmaschine nicht aufzutauchen, kann wiederum auch zum Nachteil der Verlage sein.
    Erfüllt die Reform die Kriterien einer zeitgemäßen Umsetzung?
    Bei der Umsetzung ist man schon den einen oder anderen Kompromiss eingegangen. Erst hatte man Upload-Filter gefordert, jetzt war davon nur noch in abgeschwächter Form die Rede. Aber es stellt sich die Frage, welche Möglichkeit den Plattformen denn sonst bleibt. Kompromissvorschläge, die Upload-Filter explizit verbieten sollten, wurden abgelehnt. Es ist aber durchaus an der Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, wie auch die Kreativwirtschaft an der Online-Vermarktung ihrer inhalte besser beteiligt werden kann.