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EuGH bestätigt Brüssel
Kältemittel hätte nicht erlaubt werden dürfen

Im Daimler-Kühlmittelstreit zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission hat der EuGH Brüssel weitestgehend bestätigt. Das in Deutschland zuständige Kraftfahrtbundesamt hätte dafür Sorge tragen müssen, dass die europäischen Richtlinien von Daimler eingehalten werden.

Von Tonia Koch | 11.04.2018
    Eine Hand dreht in einem Daimler Erprobungsfahrzeug an einem Einstellrad einer Klimaanlage.
    Bis Anfang 2017 hatte sich Daimler geweigert, seine Fahrzeugflotte mit dem von der EU vorgeschriebenen Kältemittel mit der Bezeichnung R1234yf auszurüsten (Picture Alliance / dpa / Franziska Kraufmann)
    Die Bundesrepublik hat europäisches Recht verletzt, als sie Mercedes erlaubt hat in die Klimaanlagen seiner Fahrzeuge verbotene Kältemittel einzubauen. Und Deutschland sei auch seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, dieses Fehlverhalten zu ahnden und gegenüber dem Autobauer Sanktionen zu verhängen. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes ist damit im Kühlmittelstreit zwischen der Bundesrepublik und der Europäischen Kommission weitestgehend den Brüsseler Argumenten gefolgt.
    Bis Anfang 2017 hatte sich Daimler geweigert, seine Fahrzeugflotte mit dem von der EU vorgeschriebenen Kältemittel mit der Bezeichnung R1234yf auszurüsten. Die europäischen Hersteller hatten sich darauf verständigt, weil dieses Mittel viel weniger Treibhausgaspotenzial aufweist als die bis dahin gebräuchliche Chemikalie R134a. Daimler führte dafür gute Argumente ins Feld. Die Brandgefahr sei zu hoch. In firmeneigenen Tests war bei der Simulation eines Unfalls das Nachfolgeprodukt in Flammen aufgegangen. In Abstimmung mit dem Kraftfahrtbundesamt hielt Mercedes daher am alten Kältemittel fest und brachte damit weiterhin Fahrzeugtypen auf den Markt. Der Hersteller verhielt sich damit nicht EU-konform, da er die europäischen Vorschriften nicht einhielt.
    Einheitliche Sicherheitsstandards
    Das sieht auch der Europäische Gerichtshof so. Denn - dieser argumentiert - wenn auf europäischer Ebene unter Einbeziehung der dafür zuständigen deutschen Behörden Sicherheitsstandards festgelegt worden seien, könnten die Mitgliedstaaten nicht andere Sicherheitsargumente ins Feld führen, um diese Standards auszuhebeln. Stattdessen hätte das in Deutschland zuständige Kraftfahrtbundesamt dafür Sorge tragen müssen, dass die europäischen Richtlinien eingehalten werden und dass deshalb Strafmaßnahmen gegen Daimler verhängt werden, was bis dato nicht geschehen ist.
    Ob es dazu noch kommen wird, hängt zunächst davon ab, ob der Europäische Gerichtshof in einigen Monaten ein Urteil fällen wird, das den heutigen Empfehlungen des Berichterstatters folgt. Und worauf sich die Streitparteien - die EU-Kommission auf der einen und Bundesregierung auf der anderen Seite - nach dem Urteil verständigen werden.
    Damilers setzt nun CO2 ein
    Daimler hat inzwischen reagiert. Zum einen sollen technischen Ergänzungen, dafür sorgen, die Brandgefahr beim Einsatz des zulässigen Kältemittels zu minimieren. Und zum anderen arbeitet der Automobilhersteller inzwischen in seinen Klimaanlagen mit CO2. CO2 gilt als umweltfreundlich. Es wird vom Umweltbundesamt empfohlen, weil es eine hohe Kälteleistung aufweise, nicht brennbar sei und weltweit kostengünstig verfügbar sei. Auch ein anderer deutscher Hersteller hat es im Programm. Aber europäischer Standard ist es nicht.