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EuGH-Urteil
Abschiebehaft in Deutschland muss reformiert werden

Deutschland muss die Unterbringung von Abschiebehäftlingen deutlich verbessern. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes müssen sie in speziellen Einrichtungen einquartiert werden, in denen sie weniger scharfen Regeln unterliegen als in gewöhnlichen Haftanstalten.

17.07.2014
    Die Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) Rheinland-Pfalz.
    Die Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) Rheinland-Pfalz, bis Ende 2013 noch mit Draht gesichert. (dpa/Fredrik von Erichsen)
    Bislang hat die Mehrzahl der deutschen Bundesländer keine eigenen Zentren für Menschen, die auf ihre Abschiebung warten. Die EuGH-Richter fordern nicht, dass jedes Bundesland nun ein solches Zentrum errichten muss. Die einzelnen Behörden müssten jedoch bei Fehlen einer solchen Einrichtung die Möglichkeit haben, die betroffenen Menschen in ein anderes Bundesland zu bringen, unterstreichen die Richter.
    Auf dem Prüfstand stand die Situation in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen.
    Bundesländer schieben ab - in andere Bundesländer
    In seinem Schlussplädoyer erklärte EU-Generalanwalts Yves Bot, die entsprechenden Regelungen in neun deutschen Bundesländern seien rechtswidrig. "Die Inhaftnahme von Migranten unterscheidet sich ihrem Wesen nach vom Vollzug einer Strafe", unterstreicht Bot in seinem Gutachten vom April. Es reiche nicht aus, die Menschen etwa in gesonderten Gefängnisflügeln unterzubringen.
    Nach Angaben der Organisation Pro Asyl befinden sich unter den Abschiebehäftlingen in Deutschland viele Flüchtlinge mit echtem Schutzanspruch. Die juristischen Diskussionen und der anstehende EU-Richterspruch haben in Deutschland bereits vielerorts für Verunsicherung gesorgt. Mehrere Bundesländer überstellen betroffene Migranten inzwischen in Abschiebe-Einrichtungen anderer Bundesländer.
    (bor/cc)