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EuGH-Urteil
Google setzt "Recht auf Vergessenwerden" um

EU-Bürger können Google ab sofort anweisen, Suchmaschinen-Links zu löschen, die ihre Privatsphäre verletzen. Google will in jedem Einzelfall prüfen, ob öffentliches Informationsinteresse besteht - der Konzern rechnet damit, dass viele strittige Fälle vor Gericht verhandelt werden müssen.

30.05.2014
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    Die Internet-Firma Google hat vor Gericht verloren (Bild: Martin Gerten / dpa). (Martin Gerten/dpa)
    Gut zwei Wochen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum "Recht auf Vergessenwerden" im Internet hat Google das Verfahren für Löschungen vorgestellt. Der Konzern schaltete ein Online-Formular frei, mit dem das Entfernen von Suchergebnissen beantragt werden kann. Zu jedem Link muss die Forderung begründet werden, außerdem verlangt Google eine Kopie des Personalausweises.
    Dauer bis zur Löschung unklar
    Der Konzern teilte mit, er werde jede Anfrage individuell prüfen und zwischen dem Recht des Einzelnen auf Datenschutz sowie dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen. Wie lange eine solche Prüfung dauern kann, dazu machte Google keine Angaben. Der Suchmaschinen-Betreiber rechnet aber damit, dass strittige Fälle vor Gericht kommen werden.
    Gelöscht werden nur Links in Suchmaschinen in der EU sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz – nicht aber bei google.com. Der EuGH hatte Mitte Mai überraschend das Recht auf Vergessen im Internet festgelegt. Damit dürfen bei Suchen nach einem Namen bestimmte Treffer nicht angezeigt werden, falls die Inhalte Persönlichkeitsrechte verletzen. Davon betroffen sind auch andere Suchmaschinen-Betreiber wie Yahoo oder Microsoft. Allerdings nutzen Europäer für mehr als 90 Prozent ihrer Suchanfragen den Google-Dienst.
    (tj/tön)