Donnerstag, 25. April 2024

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EuGH-Urteil zu Arbeitszeiterfassung
"Viele Arbeitnehmer werden sich kontrolliert fühlen"

Nach dem EuGH-Urteil muss jeder Arbeitgeber künftig die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter erfassen. Diese könnten sich freuen, dass ihre Arbeitszeit nun besser garantiert werde, sagte der Arbeitsrechtsexperte Peter Wedde im Dlf. Aber sie würden sich noch wundern, welche Kontrollmechanismen es geben könnte.

Peter Wedde im Gespräch mit Martin Zagatta | 15.05.2019
Neben einer Uhr ist ein Kasten an der Wand angebracht, in dem verschiedene Stechkarten stecken.
Diese Stechuhr bleibt weiterhin im Museum: Arbeitgeber müssen sich neue Verwahren der Arbeitszeiterfassung überlegen - beispielsweise per App (imago stock&people)
Martin Zagatta: Die Arbeitgeber geben sich entsetzt, die Gewerkschaften jubeln. Aber ist dieses Urteil so eindeutig? Das habe ich vor der Sendung Peter Wedde gefragt, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences. Ist das tatsächlich ein Urteil, über das sich die Arbeitnehmer uneingeschränkt freuen können?
Peter Wedde: Ja, auf den ersten Blick sieht das so aus, wenn Arbeitszeit besser kontrolliert wird. Aber es hat natürlich dann auch viel Wasser in dem Wein, weil dann einfach jetzt Kontrollsysteme in die Diskussion kommen. Da werden sich viele Arbeitnehmer dann tatsächlich kontrolliert fühlen. Arbeitgeber werden dann immer weiter argumentieren, jetzt müssen wir noch mehr kontrollieren, und das kann natürlich auch dazu führen, dass Arbeitnehmer auch minutiös überwacht werden. Das ist ja immer ein Problem.
Zum anderen wird es natürlich auch weiter Umgehungsstrategien geben, weil so präzise sagt das der Europäische Gerichtshof ja nicht, was gemacht werden muss. Sie sagen schon, es muss wirksame Systeme geben, aber was wirksam ist, kann man dann immer noch interpretieren. Ich glaube, das ist sehr viel Schwarz-Weiß, was da auf Arbeitnehmer zukommen wird. Sie können sich freuen, dass ihre Arbeitszeiten besser garantiert werden, aber sie werden sich dann schon noch wundern, welche Kontrollmechanismen es geben könnte.
Nicht auf Kosten der Persönlichkeitsrechte
Zagatta: Was kommt nach Ihrer Meinung da auf Arbeitnehmer zu? Wie kann man das in der Praxis lösen? Heißt das jetzt die Stechuhr für alle?
Wedde: Ich glaube das nicht, weil es kommt ja immer auf den Job an, der da gemacht wird. Wenn jemand im Büro sitzt, kann man natürlich ganz anders die Arbeitszeit festhalten, nämlich über die Auslastung der Systeme, die genutzt werden. Das lässt sich relativ einfach und unproblematisch machen. Schwieriger wird das schon für Leute, die mobil unterwegs sind. Da wird vielleicht schon eine Art elektronische Stechuhr kommen, natürlich nicht mit der alten guten Stechkarte, sondern da gibt es ja heute eine ganze Reihe von Apps, die man auf einem Smartphone installieren kann, womit man Leute erfassen kann. Das ist das Negativbild.
Das Positivbild ist natürlich: Man kann solche Systeme auch so auslegen, dass es ohne umfassende Persönlichkeitskontrollen geht, sondern dass nur festgehalten wird, da hat einer acht Stunden am Tag gearbeitet oder 7,5 oder 8,5. Das ließe sich schon machen und das wird sich in der Debatte hoffentlich auch rausschälen, dass da Instrumente genutzt werden, die nicht auf Kosten der Persönlichkeitsrechte gehen.
Zagatta: Die Arbeitgeber befürchten jetzt ein großes Bürokratiemonster. Teilen Sie diese Befürchtung?
Wedde: Das teile ich eigentlich nicht. Es wird ein bisschen Bürokratie geben. Man muss ja mal so sagen: Arbeitgeber sind jedenfalls dann, wenn es um Überstunden geht, schon heute verpflichtet nach dem Arbeitszeitgesetz, das aufzuzeichnen. Das macht in der Praxis kaum jemand nach meiner Kenntnis, allenfalls größere Unternehmen. In Zukunft muss das aufgezeichnet werden. Ein Bürokratiemonster wird es nicht werden, aber es wird ein Aufwand werden, der da auf Arbeitgeber zukommt.
Umgang mit Vertrauensarbeitszeit
Zagatta: Da spricht man jetzt auch von einer Ignoranz gegenüber der neuen Arbeitswelt, von dieser Vertrauensarbeitszeit, auf die sich viele Unternehmen schon verständigt haben, dieser Abschied von starren Arbeitszeiten. Wird das alles jetzt irgendwie wieder zurückgedreht?
Wedde: Man muss es mal so sagen: Vertrauensarbeitszeit ist für ganz wenige Mitarbeiter tatsächlich eine Möglichkeit, flexibel zu arbeiten, für sehr viele aber einfach eine Ausweitung der Arbeitszeitfenster, die es gibt. Deswegen habe ich die Vertrauensarbeitszeit immer sehr skeptisch gesehen, weil das ja auch dazu führt, dass rund übers Wochenende mal hier kurz gearbeitet wird, da kurz gearbeitet wird, dass Arbeitnehmer selbst gar nicht so genau wahrnehmen, wie oft sie arbeiten. Und es gibt ja eine Reihe von Statistiken, die sagen, dass da die Mehrarbeit schon zugenommen hat.
Ich meine, auch Vertrauensarbeitszeit kann man ja weiter laufen lassen und muss dann bloß irgendein statistisches Verfahren hinterlegen, das festhält, wie lange gearbeitet wird, und dann wird man auch bei Vertrauensarbeitszeit mal festhalten müssen, wieviel dann freiwillig oder nach eigener Planung Beschäftigte gearbeitet haben. Wenn dann allerdings rauskommt, da ist viel mehr gearbeitet worden als die erlaubten 40 Stunden beispielsweise, dann werden sich Arbeitgeber was einfallen lassen müssen, gegebenenfalls mehr Personal einzustellen.
Schutz vor fehlenden Ruhezeiten
Zagatta: Aber wenn ich mich am Nachmittag, was bei vielen Unternehmen ja mittlerweile üblich ist oder möglich ist, mal zwei Stunden um meine Kinder kümmere und das anschließend nacharbeite, geht das in Zukunft noch?
Wedde: Das geht in Zukunft noch. Es muss bloß das eingehalten werden, was heute schon Vorgabe ist. Man muss dann die Ruhezeiten beachten, elf Stunden. Ich darf mich nicht abends noch bis elf hinsetzen und arbeiten und morgens um sechs schon wieder ins Büro fahren, sondern muss dann elf Stunden einhalten. Das gilt heute auch schon und Arbeitnehmer, die das vernünftig koordinieren, werden kein Problem damit haben. Es werden die möglicherweise ein Problem haben, die unter sehr großem Zeitdruck stehen und dann noch auch Abend spät arbeiten oder am Wochenende arbeiten. Für die ändert sich was und das ist genau ja auch die Intention des Urteils zu sagen, jeder Mensch hat ein Recht darauf in der Europäischen Union, da geschützt zu werden vor ausufernden Höchstarbeitszeiten und auch vor dem Fehlen von Ruhezeiten. Das haben die ausdrücklich gesagt, die Richter.
Zagatta: Wenn ich mich da schützen will, dann muss ich am Abend aufzeichnen, wenn ich da noch einige geschäftliche E-Mails beantworte? So muss man sich das vorstellen?
Wedde: Die Aufzeichnung wird irgendwie erfolgen, gegebenenfalls über das Smartphone, über das Gerät, das man nutzt. Das ist ja problemlos möglich. Dann könnte man ja auch darüber nachdenken, dass so ein Gerät dann einfach ein Signal gibt und sagt, Stopp, jetzt bist Du an der Höchstarbeitszeit, jetzt mach mal besser Feierabend. Das hat ja auch eine gute Funktion.
Auftakt zu einer spannenden Datenschutz-Debatte
Zagatta: Herr Wedde, Ihnen liegt ja der Datenschutz auch sehr am Herzen. Führt so eine Kontrolle der Arbeitszeit jetzt nicht ganz zwangsläufig auch zu mehr Überwachung der Arbeitnehmer?
Wedde: Ja, das sagte ich eingangs. Das muss nicht so sein. Man kann da Verfahren finden, die nicht stur Beginn und Ende der Arbeitszeit und Lage der Arbeitszeit kontrollieren, sondern tatsächlich anhand von statistischen Verfahren das festhalten. Es wird ein bisschen mehr Überwachung geben, aber diese Daten dürfen ja nur zweckbezogen verwendet werden, nämlich für den Nachweis, die Arbeitszeit ist eingehalten worden. Die Daten dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Das wird sich dann zeigen, ob Arbeitgeber da Systeme akzeptieren, die einen Minimaleingriff beinhalten. Ich würde mir das wünschen. Ich glaube, das Recht gibt das auch vor. Aber das ist wirklich ein Auftakt zu einer spannenden Debatte auch im datenschutzrechtlichen Bereich.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.