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Euro-Rettung
EuGH entscheidet über EZB-Anleihenkäufe

Im Sommer 2012 entschloss sich die Europäische Zentralbank (EZB) inmitten der Euro-Krise zu einem umstrittenen Programm, um schwächelnde Euro-Staaten zu entlasten. Die sogenannten Outright Monetary Transactions (OMT) ernteten heftige Kritik - heute entscheidet der Europäische Gerichtshof über deren Rechtmäßigkeit.

Von Bastian Brandau | 16.06.2015
    Das Eurozeichen vor der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt/Main mit Protestplakat
    Darf die EZB Staatsanleihen aufkaufen? Darüber entscheidet heute der Europäische Gerichtshof. (imago / Hannelore Förster)
    Das OMT-Programm sieht vor, dass die Europäische Zentralbank im Krisenfall Staatanleihen von Euro-Ländern aufkauft. Und diese Länder somit entlastet: Die Zinsen für Staatsanleihen sinken und die Krisenstaaten können sich frisches Geld besorgen. Beschlossen hatte die EZB das im Sommer 2012. Mehrere Euro-Länder waren da ins Visier von Spekulanten geraten.
    "Im Rahmen unseres Mandats ist die EZB dazu bereit, alles zu tun, um den Euro zu retten. Und glauben Sie mir: Es wird reichen." Allein die Ankündigung von EZB-Chef Draghi, so die Lesart der Zentralbank, habe Spekulanten zurückgehalten und die Situation entlastet.
    Angewendet hat die EZB das Instrument bisher nicht. In Deutschland hatten über 10.000 Bürger und mehrere Bundestagsabgeordnete gegen das OMT-Programm geklagt. Ihre Argumentation: Mit dem massenhaften Aufkauf von Staatsanleihen überschreite die EZB ihre Kompetenzen, weil sie selbst Währungspolitik betreibe. Zu den Klägern gehört auch der ehemalige Bundestagsabgeordnete der CSU Peter Gauweiler. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Fall Anfang 2014 an den Europäischen Gerichtshof nach Luxemburg überwiesen, zur Prüfung.
    Yves Mersch, Mitglied des EZB-Direktoriums: "Wir sind nach wie vor überzeugt, dass die OMTs rechtlich fundiert sind und mit unserem Mandat im Einklang stehen. Alle Entscheidungen des EZB-Rates sind durch sein Mandat zur Gewährleistung von Preisstabilität sowohl begründet als auch beschränkt."
    Generalanwalt gab der EZB recht
    Die Auffassung der EZB hatte der Generalanwalt des EuGH im Januar in seinem Schlussgutachten bestätigt. Er hatte das OMT-Programm im Grundsatz für verhältnismäßig erklärt: Es handele sich zwar um ein unkonventionelles Instrument, dessen Ziele aber legitim seien. Es befinde sich daher im Rahmen des Mandats der Zentralbank. Wichtig sei außerdem, dass die EZB eine solche Maßnahme angemessen begründen muss – und zwar bei jeder Anwendung. Die Richter in Luxemburg folgen in der Mehrheit der Fälle dem Gutachten des Generalanwalts. Darauf hoffen auch die großen Fraktionen des Europaparlaments.
    Udo Bullmann, Vorsitzender der SPD-Abgeordneten im Europaparlament, bezeichnete die Entscheidung als richtungsweisend für den Euro. Der Sprecher der EVP-Fraktion im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europaparlaments, Burkhard Balz von der CDU, sagte, eine Bestätigung des EuGH könnte manche Bedenken ausräumen und den Euro insgesamt stärken.
    Auch Vertreter der Banken- und Finanzwelt setzen auf grünes Licht für das OMT-Programm. Nach der Prüfung in Luxemburg geht der Fall anschließend wieder zurück nach Karlsruhe. Da das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal einen Fall nach Luxemburg überwiesen hatte, ist offen, wie es mit der Entscheidung umgehen wird.