Samstag, 20. April 2024

Archiv

Ex-UEFA-Chef
Sperre gegen Platini ist rechtmäßig

Die Strafe gegen den ehemaligen Präsidenten des Europäischen Fußballverbandes ist rechtmäßig. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied heute gegen Michel Platini. Seine vierjährige Sperre war demnach weder zu hoch noch willkürlich.

Von Jürgen König | 05.03.2020
Der ehemalige UEFA-Präsident Michel Platini im Mai 2017.
Michel Platini wurde von der FIFA für vier Jahre gesperrt (AFP / JEAN-CHRISTOPHE VERHAEGEN)
Zwei Millionen Schweizer Franken hatte der frühere FIFA-Präsident Sepp Blatter im Jahr 2011 an den früheren UEFA-Präsidenten Michel Platini gezahlt – angeblich als nachträgliches Honorar für Beratertätigkeiten Platinis zwischen 1998 und 2002. Doch die FIFA-Ethikkommission stufte diese Zahlung als "illegal" ein. 2015 wurden Blatter wie Platini alle Fußball-Aktivitäten für acht Jahre untersagt; der Internationale Sportgerichtshof verkürzte Platinis Sperre auf vier Jahre.
FIFA-Präsident Joseph Blatter (l) setzt sich neben UEFA-Präsident Michel Platini.
Archivbild: FIFA-Präsident Joseph Blatter (l) setzt sich neben UEFA-Präsident Michel Platini. (picture alliance / dpa-Bildfunk / Marcus Brandt)
Daraufhin legte Platini beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde ein. Das Vorgehen der FIFA und des Sportgerichtshofs, so Platini, hätte gegen mehrere Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen. Unter anderem seien seine Rechte auf ein faires Verfahren verletzt worden. Diese Klage wurde heute abgewiesen.
Alle Rechte seien gewahrt worden, begründeten die Richter ihr Urteil. Weiter hieß es: aufgrund der "Schwere des Fehlverhaltens" und der "hohen Stellung von Herrn Platini in den Führungsgremien des Fußballs" sei die vierjährige Sperre der FIFA-Ethikkommission "rechtmäßig" gewesen, sie sei auch weder als "übertrieben hoch noch als willkürlich" anzusehen; angesichts der damaligen Notwendigkeit, den "Ruf des Fußballs und der FIFA" wiederherzustellen.