Mittwoch, 17. April 2024

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Fall Edathy
LKA im Visier der Staatsanwälte

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat im Fall Edathy ein Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverrats eröffnet. Sie will klären, wie der Abschlussbericht des Landeskriminalamts Niedersachsen an die Öffentlichkeit gelang. Am Wochenende hatten mehrere Medien daraus zitiert.

05.05.2014
    Sebastian Edathy bei einer Pressekonferenz zum NSU-Bundestagsausschuss im Februar 2013.
    Edathys Verfassungsbeschwerde ist inzwischen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingegangen. (picture alliance / dpa / Michael Reichel)
    Ermittelt werde gegen unbekannt, sagte eine Sprecherin der Behörde. Als klar war, dass der LKA-Abschlussbericht in die Öffentlichkeit gelangt ist, sei das Verfahren sofort eröffnet worden. Medien hatten am Wochenende detailliert über den Abschlussbericht des Landeskriminalamts Niedersachsen zu den Ermittlungen gegen den SPD-Politiker Sebastian Edathy berichtet. Demanch sei der Nachweis erbracht, dass Edathy im Internet Bilddateien mit strafbarem kinderpornografischen Inhalt aufgefrufen habe. Dabei handele es sich nicht um bereits bekannte Fälle.
    Verfassungsbeschwerde eingegangen
    Zu den Vorwürfen wollten sich weder Staatsanwaltschaft noch Edathys Anwalt äußern, berichtet DLF-Korrespondent Stefan Maas. Ob Anklage gegen Edathy erhoben werde, konnte eine Sprecherin der Behörde noch nicht bestätigen: "Dazu kann ich im Moment nichts sagen, das wäre verfrüht." Zunächst habe nun der Beschuldigte Gelegenheit, auf den Bericht des LKA zu reagieren.
    Unterdessen ging die Verfassungsbeschwerde des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Edathy beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Angaben zum Inhalt und zur möglichen Dauer des Verfahrens machte ein Gerichtssprecher nicht. Edathy will sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchungen bei ihm zur Wehr setzen. Mit einer Beschwerde beim Landgericht Hannover dagegen war er gescheitert.
    (pg/tgs)