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Fall Edathy
Strafanzeige gegen Staatsanwaltschaft

Der nach Kinderpornografie-Vorwürfen abgetauchte SPD-Politiker Sebastian Edathy meldet sich zu Wort: Über seinen Anwalt ließ er erklären, dass er Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Hannover gestellt habe - wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen.

24.02.2014
    Sebastian Edathy
    Sebastian Edathy erhebt schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft. (Hannibal Hanschke, dpa)
    Anwalt Christian Noll forderte außerdem die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) auf, "die Staatsanwaltschaft Hannover sowie die vorgesetzte Generalstaatsanwaltschaft Celle von der Zuständigkeit für das Verfahren zu entbinden". Der Staatsanwaltschaft Hannover warf er Befangenheit vor: "Es gibt keine rechtlichen Grauzonen. Es gibt legal und nicht-legal."
    Da das Bundeskriminalamt (BKA), die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main sowie die Staatsanwaltschaft Hannover das Verhalten Edathys als nicht strafbar eingestuft hätten, hätte der Vorgang "bereits Anfang November geschlossen werden müssen". Stattdessen habe die Staatsanwaltschaft "öffentlichkeitswirksam Durchsuchungen vorgenommen, in der bloßen Hoffnung, dabei etwas zu finden".
    Die vollständige Erklärung, die Edathy über seinen Anwalt abgab, lesen Sie unten im Wortlaut.
    SPD will Edathy ausschließen
    Die SPD-Spitze treibt derweil ein Parteiausschlussverfahren gegen ihren langjährigen Bundestagsabgeordneten voran. "Es gibt ein formales Parteiordnungsverfahren gegen Herrn Edathy", sagte SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi nach einem einstimmigen Beschluss des Parteipräsidiums. Das Verfahren sei an die Bezirksschiedskommission in Hannover übergeben worden. Schon vor einer Woche hatte der Parteivorstand einstimmig entschieden, Edathys Mitgliedsrechte ruhen zu lassen.
    Ein solches Verfahren kann beschlossen werden, wenn "eine schwere Schädigung der Partei eingetreten oder mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist". Generalsekretärin Fahimi nannte moralisch unkorrektes Verhalten Edathys, das nicht zur Haltung der SPD passe, als Begründung. Der Politiker hatte am 7. Februar sein Mandat niedergelegt - kurz danach kam heraus, dass Ermittlungen gegen ihn laufen.
    ARCHIV - Der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy (SPD, r) begrüßt am 17.10.2012 in Berlin Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Damit begannen die Beratungen über den Umgang mit den Thüringer NSU-Akten. Foto: Wolfgang Kumm/dpa (zu dpa:"Affäre Edathy: Linke und FDP fordern Friedrichs Rücktritt" vom 14.02.2014)
    Der Fall Edathy führte zum Rücktritt von Landwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich (li.). (dpa / picture alliance / Wolfgang Kumm)
    Weil der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) den SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel bereits im Oktober über mögliche Ermittlungen informiert hatte, entwickelte sich der Fall zur Regierungskrise. Friedrich musste schließlich als Landwirtschaftsminister zurücktreten.

    Die Erklärung im Wortlaut:
    "Die Ermittlungsbehörden haben bei ihrem Umgang mit Sebastian Edathy jedes Maß verloren. Zu der Missachtung der Unschuldsvermutung und der Benennung von Details aus seiner Privatsphäre kommt nunmehr die Verletzung von Dienstgeheimnissen hinzu. Herr Edathy muss davon ausgehen, dass die Ermittlungsbehörden die vollständige Ermittlungsakte der 'Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung' zugänglich gemacht haben. Hierbei handelt es sich um eine Straftat. Ermittlungsbeamte, die selbst Straftaten begehen, sind ersichtlich ungeeignet, ein Strafverfahren zu führen.
    Herr Edathy hat daher am heutigen Tag ein weiteres Mal Strafanzeige gegen die Ermittlungsbehörden gestellt. Da die Befangenheit der Staatsanwaltschaft Hannover nunmehr unbestreitbar ist, hat Herr Edathy heute erneut die niedersächsische Justizministerin ersucht, die Staatsanwaltschaft Hannover sowie die vorgesetzte Generalstaatsanwaltschaft Celle von der Zuständigkeit für das Verfahren zu entbinden.
    Es gibt keine rechtlichen Grauzonen. Es gibt legal und nicht-legal. Das Bundeskriminalamt, die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main sowie die Staatsanwaltschaft Hannover selbst haben das Verhalten von Herrn Edathy als nicht strafbar eingestuft. Der Vorgang hätte daher bereits Anfang November geschlossen werden müssen. Stattdessen hat die Staatsanwaltschaft öffentlichkeitswirksam Durchsuchungen vorgenommen, in der bloßen Hoffnung, dabei etwas zu finden. Gegen die Durchsuchungsbeschlüsse wurde daher Beschwerde eingelegt.
    Oberstaatsanwalt Jörg Fröhlich von der Staatsanwaltschaft Hannover
    Oberstaatsanwalt Jörg Fröhlich aus Hannover wird von Edathy scharf kritisiert. (dpa / Julian Stratenschulte)
    Vor dem Hintergrund der von drei Behörden festgestellten Straflosigkeit stellt es einen ungeheuerlichen Vorgang dar, dass die Ermittler versuchen, ihr nicht zu rechtfertigendes Handeln nunmehr mittels der Begehung einer Straftat zu beschönigen."