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Familienpolitik
Bundestag billigt Elterngeld Plus

Eltern können die bezahlte Elternzeit künftig flexibler gestalten: Der Bundestag hat die Einführung des sogenannten Elterngeld Plus ab 1. Juli 2015 beschlossen, das den Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern soll. Unter anderem wird die Teilzeitarbeit bezuschusst.

07.11.2014
    Der Schatten einer Familie, die sich an der Hand hält.
    Mit dem Elterngeld Plus soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden. (picture-alliance / dpa / Markus C. Hurek)
    Für den Gesetzentwurf stimmten Union, SPD und Grüne. Durch das Elterngeld Plus können Mütter und Väter in Teilzeit arbeiten und trotzdem Unterstützung erhalten. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) bezeichnete die Reform als "neues Kapitel in der Familienpolitik". Sie stärke jungen Eltern den Rücken, die Zeit für ihre Kinder und ihren Beruf haben möchten. Weiter belohne sie Partnerschaftlichkeit und sei damit ein Schritt zur Familienarbeitszeit für Eltern mit kleinen Kindern.
    Doppelter Zeitraum, Hälfte des Geldes
    Bislang wird das volle Elterngeld maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Steigen Mütter oder Väter währenddessen in Teilzeit wieder in den Job ein, verlieren sie einen Teil ihres Anspruchs, da das Gehalt auf das Elterngeld angerechnet wird. Künftig sollen Eltern in Teilzeit die Leistung 24 Monate erhalten können - ohne Abzüge, dafür pro Monat maximal die Hälfte des regulären Elterngeldes. Das herkömmliche Elterngeld bleibt bestehen und kann auch mit dem Elterngeld Plus kombiniert werden.
    Wer den neuen Partnerschaftsbonus von vier Monaten Elterngeld Plus erhält, kann sogar auf 28 Monate Elterngeldbezug kommen: Anspruch darauf haben Eltern, die beide parallel mindestens vier Monate lang 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten.
    Väter und Mütter können sich die gesamte Elternzeit von drei Jahren künftig zudem flexibler einteilen: 24 statt bisher 12 Monate auch noch im vierten bis achten Lebensjahr des Kindes nehmen.
    Linke bemängeln Anrechnung auf Arbeitslosengeld II
    Die Linken kritisierten die Reformen als unzureichend. Der familienpolitische Sprecher der Linksfraktion, Jörn Wunderlich, bemängelte, dass bedürftige Familien weiter benachteiligt würden. Nach wie vor werde das Elterngeld auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Zudem würden Eltern von Mehrlingen schlechter gestellt. Künftig hätten sie nur einen Elterngeldanspruch pro Geburt und nicht pro Kind, wie es bislang geregelt ist. Bei der Abstimmung enthielt sich die Linksfraktion.
    Die familienpolitische Sprecherin der Grünen, Franziska Brantner, bezeichnete die Änderungen als "Schritt in die richtige Richtung".
    Deswegen stimme ihre Fraktion auch dem Gesetzentwurf zu. Brantner kritisierte, es müsse mit Blick auf die Auszahlung des Elterngelds weitere Differenzierungen geben und stärker nach dem Umfang der Teilzeit unterschieden werden.
    (fwa/nin)