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Fehlende Millionen für das Staatssäckel

Ab dem Juli 2009 wird sich die Höhe der Kfz-Steuer teilweise auch am Kohlendioxid-Ausstoß der Autos orientieren. Die Deutsche Umwelthilfe wirft in diesem Zusammenhang den Autoherstellern vor, bei den Angaben zum Spritverbrauch zu mogeln - zum Schaden des Käufers, aber ab dem 1. Juli auch zum Nachteil des Staates. Dieter Nürnberger, um was geht es da genau?

Von Dieter Nürnberger | 24.03.2009
    Das heißt ganz konkret, dass die Deutsche Umwelthilfe einigen Fahrzeugherstellern in Deutschland vorwirft, ihre Verbrauchswerte nicht "realitätsnah" - wie es soeben in Berlin hieß - zu berechnen. Die Umwelthilfe spricht davon, dass sich die Hersteller inzwischen mit zunehmender Kreativität um die wahren Werte herummogelten. Im größten Teil der untersuchten Fälle - das betrifft die Neuwagen des Jahres 2009 - würden Verbrauchswerte runtergerechnet, sodass der Verbrauch höher sei als angegeben. Es gebe allerdings auch einige wenige Modelle, wo es umgekehrt sei. Jürgen Resch ist der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe:

    "Wir stellen fest, dass bei einem angeblich doch gleichen Prüfverfahren, Abweichungen von bis zu zehn Prozent und mehr zum Guten möglich sind. Dies betrifft aber nur ein paar Dutzend Fahrzeuge. Es gibt auch einige Modelle, die mehr oder weniger genau gleich abgeschnitten haben. Aber eine relativ große Gruppe weicht deutlich ab - um bis zu 33 Prozent. Das darf aber wohl nicht wahr sein: eine Bandbreite von minus zehn bis plus 33 Prozent bei einer normierten Verbrauchsmessung."

    Die Bandbreite der Abweichungen sei somit recht groß. Dies würde zum Nachteil der Autofahrer, der Verbraucher geschehen, denn bei Vielfahrern würde dies zu Mehrkosten führen, zumindest zu deutlich höheren Kosten als sie beim Kauf eines spritsparenden Autos wohl eingeplant haben.

    Ein Beispiel: An der Spitze der heute veröffentlichten Liste über Falschangaben steht das Modell "Smart ForTwo Coupe 1.0". Laut Herstellerangaben verbraucht dieser Kleinwagen 4,3 Liter auf 100 Kilometer, der tatsächliche Kraftstoffverbrauch, so die Deutsche Umwelthilfe, liege aber bei 5,75 Litern. Das sei eine Abweichung von über 33 Prozent. Zwar ermitteln die Hersteller nach einem genormten Verfahren ihre Werte, doch gebe es eben in der Prüfpraxis diverse Möglichkeiten, um zu niedrigeren Werten zu kommen.

    "Die Verbrauchsangaben in Deutschland werden von den Autoherstellern gemacht. Und sie werden amtlich nicht überprüft. Es gibt keine Überprüfung der Angaben durch das Bundesverkehrsministerium, beziehungsweise des zuständigen Kraftfahrtbundesamtes. Hier werden die gemeldeten Werte der Autohersteller eins zu eins übernommen. Egal, ob sie glaubwürdig sind oder nicht. Das ist in anderen Staaten auch anders: Japan und Frankreich beauftragen die Messungen in eigener Regie. In Deutschland leider nicht."

    Bislang ist diese Praxis an falschen oder geschönten Verbrauchswerten allein für den Autofahrer ein Ärgernis gewesen, nun aber - mit der teilweisen Umstellung der Kfz-Steuer auf den CO2-Ausstoss, das ist ja ab dem 1. Kuli in Deutschland der Fall, sei dies aber auch ein Fall für die Steuerbehörden. Denn ganz klar, wenn die Werte geringer seien als in der Realität, dann gehen dem Finanzminister Einnahmen verloren. Die Umwelthilfe spricht in diesem Zusammenhang von einem Betrag in dreistelliger Millionenhöhe. Und auch die Gerichte würden sich inzwischen mit solchen Fällen beschäftigen müssen, es gebe bereits ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart, wonach ein Autohalter bei auftretenden Mehrverbräuchen auch Anspruch auf Entschädigung habe. Jürgen Resch:

    "Das Gericht sagt ganz klar, es sei nicht relevant, ob irgendwelche theoretischen Messungen zu diesen Werten führen können. Sondern, es komme darauf an, dass in einem realitätsnahen Fahrzyklus diese angegebenen Werte erreicht werden. Es wird ganz konkret gesagt, dass Verbrauchsmessfahrten mit einem kundigen Testfahrer auf der Straße als Beweisgrundlage zulässig sind. Und auf dieser Basis und den dabei ermittelten Werten würden sich die entsprechenden Minderungs- und Schadensersatzansprüche errechnen lassen."

    Die Deutsche Umwelthilfe fordert nun eine systematische behördliche Überprüfung der Automodelle noch vor der Umstellung bei der Kfz-Steuer zur Mitte dieses Jahres.