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Ferkelkastration
Zwei weitere Jahre ohne Betäubung

Die Kastration von neugeborenen Ferkeln ohne Betäubung soll zwei Jahre länger erlaubt sein als geplant. Die Agrarwirtschaft hatte sich intensiv dafür eingesetzt, der Koalitionsausschuss will dem nun nachkommen. Hintergrund ist ein Streit um die Kastrationsmethoden.

Georg Ehring im Gespräch mit Britta Fecke | 02.10.2018
    Schweinezuchtbetrieb in Nordwestmecklenburg - wenige Tage alten Ferkel liegen am 21.08.2014 in einer Box in den Abferkelställen der Tierzucht Gut Losten.
    Ferkel sollen weitere zwei Jahre betäubungslos kastriert werden (dpa / picture-alliance / Jens Büttner)
    Eigentlich sollte ab Januar Schluss sein mit der Kastration von Ferkeln. So war es 2013 beschlossen. Und so war es im September im Bundesrat mehrheitlich auch noch einmal bestätigt worden. Doch nun will die Regierung der Agrarwirtschaft dennoch weitere zwei Jahre Übergangsfrist einräumen, in denen die bisherige Praxis fortgeführt werden darf.
    Konkret hat der Koalitionsausschuss beschlossen, dass die Regierungsfraktionen eine Änderung des Tierschutzgesetzes aus dem Jahr 2013 in den Bundestag einbringen. Die soll die zusätzliche Übergangsfrist für das Ende der betäubungslosen Ferkelkastration vorsehen.
    Der Bauernverband argumentiert, dass alternative Verfahren zu hohe Kosten mit sich brächten und die Ferkelerzeugung dann ins Ausland abwandern würde, wo die Gesetzgebung weniger streng sei.
    Strittige Verfahren
    Die Kastration der Ferkeln wird durchgeführt, um den unangenehmen Ebergeruch im Fleisch zu vermeiden. Strittig sei das Verfahren, erklärt Georg Ehring.
    Dazu gebe es vier Möglichkeiten: Die Kastration unter Vollnarkose in Anwesenheit eines Tierarztes. Das sei allerdings sehr teuer.
    Dann gäbe es die Immunkastration, eine Art Impfung gegen Ebergeruch. Hier befürchteten die Landwirte, dass der Handel und die Verbraucher das Fleisch von so geimpften Tieren nicht haben möchten.
    Dritte Möglichkeit wäre eine Vermarktung von Eberfleisch. Die Tiere müssten aber möglicherweise früher geschlachtet werden, also bevor sich der Ebergeruch im Laufe des Lebens entwickeln würde.
    Vierte und von der Agrarbranche geforderte Möglichkeit wäre eine Kastration der männlichen Ferkel mit örtlicher Betäubung. Tierschützer und Tierärzte bezweifeln aber, dass bei diesem Verfahren die Schmerzen wirksam ausgeschaltet würden.
    Bauernverband erleichtert
    Der Deutsche Bauernverband reagiert erleichtert und erfreut. Der Deutsche Tierschutzbund ist dagegen entsetzt: Was der Koalitionsausschuss beschlossen habe, sei Verrat an den Ferkeln und Verrat am Staatsziel Tierschutz.