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"Fernsehrebellen" gegen Haushaltsabgabe

Die Haushaltsabgabe soll im kommenden Jahr die Rundfunkgebühren ablösen. Doch die Neuregelung sorgt für Widerstand und Unverständnis. Medienjournalist Andreas Stopp erklärt, warum künftig alle den gleichen Satz bezahlen müssen.

Andreas Stopp im Gespräch mit Bettina Köster | 13.10.2012
    Bettina Köster: "In Sachsen gibt es eine kleine Gruppe der Fernsehlosen, die nicht einsieht, warum sie fürs Fernsehen zahlen sollen, wenn sie nur Radio hören. Was ist denn mit dieser Klage dieser sogenannten Fernsehlosen?"

    Andreas Stopp: "Man kann es ein bisschen verstehen. Einige wettern gegen diese sogenannte 'Glotzpauschale', wie sie diese despektierlich nennen. Es wird jetzt in der Tat nicht mehr unterschieden für die Gebühren, nur für die reine Radionutzung, bisher 5,76 Euro. Und eben dem gegenüber Radio- und Fernsehnutzung mit 17,98 Euro. Ab Januar müssen alle denselben Satz in Höhe von 17,98 Euro pro Monat zahlen, egal, was sie vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk hören oder sehen. Den einzigen Trost, den man diesen Betroffenen zurufen kann, ist, auch bisher wurde der Hörfunk in der ARD und beim Deutschlandradio schon quer subventioniert von den Vollzahlern. Jetzt geht es da also ein bisschen gerechter zu. Denn diese Hörfunkbreite der Öffentlich-Rechtlichen ist für 5,76 Euro nicht finanzierbar."

    Das vollständige Gespräch können Sie bis zum 14.März 2013 in unserem Audio-on-Demand-Player hören.