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Flüchtlingspolitik
Bundestag beschließt schärfere Asylgesetze

Der Bundestag hat verschärften Asylgesetzen zugestimmt - wie erwartet mit großer Mehrheit. Seit November hatten sich CDU, CSU und SPD über die Änderungen gestritten. Die Opposition kritisierte das Gesetzespaket als "schäbig" und "ekelhaft".

25.02.2016
    Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) verfolgen am 25.02.2016 im Deutschen Bundestag in Berlin die Debatte um Einführung beschleunigter Asylverfahren.
    Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) verfolgen am 25.02.2016 im Deutschen Bundestag in Berlin die Debatte um Einführung beschleunigter Asylverfahren. (pa/dpa/Kumm)
    Bei der namentlichen Abstimmung im Bundestag stimmten 429 Abgeordnete mit Ja, 147 mit Nein. Außerdem gab es vier Enthaltungen. Der Abstimmung vorausgegangen war eine rund 70-minütige Debatte im Plenum. Redner der Großen Koalition verteidigten die Gesetzesänderungen.
    Der CDU-Staatssekretär im Innenministerium, Ole Schröder, sagte, Deutschland habe auch unter moralischen Gesichtspunkten nicht die Pflicht, sich zu überfordern. Die SPD-Abgeordnete Aydan Özoguz betonte, es sei nur ehrlich, die Asylverfahren für Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten zu beschleunigen und ihnen so schneller Klarheit zu verschaffen. Die umstrittene Aussetzung des Familiennachzuges betreffe nur eine "kleine Gruppe".
    Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt hielt dagegen: "Sie trennen Familien". Die Entscheidung, den Familiennachzug einzuschränken sei "unverantwortlich und schäbig". Auch von den Linken hagelte es Kritik: "Das ist nur noch unerträglich und ekelhaft", sagte die Linken-Innenexpertin Ulla Jelpke zur Politik der Bundesregierung. Union und SPD ginge es nur noch darum, Menschen loszuwerden.
    Der Asylrechtler Kay Hailbronner von der Universität Konstanz geht dagegen nicht davon aus, dass die Gesetzesänderungen große Auswirkungen haben werden. Er habe erhebliche Zweifel, dass es wirklich zu einer höheren Zahl von Ausweisungen kommen werde, sagte er im DLF. Grundsätzlich seien Strafmaßnahmen für Flüchtlinge, die nicht mit den Behörden kooperierten, aber sinnvoll.
    Schon Anfang November hatten sich CDU, CSU und SPD auf Eckpunkte des zweiten Asyl-Gesetzespakets geeinigt. Über die Details wurde anschließend noch gerungen. Außerdem stand ein weiteres Gesetz zur schnelleren Abschiebung von straffälligen Ausländern zur Abstimmung. Hier ein Überblick über die Änderungen:
    Schnellverfahren für bestimmte Asylbewerber:
    Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern werden in speziellen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht, wo ihre Asylanträge schneller als sonst üblich bearbeitet werden. Ihre Chancen, dauerhaft in Deutschland zu bleiben, sind sehr gering.

    Familiennachzug:
    Für bestimmte Flüchtlinge wird der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt. Dabei handelt es sich um Menschen mit "subsidiärem Schutz". Sie können sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen und sind auch nicht durch die Genfer Flüchtlingskonvention geschützt, können aber nicht heimgeschickt werden, weil ihnen Folter oder die Todesstrafe droht.
    Die Regelung gilt auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
    Über einen Umweg soll ein Familiennachzug aber trotzdem auch für einige aus dieser Gruppe möglich sein: Die Bundesregierung will Partner oder Kinder dieser Flüchtlinge, die noch in Flüchtlingscamps in der Türkei, Jordanien oder dem Libanon sind, vorrangig mit Kontingenten nach Deutschland holen. Das muss aber noch auf EU-Ebene vereinbart werden.

    Abschiebungen:
    Ausländische Straftäter sollen künftig das Land verlassen müssen, wenn sie etwa wegen Körperverletzung oder Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden. Auch Abschiebungen von Ausländern mit gesundheitlichen Problemen werden vereinfacht. Weil Abschiebungen oft an fehlenden Ausweisdokumenten von Asylbewerbern scheitern, will der Bund mehr dafür tun, diese Papiere zu beschaffen.

    Residenzpflicht:
    Flüchtlinge dürfen künftig den Bezirk der Ausländerbehörde während des Asylverfahrens nicht verlassen. Verlassen sie den Bereich trotzdem, ruht das Verfahren und Leistungen werden gestrichen.
    Integration:
    Asylbewerber mit Anspruch auf einen Integrationskurs sollen künftig monatlich zehn Euro dafür zahlen.
    (pr/fwa)