Dienstag, 19. März 2024

Folge 73
Unvereinbar: Streit um §219a und Digitalpakt

Es ist die letzte Sitzungswoche im Bundestag und auch der Bundesrat geht heute in die Weihnachtspause. Ruhig war es nicht: Es geht um grundsätzliche Fragen, um Kompromisse und klare Positionen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Eckpunkte zur Reform des umstrittenen §219a und den Digitalpakt, der die Frage aufwirft: Wie viel darf der Bund, wie viel sollen die Länder?

14.12.2018
    12.10.2018, Hessen, Gießen: Frauen halten bei einer Kundgebung vor Beginn eines Berufungsprozesses gegen die Gießener Ärztin Hänel am Landgericht Plakate mit der Aufschrift «Frauen Vertrauen» und «Rücksicht auf Frauen statt auf die Union!». Die Medizinerin soll auf ihrer Webseite Abtreibung als Leistung angeboten haben. In erster Instanz hatte sie das Amtsgericht Gießen im November 2017 zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt.
    Beginn Berufungsprozess gegen Gießener Ärztin (dpa / picture alliance / Silas Stein)
    War es jetzt eine Einigung, ein gerechter Kompromiss, den die Bundesregierung ausgehandelt hat? Werden die Positionen von CDU und CSU einerseits, der SPD andererseits dabei so zusammengebracht, dass am Ende eine sinnvolle Einigung steht, die Rechtsicherheit schafft und betroffenen Frauen hilft? Oder ist es doch eher ein Formelkompromiss, der am Ende niemandem wirklich weiterhilft? Und: Was bedeutet er für die jeweiligen Parteien, vor allem für die SPD, die sich vorher klar positioniert hatte?
    Im Streit um den Digitalpakt sind die Länder in einer schwierigen Situation: Einerseits wollen sie die Gelder des Bundes für die Digitalisierung der Schulen - aber die tatsächliche Kontrolle über die Mittel, die wollen die Länder nicht aufgeben. Eine der wenigen Kernkompetenzen der Länder im föderalen System sei eben die Bildungspolitik, sagen die Regierungschefs - und sehen die vom Bundestag auf den Weg gebrachte Grundgesetzänderung als übergriffig an. Zu Recht?
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